Frankreich: Sportwetten sorgen für mehr Streitschlichtungen
Posted on: 16/05/2024, 09:33h.
Last updated on: 16/05/2024, 09:33h.
In Frankreich hat der Glücksspiel-Ombudsmann im Jahr 2023 mehr Streitfälle geschlichtet als im Vorjahr. In den meisten Fälle habe es sich um Schwierigkeiten im Bereich der Sportwetten gehandelt. Dies berichtete die französische Glücksspielbehörde Autorité Natioale des Jeux (ANJ) am Mittwoch.
Dem Tätigkeitsbericht des Ombudsmanns [Seite auf Französisch] zufolge gingen bei der Schlichtungsstelle im vergangenen Jahr insgesamt 1.523 Anfragen ein. Dies entspricht gegenüber dem Jahr 2022 (1.373 Fälle) einem Anstieg von 11 %.
Sportwetten machen den Großteil der Streitfälle in Frankreich aus
Mit einem Anteil von 91 % entfiel die große Mehrheit der Streitschlichtungsfälle auf Sportwetten. Dies entspricht nahezu demselben Anteil wie im Vorjahr, in dem 90 % der Fälle Sportwetten betrafen.
Nicht jede Unstimmigkeit zwischen Glücksspielanbietern und Spielern ist für ein Mediationsverfahren zulässig. Voraussetzung für das Tätigwerden des Glücksspiel-Ombudsmanns in Frankreich ist, dass sich die Kunden vorab schriftlich an den betreffenden Betreiber gewendet haben. Dieser hat daraufhin 20 Tage Zeit, auf die Beschwerde zu antworten. Erst, wenn keine Antwort beim Spieler eingeht, kann sich dieser an den Mediator wenden, der den Weg für eine einvernehmliche Lösung ebnen soll.
Häufig sei es um Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Wettergebnis oder der Stornierung von Wetten gegangen. Einige der Beschwerden hätten sich zudem auf die Verwaltung der Spielerkonten bezogen. So sei es zu Sperrungen, zur Schließung der Konten oder zu Schwierigkeiten bei der Auszahlung von Geldern gekommen.
Um derartige Diskrepanzen zu minimieren, heißt es vonseiten der ANJ:
Der Ombudsmann spricht Empfehlungen an die Betreiber aus, damit diese einige ihrer Praktiken ändern, um die Information und den Schutz der Spieler zu verbessern.
So empfehle der Ombudsmann den Glücksspielanbietern beispielsweise, den Spielern bei der Schließung ihrer Spielerkonten das Guthaben zu erstatten. Zudem sei es empfehlenswert, die Kontenschließung zu begründen, beispielsweise mit Zweifeln an der Echtheit von eingereichten Dokumenten wie Ausweis oder Adressnachweis.
Im Fall von Kontenschließungen aufgrund von Inaktivität solle der jeweilige Betreiber den Spieler vorab informieren. Da durch diese Maßnahme Gebühren entstünden, könne der Spieler bei einer Vorabinformation selbst tätig werden und das Konto entweder selbst schließen oder aber erneut spielen.
Wie die ANJ in ihrer Pressemeldung betonte, ergänzen sich die Aufgaben von Glücksspielbehörde und Ombudsmann, um Spieler besser informieren und schützen zu können. Um diese positiven Synergien nutzen zu können, fordern derzeit auch Streitschlichter in Großbritannien die Ernennung eines Glücksspiel-Ombudsmanns. Dessen Bestimmung sieht die britische Regierung in ihrer Neuregulierung des Glücksspiels vor, bislang ist sie jedoch noch nicht erfolgt.
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