Ex-Buchhalterin der Spielbank Bad Steben vor Gericht verurteilt
Posted on: 24/05/2019, 04:35h.
Last updated on: 24/05/2019, 04:35h.
Am Donnerstag wurde vor dem Amtsgericht Hof der Betrugsfall der ehemaligen Casino-Mitarbeiterin Silke F. verhandelt. Die Angeklagte soll zwischen 2008 und 2017 mehrere hunderttausend Euro aus der Spielbank Bad Steben abgezweigt und auf private Konten sowie das Firmenkonto ihres Mannes überwiesen haben.
760.000 Euro veruntreut
Die Spielbank Bad Steben in Oberfranken ist eine der neun staatlichen Spielbanken des Freistaats Bayern und seit dem Jahr 2001 in Betrieb. Im Januar letzten Jahres jedoch gelangte das Casino erstmals negativ in die Schlagzeilen.
Im November des Vorjahres nämlich seien der Staatlichen Lotterieverwaltung, unter welcher die Spielbanken Bayern stehen, einige Ungereimtheiten aufgefallen. So seien immer wieder große Geldbeträge von dem Bankkonto des Casinos abgehoben worden. Die Behörde habe daher geschlussfolgert, dass sich eine ungewöhnlich hohe Summe Bargeld innerhalb des Casinos befinden müsse.
Als sie den Spielbankdirektor Udo Braunersreuther darauf hinwiesen hat habe dieser begonnen, der Sache auf den Grund zu gehen. Dabei habe er schnell festgestellt, dass seine langjährige Buchhalterin Silke F. hinter den abgehobenen Geldbeträgen stecken musste. Er habe daraufhin unmittelbar die Kriminalpolizei verständigt.
Die Ermittlungen ergaben, dass die Frau das Casino zwischen 2008 und 2017 um insgesamt 760.000 Euro betrogen hat. Aufgrund der Verjährung von Betrug nach nur fünf Jahren konnte sie Anfang 2018 jedoch für lediglich 273.000 Euro strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Diesen Betrag hatte sie seit 2013 entnommen.
Um die Abhebungen durchzuführen, habe sie die Unterschrift des Spielbankdirektors gefälscht. Sie habe auf diesem Wege 31-mal Geld abgehoben. Die Anklage lautete daher auf Betrug und Urkundenfälschung in 31 Fällen.
Eine Tat aus purer Verzweiflung?
Bei der Nachverfolgung des Geldes ergaben die Ermittlungen, dass 232.000 Euro sowohl auf ihr Privatkonto als auch auf das Privat- sowie Geschäftskonto ihres Ehemannes, Holger F., überwiesen worden waren. Von diesem sei sie mittlerweile getrennt.
Holger F. wurde daher mit zur Verantwortung gezogen und wegen Geldwäsche in 79 Fällen angeklagt. Wie sein Verteidiger Jörg Meringer jedoch vor Gericht zu verstehen gab, habe der Mann von nichts gewusst.
In einer letzten Verhandlung am Donnerstag, die den langwierigen Prozess endgültig abschließen sollte, sei das Gericht daher vor allem den Beweggründen der Tat auf den Grund gegangen.
Auch habe man nach einer Erklärung gesucht, warum der Ehemann angeblich nichts von den Überweisungen und dem hohen Privatvermögen gewusst haben soll. Silke P. selbst beteuerte ebenfalls, dass sie ihren Mann nicht in den Betrug involviert habe. Dieser habe sich ohnehin nie um die Privat- oder Geschäftsfinanzen gekümmert.
Die Firma, die er von seinem Vater übernommen hatte, habe daher vor dem Ruin gestanden. Sie habe aus einem Akt der Verzweiflung das Geld abgezweigt, um die Firma zu retten.
Wie die Kriminalpolizei im Rahmen von drei Hausdurchsuchungen feststellte, schien in der Tat wenig in private Ausgaben geflossen zu sein. Das Haus sei baufällig gewesen und man hätte keine wertvollen Gegenstände gefunden.
Lediglich Online Zahlungsbelege und eine ungewöhnlich große Menge Kleidung haben auf private Verwendung der Gelder hingedeutet. Die Richterin Fritzsche fasste daher zusammen, dass das Geld letztendlich „verpufft“ sei.
Freiheitsstrafe auf Bewährung
Dass sich die Frau in einem psychisch labilen Zustand befunden haben soll, wirkte sich begünstigend auf das Strafmaß aus. Die Richterin verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die jedoch auf einen Bewährungszeitraum von drei Jahren ausgesetzt ist.
Obwohl ihr Ehemann bis zum Schluss seine Unschuld beteuerte, wurde auch er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, ebenfalls ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, denn sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Richterin sahen keine logische Erklärung, wie der Mann nicht von den Geldern gewusst haben könnte.
Auch der Verteidiger seiner Frau belastete ihn. Dieser brachte vor, dass Holger P. seine Frau bis zum Schluss trotz Kontaktverbot mit „aggressiven Nachrichten“ belästigt habe.
Den veruntreuten Betrag von 232.000 Euro müssen beide gemeinsam zurückzahlen. Für die restlichen 41.000 Euro, die nie auf einem der Konten erschienen waren, muss Silke F. zudem aufkommen.
Für die Verurteilte sei das Ende des Prozesses eine Befreiung, wie ihr Verteidiger erklärte. Auch für die Spielbank Bad Steben war das gestrige Urteil sicherlich eine gute Nachricht.
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