Glücksspielstaatsvertrag: Europäischer Verband für Glücksspiele und Wetten will Änderungen
Posted on: 20/02/2020, 01:40h.
Last updated on: 20/02/2020, 01:40h.
Ab dem 1. Juli 2021 soll das Glücksspiel in Deutschland legalisiert werden. Bis zum 30. März dieses Jahres müssen die Bundesländer dem Entwurf des Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrags (GlüNeuRStV) zustimmen.
Doch gestern veröffentlichte der Europäische Verband für Glücksspiele und Wetten (EGBA) eine Reihe von Änderungsvorschlägen [Seite auf Englisch], die zu einer erfolgreichen Regulierung des Online Glücksspiels beitragen könnten.
EGBA, zu dem bet365, Kindred Group, Betsson, William Hill und GVC Holdings gehören, begrüßte die Fortschritte bei der Entwicklung eines permanenten Regulierungsmodells.
Der GlüNeuRStV sieht vor, dass Betreiber sowohl Sportwetten als auch Online Casinospiele anbieten dürften. Allerdings seien die festgelegten Bedingungen zu restriktiv und könnten die Entwicklung des Glücksspielmarktes gefährden.
Maarten Haijer, Generalsekretär der EGBA, kommentiert:
„Eine neue Regelung für Online-Glücksspiele wird in Deutschland dringend benötigt, aber diese neuen Vorschläge könnten die derzeitige regulatorische Dysfunktion noch verschlimmern. Ein attraktives Produktangebot ist für eine sichere und gut kanalisierte Spielumgebung unbedingt erforderlich – aber die vorgeschlagenen Einschränkungen würden dies verhindern.“
Offshore Glücksspiel-Angebote für deutsche Spieler attraktiver
Deutschland habe im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten ein fragmentiertes und restriktives Glücksspielangebot, beispielsweise sind zurzeit Online-Casinos verboten, erklärte Haijer. Für deutsche Spieler seien aus diesem Grunde Offshore-Webseiten attraktiver.
Das Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie (DICE) berechnete 2017, dass nur 1,8 % der Glücksspielaktivitäten in Deutschland im regulierten Umfeld stattfanden. In Großbritannien waren es 95 % und in Dänemark 90 %.
Angesichts der Bedeutung von Channeling, Wahlmöglichkeiten für Verbraucher und der „Shop-Around“ -Natur von Online-Wetten äußerte EGBA seine Besorgnis darüber, dass die im neuen Staatsvertrag vorgeschlagenen Beschränkungen den Erfolg der künftigen Online-Glücksspielverordnung untergraben könnten.
Zu restriktive Gesetze sind wenig zielführend
So sei vorgesehen, dass das parallele Spiel bei mehreren Anbietern im Internet nicht ermöglicht werden soll. Ebenfalls sei eine Wartezeit vor dem Wechsel des Anbieters geplant.
Auch was die Wettarten betreffe, sollten umfangreiche Einschränkungen vermieden werden. So führten Einschränkungen bei Live Wetten dazu, dass der Verbraucher nur eingeschränkt kanalisieren könne, da es sich bei Live Wetten um ein sehr beliebtes Produkt handele.
Fragwürdig und technisch schwer umsetzbar empfinde der Generalsekretär auch das anbieterübergreifende Einzahlungslimit von 1.000 Euro monatlich. Effizienter könne die Festlegung eines freiwilligen Limits durch den Spieler sein.
Die Einrichtung einer Regulierungsbehörde bewertete EGBA zwar positiv, allerdings habe man Bedenken, wie lange die Einrichtung einer Kontrollbehörde dauern werde. Es bleibt nun abzuwarten, ob die Vorschläge des EGBA bei Vertragsabschluss berücksichtigt werden.
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