Glücksspielstaatsvertrag 2021: Was hat sich für Spieler und Anbieter geändert?
Posted on: 27/12/2021, 03:31h.
Last updated on: 04/01/2022, 10:15h.
Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2021, der das legale Online-Glücksspiel ermöglichen soll, ist am 1. Juli in Kraft getreten. Die neue Gesetzgebung brachte zahlreiche Veränderungen mit, die sowohl die Anbieter als auch die Spieler betreffen. Zudem erntete der GlüStV viel Kritik und lässt auch zahlreiche Fragen offen.
Vor dem Inkrafttreten des GlüStV sollte die sogenannte Übergangsphase auf die neuen Vorgaben vorbereiten, die am 15. Oktober 2020 begann. Glücksspiel-Betreiber, die an einer Lizenz in Deutschland interessiert waren, sollten die Gelegenheit erhalten, ihre Angebote den neuen Regeln anzugleichen.
Änderungen in den Online-Casinos
Spieler, die am 15. Oktober ein Online-Casino besuchten, sahen sich mit zahlreichen Änderungen konfrontiert. Dies schlug sich unter anderem mit einem stark reduzierten Spielangebot nieder. Doch es gab noch mehr Änderungen:
- Zur Nutzung der Spielinhalte muss ein Spielerkonto erstellt werden, das verifiziert werden muss.
- Das kostenlose Spiel ist nicht mehr möglich.
- Das parallele Spiel mit mehreren Spielautomaten ist nicht mehr möglich. Dies gilt auch plattformübergreifend.
- Es gilt ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit von 1.000 Euro im Monat.
- Nach 30 Minuten Spiel muss eine fünfminütige Pause eingelegt werden (Dies gilt nicht für Online-Poker.)
- Spieler werden nach einer Stunde über ihre Spielzeit durch eine Nachricht informiert, die aktiv vom Spieler bestätigt werden muss.
- Beim Automatenspiel ist eine Dauer von mindestens fünf Sekunden pro Spielrunde festgelegt.
- Progressive Spiele sind verboten.
- Klassische Bankhalterspiele wie Roulette und Blackjack sind nicht mehr verfügbar. Diese sollen von den einzelnen Bundesländern separat angeboten werden können.
- Auf jeder Online-Glücksspiel und -Poker-Plattform muss der sogenannte „Panik-Button“ implementiert werden. Wird dieser betätigt, ist der Nutzer 24 Stunden vom Spiel ausgeschlossen.
Ein holpriger Start in die Glücksspielgesetzgebung
Zwar dürfte mit dem Inkrafttreten des GlüStV der Grundstein für das regulierte Glücksspiel in Deutschland gelegt sein, aber an zahlreichen Stellen dürfte noch Handlungsbedarf bestehen.
So verrät ein Blick auf die „White List“ des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt zwar, dass zahlreiche Online-Buchmacher bereits eine Lizenz erhalten haben. Doch in den Bereichen „Virtuelle Automatenspiele“, „Online-Poker“ und „Online-Casinospiele“ herrscht immer noch gähnende Leere.
Dies wurde unter anderem vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) bemängelt. So kritisierte das EVZ im September in einer Pressemitteilung, dass Kundinnen und Kunden immer noch auf illegale Angebote zugreifen könnten:
Dennoch tummeln sich weiterhin zahlreiche Online-Glücksspielanbieter mit einer Lizenz aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, zum Beispiel Malta oder Zypern, auf dem deutschen Markt. Das Anbieten und die Nutzung solcher Online-Casinos ohne deutsche Lizenz ist jedoch illegal.
Für die Verbraucher sei es zudem schwer zu erkennen, welche Glücksspiel-Angebote legal seien und welche illegal. Insgesamt habe sich seit der Einführung des GlüStV nicht viel geändert, so das EVZ.
Ein weiterer Kritikpunkt der Gegner des GlüStV war, dass die Glücksspielbehörde, die in Sachsen-Anhalt eingerichtet wird, viel zu spät einsatzbereit sei. So heißt es seitens des Innenministeriums, dass die „Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder“ (GGL) voraussichtlich im Jahre 2023 voll einsatzfähig sein werde.
Glücksspielsteuer und strenge Regulierung ernten heftige Kritik
Glücksspiel-Unternehmen sind jedoch nicht nur mit den strengen Restriktionen konfrontiert, sondern auch mit den Änderungen des Rennwett- und Lotteriegesetzes. Dieses sieht eine Steuer von 5,3 % auf die Einsätze bei Online-Automatenspielen und -Poker vor.
Unter anderem kritisierte der Deutsche Sportwettenverband die neuen Abgaben als „gefährlichen Sonderweg“ und „Steuer-Irrsinn“. Da die Steuerlast schließlich vom Endkunden getragen werden müsse, werde das Spiel in einem regulierten Online-Casino unattraktiv und führe zur Abwanderung auf den Schwarzmarkt.
Dazu sagte DSWV-Präsident Mathias Dahms:
Durch die Besteuerung der einzelnen Spieleinsätze bittet der Staat die Kunden bei jedem einzelnen Spin der virtuellen Slots zur Kasse – immer und immer wieder, im Takt weniger Sekunden und selbst dann, wenn die Spieleinsätze aus vorherigen Gewinnen stammen. Es hat einen Grund, dass alle anderen EU-Länder diese Spiele mit einer Ertragsteuer und nicht mit einer Spieleinsatzsteuer belegt haben.
Durch das Überbesteuerungsregime für virtuelle Automatenspiele und Online-Poker gerate die Glücksspielregulierung „auf den letzten Metern“ in Gefahr und Deutschland werde beim Online-Glücksspiel zum „steuerpolitischen Geisterfahrer“ in Europa.
Die strenge Regulierung des Online-Glücksspiels werde nicht nur zu einem Rückzug regulierungswilliger Anbieter führen, sondern auch, dass die Kanalisierung scheitern werde. Es sei unrealistisch zu glauben, dass die deutschen Kunden sich mit den überbordenden Restriktionen des GlüStV anfreunden, so Dahms.
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