Glücksspielstaatsvertrag in Niedersachsen – Wirtschaftsministerium stellt neue Eckpunkte für Spielhallen vor
Posted on: 29/08/2018, 01:57h.
Last updated on: 29/08/2018, 02:30h.
Nach monatelanger Kritik hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung einen neuen Plan zur Umsetzung des bundesweiten Glücksspielgesetzes vorgelegt. Minister Althusmann (CDU) setzt auf die Vermeidung „unbilliger Härten“ für Betreiber von Spielhallen und einen verbesserten Spielerschutz.
Sechs Jahre nach der Einführung des Glücksspielstaatsvertrages arbeitet sich das Land Niedersachsen weiterhin an der Umsetzung ab. Eigentlich waren die neuen Regelungen zum Spielhallengesetz bereits im Juni 2017 nach einer fünfjährigen Übergangsfrist in Kraft getreten, tatsächlich führt der Widerstand der Industrie aber weiterhin zu Klärungsbedarf.
Im Juli 2017 waren rund 1.900 niedersächsische Spielhallen von der Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstandes betroffen: Nicht weniger als 100 Meter Luftlinie durften zwischen den Spielstätten liegen. Dies hätte das Aus für ungefähr die Hälfte aller Unternehmen bedeutet.
Am 1.Januar trat der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (kurz Glücksspielstaatsvertrag) in Kraft. Ziel waren Prävention vor Glücksspiel- und Wettsucht, die Gewährleistung von Jugend- und Spielerschutz die Begrenzung des Glücksspielangebots und die Eindämmung illegaler Glücksspiele sowie der Schutz vor betrügerischen Machenschaften und Begleitkriminalität.
Nach einer Entscheidung des europäischen Gerichtshofes wurde 2011 ein Glücksspieländerungsvertrag von den Bundesländern unterzeichnet. Die einzige Ausnahme bildete Schleswig-Holstein, das einen eigenen Weg gehen wollte und auf die Liberalisierung des Glücksspielmarktes setzt. Aus dem gleichen Grund blockierte das Bundesland auch die zweite Reform des Vertrages im Jahre 2017. Die im Alleingang von Schleswig-Holstein ausgestellten einzigen deutschen Lizenzen für Online-Casinos erlöschen mit Ablauf der Jahres 2018.
Auch der derzeitige Glücksspielstaatsvertrag endet mit dem 30. Juni 2021. Eine Einigung der Wirtschaftsminister ist somit dringend notwendig. Ob die Umsetzung in der Folge Ländersache bleibt oder bundeseinheitlich geregelt werden wird, ist bislang nicht abzusehen.
Mittlerweile mussten bereits 700 Spielhallen in Niedersachsen schließen. Besonders hart traf die Regelung die sogenannten Multiplexe, also Stätten, an denen mehrere Spielhallen unter einem Dach versammelt waren.
Wer bleiben durfte, sollte das Los entscheiden.
Insbesondere gegen diese Form der Entscheidung zogen die Betreiber zu Hunderten vor Gericht. Wohl mit Erfolg: Medienberichten zufolge wurde das Losverfahren bereits im September 2017 vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt.
Objektive Kriterien statt Losverfahren
Nach Gesprächen mit kommunalen Verbänden setzt Wirtschaftsminister Althusmann nun auf sachliche Auswahlkriterien. Künftig sollen der Abstand zu Schulen und alkoholausschenkenden Gewerben sowie ein freiwilliges Rauchverbot bei der Vergabe von Lizenzen eine Rolle spielen.
Auch der freiwillige Verzicht, Automaten in Zweiergruppen aufzustellen, werde zugunsten der Betreiber berücksichtigt.
Allgemein kommt Niedersachsen der Branche entgegen: Wie der Mitteilung des Wirtschaftsministeriums zu entnehmen ist, ist „die Auswahl der entsprechenden Spielhallen zunächst so zu treffen, dass die sogenannte „Standortkapazität“ im Hinblick auf den Mindestabstand auszuschöpfen ist.“
Im Klartext: Hannover möchte die Spielhallenbetreiber nicht verprellen, sondern die rechtlichen Möglichkeiten so weit wie möglich ausnutzen.
Sonderregelungen für „Multiplexe“
Neben dem Losverfahren waren es vor allem die Betreiber von „Mehrfachkomplexen“, die gegen die niedersächsische Umsetzung der Regelungen protestiert hatten.
Laut Entwurf des Ministeriums soll es ihnen künftig möglich sein, im Rahmen einer Härtefallregelung weiterhin maximal zwei Spielhallen unter einem Dach zu betreiben.
Mit der Verlängerung der Frist würden die „Auswirkungen, die Hallenschließungen insbesondere in Ansehung getätigter Investitionen und auch für die Mitarbeiter zwangsläufig mit sich bringen, abgefedert“, ließ das Ministerium verlauten.
Neue Maßnahmen zum Spielerschutz
Neben den Änderungen zur Vergabe von Lizenzen setzt Niedersachsen aber auch auf eine Ausweitung des Spielerschutzes: Künftig soll es den Betreibern der Spielhallen nicht mehr erlaubt sein, ihre Gäste vor Ort mit frischem Geld zu versorgen. Wer sein Geld komplett verspielt hat, ist so genötigt, die Location zumindest kurzfristig zu verlassen.
Bei Zuwiderhandlung drohen dem Betreiber empfindliche Strafen. Bis zu 500.000 Euro Geldbuße sieht der neue Entwurf vor, sollte das Verbot missachtet werden.
Einen weiteren Eckpunkt des überarbeiteten Gesetzentwurfes stellt die Einführung einer landesweiten Sperrdatei ein. Nach Vorbild des Bundeslandes Hessen soll es Spielern, die ein problematisches Spielverhalten bei sich feststellen, künftig möglich sein, sich auf eine Sperrliste zu setzen. Somit ist wäre der Zugang zu den Automaten in Spielhallen künftig verwehrt.
Kritik von Suchtberatung
Laut eigener Angabe hat sich das federführende niedersächsische Ministerium im Zuge der Erarbeitung der neuen Eckpunkte auch mit der Niedersächsischen Landesstelle für Suchtfragen zum Gespräch getroffen.
Für Spielsuchtberaterin Simone Beilken von der Drogenberatungsstelle in Delmenhorst gehen die Vorstöße aber nicht weit genug: Eine Sperrdatei für Spielhallen begrüße sie, jedoch seien von dieser Regelung einzelne Spielautomaten in Gaststätten nicht betroffen.
Automaten in Gaststätten müssten komplett verboten werden
Tatsächlich seien es aber diese, die ein großes Risiko für gefährdete Spieler darstellten. Auch der Jugendschutz würde hier nicht konsequent beachtet.
Ein weiterer Kritikpunkt Beilkens: Im Gegensatz zu den schon existenten Sperrdateien von Spielbanken sehe der niedersächsische Entwurf nur vor, dass der Spieler sich selbst eintragen lasse. Wichtig wäre aber insbesondere die Möglichkeit für Angehörige, eine Fremdsperre erwirken zu können.
Laut jüngstem Bericht der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) von 2018 machten die Betreiber von Glücksspielen im Jahr 2016 in Deutschland einen Umsatz von 45,203 Milliarden Euro. Mehr als zwei Drittel davon entfielen auf Spielautomaten in Gaststätten und Spielhallen. Inwieweit die Umsetzung des Glücksspielvertrages in den Ländern etwas an diesen Zahlen ändert, wird die Zukunft zeigen.
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