Frankreich: Glücksspielbehörde meldet deutliche Fortschritte bei Bekämpfung der Geldwäsche
Posted on: 06/04/2023, 11:05h.
Last updated on: 06/04/2023, 11:06h.
Die französische Glücksspielbehörde Autorité Nationale des Jeux (ANJ) hat die Aktionspläne der Glücksspielbetreiber zur „Bekämpfung von Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ überprüft. Wie die Behörde am Mittwoch gemeldet hat, seien dabei erhebliche Fortschritte festgestellt worden.
Die Glücksspielbetreiber hätten die Vorschriften und Empfehlungen zur Bekämpfung von Betrug und Geldwäsche weitgehend eingehalten. Für einige Betreiber gebe es der ANJ zufolge jedoch noch einen „Fortschrittsspielraum“.
Nach französischem Recht sind lizenzierte Glücksspielbetreiber verpflichtet, der Glücksspielbehörde ihre Aktionspläne zur Bekämpfung von Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzulegen. Die ANJ nimmt jährlich eine Überprüfung dieser Aktionspläne vor. Dies ermögliche es Aussagen der Behörde zufolge, im ständigen Dialog mit den Betreibern zu stehen und regelmäßig Empfehlungen zu formulieren. Casinos sind von dieser Verpflichtung ausgeschlossen.
Die Aktionspläne der Betreiber seien von der ANJ in Bezug auf verschiedene Bereiche bewertet worden. Im Fokus stand dabei, wie die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umgesetzt wurden. Von Bedeutung sei aber auch gewesen, wie die Betreiber die Empfehlungen der ANJ und die eigenen Aktionspläne umgesetzt hätten.
Aktionsplan von Pari Mutuel Urbain abgelehnt
Vollkommen abgelehnt worden sei hingegen der Aktionsplan des französischen Anbieters von Pferdewetten Pari Mutuel Urbain (PMU).
Hierzu heißt es vonseiten der Glücksspielbehörde:
Die ANJ stellt zunächst fest, dass die Unternehmensgruppe PMU im Jahr 2022 nicht alle Vorgaben umgesetzt hat, die das Kollegium beim Aktionsplan für das Vorjahr formuliert hatte und dass ihr Aktionsplan für das Jahr 2023 unzureichend erscheint.
Insbesondere wies die ANJ auf einen Personalmangel hin, der PMU daran hindere, in den Verkaufsstellen nötige Kontrollen durchzuführen. Aus demselben Grund sei eine angemessene Risikoanalyse ebenfalls nicht möglich.
Außerdem habe die PMU Warnungen in Bezug auf die Aufteilung von Einsätzen nicht verarbeitet. Dadurch sei sie nicht in der Lage gewesen, Spieler zu identifizieren, die versuchen, auf diese Weise die „Identifizierungsschwellen“ zu umgehen.
Pari Mutuel Urbain habe nun einen Monat Zeit, einen neuen Antrag auf Genehmigung des Aktionsplans zur Bekämpfung von Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu stellen. Mit welchen Konsequenzen der Betreiber rechnen muss, wenn die Vorlage nicht erfolgen sollte oder wenn der Plan erneut abgelehnt wird, gab die ANJ allerdings nicht bekannt.
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