GGL spricht sich für rechtliche Regulierung von Lootboxen aus
Posted on: 04/03/2024, 06:34h.
Last updated on: 05/03/2024, 12:51h.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mahnt aktuell zur rechtlichen Regulierung von Lootboxen. Zum Thema veranstaltete die Behörde in der vergangenen Woche einen Expertenworkshop.
An der Veranstaltung vom 28. Februar nahm Prof. Martin Maties von der Universität Augsburg, Leiter der Forschungsstelle für eSport-Recht teil. Anwesend war zudem dessen Kollege Dr. Lennart Brüggemann, dessen Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Glücksspielrechts liegt.
Rechtliche Bewertung von Lootboxen als Glücksspiel bislang unklar
Die GGL sehe ihre Aufgabe in der aktuellen Diskussion in der Koordinierung der rechtlichen Bewertung. So gilt als fraglich, ob Lootboxen ebenso wie andere glücksspielähnliche Elemente als Glücksspiel einzuordnen sind.
Hierzu kommentiert die GGL:
Es gibt derzeit in Deutschland keine einheitliche rechtliche Einordnung zu Lootboxen. Die Positionen reichen von „Lootboxen sind grundsätzlich kein Glücksspiel“ über „Lootboxen können im Einzelfall Glücksspiel darstellen“ bis „Lootboxen stellen regelmäßig Glücksspiel dar.“ Auch in anderen europäischen Ländern gibt es unterschiedliche Einschätzungen ob Lootboxen als Glücksspiel zu bewerten sind oder nicht.
Ziel der Expertenveranstaltung sei es nun gewesen, die glücksspielrechtliche Bewertung von Lootboxen voranzutreiben. Beleuchtet worden sei dabei insbesondere der Grenzbereich zwischen Gaming und Gambling. Die Ergebnisse aus dem Workshop würden nun eine solide Grundlage für eine Entscheidungsfindung bieten.
Regulierung von Lootboxen als Aufgabe des Jugendschutzes?
Die glücksspielrechtliche Einordnung, so betonte die GGL, sei nur ein Teil der Diskussion um Lootboxen. Fraglich sei zudem, welche Möglichkeiten die Behörden im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes hätten.
Für die rechtliche Regulierung von Lootboxen setzt sich neben der GGL unter anderem auch die Lotteriegesellschaft WestLotto ein. Diese sieht Möglichkeiten der rechtlichen Regulierung unter anderem im Jugendschutzgesetz. Einem Vorschlag WestLottos zufolge könnte beispielsweise ein neuer § 14b des Jugendschutzgesetzes verfasst werden, in dem virtuelle Beuteboxen und andere glücksspielähnliche Spielinhalte reguliert werden könnten.
Gerade Kinder und Jugendliche kämen in Videospielen zunehmend mit glücksspielähnlichen Elementen in Kontakt. Hiervon würden Risiken ausgehen. Daher sei die effektive Regulierung von Lootboxen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen Ziel aller am Prozess Beteiligten.
Die GGL appelliere aus diesen Gründen an die zuständigen Behörden, alle Optionen zu beleuchten und den Suchtgefahren von Lootboxen insbesondere für schutzbedürftige Gruppen entgegenzuwirken. Welche konkreten rechtlichen Änderungen hierfür notwendig sein könnten, gab die GGL in ihrem Statement nicht an.
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