GGL warnt vor illegalen Online-Sport­wetten zur Fußball-EM 2024

Posted on: 13/06/2024, 05:59h. 

Last updated on: 13/06/2024, 06:01h.

Fans aus aller Welt fiebern der am Freitag beginnenden Fußball-Europameisterschaft entgegen. Bei dem Turnier erwarten die Buchmacher ein Milliardengeschäft mit den zahlreichen Wettfans. In diesem Zusammenhang warnt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) vor den Gefahren der Teilnahme an illegalen Online-Sportwetten bei der Fußball-EM 2024.

Fußball-EM-Pokal
Die EM ist für viele ein Sportwetten-Highlight (Bild: UEFA)

Zum Hauptgrund für ihre Warnung erklärt die GGL die fehlende Wahrung des Spielerschutzes bei nicht-lizenzierten Online-Sportwetten im Rahmen der Fußball-EM. Demnach hielten die Betreiber der illegalen Websites die vorgeschriebenen Maßnahmen zum Schutz vor Glücksspiel- und Wettsucht sowie zum Jugendschutz nicht ein.

Sportwetten seien als Glücksspiel einzuordnen, weil der Zufall über Gewinn oder Verlust entscheide und um Geld gespielt werde. Der fehlende Spielerschutz beim illegalen Angebot vergrößere die Gefahren des Glücksspiels erheblich, so die GGL. Deshalb sei es die Aufgabe der Behörde, für einen sicheren legalen Markt unter ihrer Aufsicht zu sorgen.

GGL-Vorstand Ronald Benter erklärte dazu:

Wir sorgen dafür, dass bei den legalen Sportwettenanbietern die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Spielerinnen und Spieler eingehalten werden. Daher ist es wichtig, sich vor einer Spielteilnahme über die Möglichkeiten zum legalen Spiel zu informieren.

Für zusätzlichen Schutz bekämpfe die GGL gemeinsam mit anderen Institutionen die illegalen Glücksspielangebote und deren Werbung. So würden die Prävention von Spielsucht sowie der Spieler- und Jugendschutz sichergestellt.

Strengere Gesetzgebung gefordert

Die GGL verbindet ihr Statement zu illegalen Sportwetten bei der Fußball-EM mit einer Forderung an den Gesetzgeber. So müsse der § 284 ff. StGB zur strafrechtlichen Verfolgung von illegalem Glücksspiel beibehalten werden.

Mit der geplanten Strafrechtsreform solle der Paragraf aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Nach Einschätzung der GGL gefährde dies die erfolgreiche Bekämpfung des illegalen Glücksspiels jedoch erheblich.

GGL-Vorstand Benter betonte in diesem Zusammenhang:

Wir wünschen uns ein Überdenken der geplanten Streichung des Straftatbestandes des illegalen Glücksspiels durch das Bundesjustizministerium und fordern vielmehr die notwendige Ausweitung des Paragrafen auf illegale Glücksspielanbieter mit Sitz im Ausland.

Unterstützung erhält die GGL in dieser Frage von dem Bundesdrogenbeauftragten Burkhard Blienert. Dieser bekräftigte, dass illegale Glücksspielanbieter aus dem Ausland mit strafrechtlichen Konsequenzen in Deutschland rechnen müssten.

Schließlich machten die ausländischen Wettanbieter ihren Profit auf Kosten von Spielenden in Deutschland, so Blienert. Für einen erfolgreichen Kampf gegen diese Betreiber sei „weiterhin ein scharfes gesetzliches Schwert“ nötig.