Fußball-EM 2024: Britische Werbeaufsicht fordert umsichtige Werbung
Posted on: 16/04/2024, 07:58h.
Last updated on: 16/04/2024, 10:57h.
In rund zwei Monaten fällt der Startschuss zur Fußball-EM 2024. Schon jetzt fordert die britische Werbeaufsicht Advertising Standards Authority (ASA) allerdings die Glücksspielbetreiber und Sportwetten-Anbieter zu verantwortungsvoller Werbung auf.
In der vergangenen Woche veröffentlichte die ASA Hinweise dazu, auf welche Werbepraktiken die Betreiber besser verzichten sollten. Insbesondere warnte die Werbeaufsicht dabei vor dem Missbrauch von Marken und Namen im Rahmen der Fußball-EM.
Die Werbung für Sportwetten und Glücksspiele darf den Werberegeln zufolge nicht den Eindruck erwecken, in Verbindung mit der UEFA oder den Nationalmannschaften gebracht zu werden. Insbesondere darf nicht der Eindruck entstehen, die Betreiber würden von diesen empfohlen werden. Ausnahmen gelten dann, wenn die Unterstützung tatsächlich vorhanden sein sollte, beispielsweise durch Sponsoringpartnerschaften.
Warnung vor rassistischer und diskriminierender Werbung
Weiterhin forderte die ASA die Betreiber auf, ihre Anzeigen auf Stereotype hin zu prüfen. Rassistische, nationale oder kulturelle Stereotypen seien nicht erwünscht.
Den Richtlinien zufolge dürfe Werbung unter anderem keine Geschlechterstereotypen enthalten, die sich als schädlich erweisen könnten.
Weiterhin erklärte die ASA hierzu:
Beleidigende Stereotypen sind nach wie vor in Werbeanzeigen zu sehen und Werbetreibende sollten ihre Anzeigen sorgfältig dahingehend prüfen, ob sie rassistische, kulturelle oder nationale Stereotypen enthalten. Obwohl der Gesamtton der Anzeige beachtet wird, ist „Es war nur Spaß.“ keine Ausrede, um die Grenze zu überschreiten.
Jegliche Beleidung aufgrund von Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, geistiger oder physischer Beeinträchtigung sei entsprechend zu vermeiden.
Keine Werbung mit beliebten Fußballern
Eine weitere Richtlinie, die die ASA in ihrem Statement hervorhebt, ist die Werbung mit unter 25-Jährigen. Diese Altersgruppe dürfe nicht in Glücksspielwerbung gezeigt werden. Fußballspieler seien dabei keine Ausnahme.
Insbesondere müssten die Betreiber sicherstellen, dass ihre Werbeanzeigen keine Fußballspieler zeigen, die bei der Altersgruppe der unter 18-Jährigen beliebt seien. Darüber hinaus dürfe Glücksspielwerbung keine unsozialen Verhaltensweisen unterstützen oder zu gewalttätigem Verhalten anregen.
Um zu gewährleisten, dass die Glücksspielwerbung den Richtlinien entspreche, stehe den Betreibern bei der ASA ein Team von Beratern zur Verfügung. Dieses könne keine rechtliche Hilfestellung leisten. Jedoch biete es den Betreibern die Möglichkeit, ihre Werbeanzeigen vor dem Launch auf mögliche Regelverstöße hin prüfen zu lassen. Wie viele Betreiber derartige Möglichkeiten aktuell in Anspruch nehmen, ist nicht bekannt.
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