GGL äußert Kritik an Maltas geplantem Glücksspielgesetz
Posted on: 24/08/2023, 10:10h.
Last updated on: 24/08/2023, 10:10h.
Vor wenigen Wochen beschloss die Regierung von Malta ein neues Glücksspielgesetz. Die sogenannte Bill No. 55 sieht vor, dass nur maltesische Gerichte Urteile gegen auf der Insel beheimatete Glücksspiel-Unternehmen vollstrecken können. Das Vorhaben rief bei europäischen Behörden Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit hervor. Diesen schloss sich nun auch die deutsche Glücksspielbehörde der Länder (GGL) an.
Das Gesetz soll nach Bekunden der Regierung von Malta zum Schutz der einheimischen Glücksspiel-Anbieter dienen. Dies könnte im Zusammenhang mit der zuletzt stark gestiegenen Anzahl erfolgreicher Rückzahlungsforderungen von Spielern stehen. Diese hatten sich auf illegal erlittene Verluste berufen, da das angebotene Glücksspiel in ihrem Heimatland nicht legal war.
Die GGL erklärte am Mittwoch in ihrem Statement zu dem Vorhaben:
Die GGL hat die Entwicklungen rund um das Thema „Bill No. 55“ aus Malta im Blick. Wir vertreten die Auffassung, dass dieses Gesetz mit europäischen Vorgaben zur Anerkennung von Entscheidungen (Verordnung (EU) 1215/2002) nicht vereinbar sein dürfte.
Zugleich betonte die Glücksspielaufsicht, dass die abschließende Bewertung dieser Frage nicht der GGL obliege. Sie habe die Länder allerdings über ihre Einschätzung informiert. Eine Aktion ihrerseits sei derzeit nicht erforderlich. Stattdessen sei das deutsche Justizministerium in dieser Sache bereits an die EU-Kommission herangetreten.
Prüfung durch die EU-Kommission
Diese hat bereits erklärt, sich mit dem umstrittenen Vorhaben zu befassen. So sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders im Namen der Kommission, dass seine Organisation die Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften mit dem EU-Recht prüfen werde. Zu diesem Zweck habe sie die maltesischen Behörden Ende Juli bereits um weitere Informationen gebeten.
Die deutsche EU-Abgeordnete Sabine Verheyen ging sogar noch einen Schritt weiter. Sie fragte bei Reynders nach, ob die Kommission von Verbindungen zwischen der Regierung Maltas und der Glücksspiel-Industrie Kenntnis habe und ob es in diesem Zusammenhang Fälle von Korruption gegeben habe.
Der EU-Justizkommissar antworte:
Die Kommission hat keine Informationen über mögliche Verbindungen einzelner Mitglieder der maltesischen Regierung zur maltesischen Glücksspielindustrie.
Bei der Prüfung des Gesetzes dürfte die EU-Kommission jedoch besonders auf eine mögliche personelle Verquickung von Regierung und Glücksspiel-Branche achten. Unabhängig davon könnten Malta Sanktionen drohen, sollte die Kommission eine Unvereinbarkeit der Bill No. 55 mit dem EU-Recht feststellen. Wann dieser Prozess abgeschlossen sein wird, ist derzeit noch vollkommen offen.
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