Deutschland reicht Entwurf zum neuen Glücksspiel­staatsvertrag bei EU-Kommission ein

Posted on: 20/05/2020, 10:47h. 

Last updated on: 20/05/2020, 11:01h.

Im Bemühen um eine einheitliche Regulierung des Online-Glücksspiels ist die deutsche Politik einen wichtigen Schritt weiter. Seit dem 18. Mai liegt der Europäischen Kommission eine Notifizierung zum Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) vor. Das Verfahren ist notwendig, um die bereits auf Ministerpräsidentenebene verabschiedete geplante Neuregelung, die ab Juli 2021 gelten soll, auch auf europäischer Ebene absegnen zu lassen.

Europa Flagge im Wind
Der Entwurf zum neuen deutschen Glücksspielstaatsvertrag wird nun auf EU-Ebene geprüft (Quelle:pixabay.com/S. Hermann & F. Richter)

Stillhaltefrist von drei Monaten

Am Montag eröffnete die in Düsseldorf ansässige Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen ein Notifizierungsverfahren für den neuen Glücksspielstaatsvertrag vor der Europäischen Kommission.

Gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 haben die Kommission und die weiteren EU-Mitgliedsstaaten nun mindestens bis zum 19. August 2020 Zeit, um den deutschen Entwurf zu prüfen.

Die Richtlinie 2015/1535 erlaubt es der EU-Kommission und den EU-Mitgliedern unter anderem, Vorschriften zur Einführung neuer Online-Dienstleistungen in einzelnen Ländern zu prüfen, bevor sie erlassen werden. Erklärte Ziele des 2015/1535 Notifizierungsverfahren sind unter anderem der Schutz des Binnenmarktes und das Einbeziehen von Wirtschaftsakteuren bei Fragen in Bezug auf mögliche Handelshemmnisse.

Sollte während der zunächst auf drei Monate festgelegten Stillhaltefrist festgestellt werden, dass die Eingabe EU-Richtlinien widerspricht, also „Hemmnisse für den freien Warenverkehr oder für den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft oder für abgeleitete EU-Rechtsvorschriften schaffen kann“, wird sich die Bundesrepublik erklären und gegebenenfalls nachbessern müssen.

Bis zu einer endgültigen Entscheidung seitens der EU kann der Entwurf in Deutschland nicht angenommen werden.

Parallele Prüfung auf EU- und Länderebene

Auf Bundesebene verantwortlich für den eingereichten Entwurf mit der Nummer 2020/0304/D – H10 ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Wesentliches Ziel der deutschen Glücksspielregulierung, so die Notifizierung, sei auch weiterhin die Unterbindung von unerlaubtem Glücksspiel:

Das Bestehen und die Wahrnehmung von nicht erlaubten Spielformen im Internet, die keinen inhaltlichen Begrenzungen oder Vorgaben zum Spielerschutz unterliegen, zeigen, dass eine Kanalisierung des natürlichen Spieltriebs in Richtung erlaubter Spielformen bislang nur eingeschränkt funktioniert. Zur besseren Erreichung der Ziele des Staatsvertrages ist es geboten, das erlaubte Angebot in seiner inhaltlichen Ausgestaltung maßvoll zu erweitern. Daher sollen künftig – unter strengen inhaltlichen Bedingungen – weitere Spielformen im Internet erlaubt angeboten werden können.

Mit dem geplanten Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages am 01. Juli 2021 hat sich die deutsche Politik einen engen Zeitrahmen gesetzt. Zwar wurde der nun der EU-Kommission vorgelegte Entwurf bereits im März von den Ministerpräsidenten der Länder gebilligt, die Ratifizierung des Vertrags durch die Landesparlamente steht jedoch noch aus.

Es darf also mit Spannung erwartet werden, ob der GlüStV 2021 tatsächlich in seiner jetzigen Form Bestand haben wird.