Gaststätten in Berlin geöffnet – aber ohne Spielautomaten, Darts und Billard
Posted on: 20/05/2020, 11:04h.
Last updated on: 20/05/2020, 11:07h.
Berliner Gastronomen können aufatmen, denn Gaststätten durften am 15. Mai wieder öffnen. Allerdings unterliegen die Lokale strengen Auflagen, die in der am Montag veröffentlichten Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin festgelegt wurden. Außerdem kommen nicht alle Gastronomiebetriebe in den Genuss der Lockerungen.
In der Verordnung werden nicht nur die allgemeinen Hygieneregelungen beschrieben, die unter anderem die Mindestabstandsregelung von 1,5 Metern zu anderen Personen, das Tragen eines Mundschutzes sowie verstärkte Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen vorgeben.
Es werden auch gesonderte Regelungen aufgeführt, die den Publikumsverkehr in Gaststätten betreffen. Das betrifft unter anderem zusätzliche Angebote wie Spielautomaten, Darts und Billard:
Das Betreiben von Spielgeräten […] sowie die Nutzung von Billardtischen, Dartscheiben und ähnlichen Einrichtungen innerhalb von Gaststätten ist nicht gestattet.
Kneipen und Bars dürfen nicht öffnen
Für Freunde eines frisch gezapften Bieres zum Feierabend mit einer Runde Darts oder Billard folgte nach der Ankündigung der Wiedereröffnung der Gastronomiebetriebe Ernüchterung.
Die Lockerungen schließen reine Schankwirtschaften nicht ein. Das bedeutet, dass Kneipen und Cocktail-Bars weiterhin geschlossen bleiben müssen. Das betrifft auch Shisha-Bars, Rauchergaststätten und Tanzlokale.
Kneipen haben eine wichtige soziale Funktion
Die Kneipe sei ein Zwischenort zwischen Familie und Arbeitswelt, erläutert Christoph Wulf, Professor für Anthropologie an der FU Berlin. Der Besuch einer Kneipe lasse sich nicht mit einem Videochat simulieren. Auch die Skatrunde oder Billard-Partien hätten eine erhebliche soziale Bedeutung. Der Besuch der Kneipe sei ein wichtiges Ritual, das seit Wochen fehle.
Spielhallen, Wettbüros und Spielbanken in Berlin immer noch geschlossen
Im Gegensatz zu den Bundesländern Saarland, Schleswig-Holstein, Bayern und Hessen sind die Casinos und Spielhallen in Berlin bis auf weiteres geschlossen, da diese zu den nicht für den Publikumsverkehr erlaubten Gewerbe- und Kulturbetrieben gemäß § 5 zählen.
Diesbezüglich heißt es in der Verordnung:
Die in § 5 Abs. 1 genannten Gewerbebetriebe dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden: Tanzlustbarkeiten, Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnliche Unternehmen. […] Aufgrund der Nähe der im üblichen Betrieb anwesenden Menschen zueinander sowie aufgrund der durchschnittlichen Dauer ihres Verbleibs besteht regelmäßig ein hohes Infektionsrisiko.
Die Spielbank Berlin teilt auf ihrer Webseite mit, dass derzeit hygienische und organisatorische Maßnahmen für eine Wiedereröffnung vorbereitet würden. Es bleibt nun abzuwarten, wann die ersten Spieltische ihren Betrieb wieder aufnehmen können.
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