Glücksspiel-Razzien verraten? Ex-Polizist in Österreich vor Gericht
Posted on: 14/09/2022, 10:31h.
Last updated on: 14/09/2022, 10:42h.
In Österreich muss sich ein ehemaliger Polizeibeamter wegen diverser Vergehen vor Gericht verantworten. Dem 61-Jährigen wird unter anderem vorgeworfen, Interna über bevorstehende Glücksspiel-Razzien verraten zu haben.
Gegen den Ex-Beamten wird derzeit vor dem Landesgericht Feldkirch im westösterreichischen Vorarlberg verhandelt. Ihm werden Bestechlichkeit und Amtsmissbrauch sowie die Verletzung des Amtsgeheimnisses zur Last gelegt. So soll er Informationen über Polizeiaktionen gegen das illegale Glücksspiel an Dritte weitergegeben haben.
Die österreichische Polizei hat auch in diesem Jahr wiederholt gegen illegale Glücksspiel-Betreiber zugeschlagen. Dabei wurden allein in den ersten sechs Monaten über 200 illegale Spielautomaten beschlagnahmt und Geldstrafen in Millionenhöhe verhängt. Bereits in den vergangenen Jahren stellten die staatlichen Ermittler Tausende der illegalen Glücksspiel-Automaten sicher.
Der Mann soll über Jahre seinen Zugang zu den EDV-Systemen der Behörde missbraucht haben, um an Kenntnisse über Glücksspiel-Ermittlungen zu gelangen. Darunter sollen sich laut Auskunft der Oberstaatsanwältin Nadine Heim auch Details über 2016 und 2017 durchgeführte Razzien einer Sonderkommission im Vorarlberg befunden haben. Diese, so der Hauptvorwurf, habe der Beschuldigte nach Erhalt einer Bestechungssumme in ungenannter Höhe weitergegeben.
Angeklagter bestreitet Geheimnisverrat
Einem Bericht der News-Seite Kleine Zeitung zufolge habe der Angeklagte die Weitergabe der brisanten Details bestritten. So habe dessen Verteidiger Bertram Grass am Dienstag erklärt:
Er hatte als ganz normaler Polizist gar keinen Zugang zu diesen Informationen.
Zugleich habe sein Mandant fünf Computerabfragen zugegeben. Dabei habe es sich um verschiedene Themen gehandelt. Inhalte zu illegalem Glücksspiel hätten sich jedoch nicht darunter befunden.
Neben dem ehemaligen Polizisten stehen zwei Geschäftsleute vor Gericht. Sie sollen den Hauptangeklagten zur Weitergabe der Dienstgeheimnisse angestiftet und ihn bestochen haben.
Der Mann habe auch zugegeben, seine illegalen Geldgeber allgemein vor bevorstehenden Polizei-Aktionen gewarnt haben. Da derlei Razzien zu der Zeit jedoch an der Tagesordnung gewesen seien, sei dies im Milieu kein Geheimnis und somit kein Geheimnisverrat gewesen, so sein Anwalt.
Ob sich das Gericht dieser Auffassung anschließt, bleibt abzuwarten. Für das Verfahren sind zehn Verhandlungstage festgesetzt worden. Das Urteil soll im November gefällt werden. Im Falle einer Verurteilung droht dem Ex-Polizisten eine Haftstrafe.
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