Großbritannien: Werbeaufsicht verbietet TV-Spot von Sky Bet
Posted on: 13/03/2019, 02:22h.
Last updated on: 13/03/2019, 02:22h.
Die britische Advertising Standards Authority (ASA) hat einen TV-Spot des Sportwettenanbieters Sky Bet gebannt. Der Clip habe auf unzulässige Weise den Eindruck vermittelt, der Erfolg beim Wetten hinge vor allem vom Sachverstand des Spielers und nicht vom Glück ab, so die Selbstregulierungsbehörde der Werbebranche Großbritanniens. Das Unternehmen widersprach den Vorwürfen.
Sportwetten: Glück vs. Wissen?
Der fragliche TV-Spot wurde im August 2018 ausgestrahlt und wirbt für Kombinationswetten beim Buchmacher Sky Bet. Die Spieler können hierbei auf Ereignisse tippen, die sich während des Spiels zutragen. Der prominente Sky-Moderator Jeff Stelling fordert den Zuschauer im Werbeclip heraus:
Aktiviere dein Sportgehirn und packe alle Wahrscheinlichkeiten in eine Wette. Drei rote Karten, sieben Ecken, fünf Tore: Lass uns das mal ausrechnen… Wie groß ist dein Sportwissen?
Bei seiner Ansprache befindet sich der Moderator vor einem überdimensionalen Bildschirm, über den im Hintergrund Graphiken flimmern, die an Wettquoten und Hirnströme erinnern.
Verantwortungslose Werbung
Zu viel für Ordnungshüter der ASA (Link auf Englisch), die nun ein Verbot gegen die weitere Verbreitung des TV-Spots aussprachen.
Bei der Behörde waren zuvor zwei Beanstandungen eingegangen, in denen der Clip als verantwortungslos beschrieben wurde:
Er impliziere, dass gute Sportkenntnisse der ausschlaggebende Faktor für den Gewinn bei Sportwetten seien, so die Beschwerdeführer.
Dieser Argumentation folgten nun auch die Verantwortlichen der ASA:
Gerade der Einsatz von Jeff Spelling, der von vielen Zuschauern als absoluter Experte in Sachen Sport akzeptiert werde, betone in Kombination mit den verbildlichten Hirnströmen im Hintergrund den vermeintlichen Einfluss des Fachwissens des Spielers auf den Erfolg der platzierten Wetten.
Wir sind der Ansicht, dass den Konsumenten so ein unrealistischer und übertriebener Eindruck davon vermittelt wurde, wie groß die Eigenkontrolle über den Ausgang der Wetten ist. Dies kann zu verantwortungslosem Spielverhalten führen. Daher sind wir zu dem Schluss gekommen sind, dass diese Werbung unseren Kodex gebrochen hat.
Künftig solle Sky Bet sicherstellen, dass seine Werbemaßnahmen keinen Anreiz zu unverantwortlichem Spiel böten, so die ASA.
Kein direkter Zusammenhang hergestellt
Die ehemalige Tochtergesellschaft des Pay TV-Senders Sky, die im vergangenen Jahr für umgerechnet knapp vier Milliarden Euro in den Besitz der The Stars Gruppe übergegangen ist, widersprach den Vorwürfen. Die Werbung stelle keine direkte Beziehung zwischen Sachverstand und erhöhten Gewinnchancen her.
Dennoch sei klar, dass die meisten Spieler sich mit ihren favorisierten Sportarten in einem Ausmaß beschäftigten, das ihnen bei ihren Wetten einen gewissen Vorteil gegenüber den Buchmachern verschaffe. Diese Kenntnis in Bezug auf spezielle Sportereignisse könne die Erfolgsaussichten durchaus erhöhen, rechtfertigte sich Sky Bet in einem Statement.
Großbritannien im Kampf um den Spielerschutz
Die Entscheidung ein Verbot der Werbung auszusprechen steht ganz im Zeichen des Gegenwindes, mit dem sich die Glücksspielindustrie in Großbritannien bereits seit geraumer Zeit konfrontiert sieht.
Die Advertising Standards Authority (ASA) ist als nicht legislative Organisation für die Selbstregulierung der Werbebranche in Großbritannien zuständig. Ihre Aufgabe ist es, “den Inhalt von Anzeigen, Verkaufsförderungsaktionen und Direktmarketing im Vereinigten Königreich zu regulieren”. Hierzu geht sie Beschwerden nach und entscheidet, ob Werbungen ihren Standards entsprechen.
Laut Kodex der ASA Konsumenten dürften nicht durch Ungenauigkeit, Mehrdeutigkeit, Übertreibung, Auslassung oder auf andere Weise in die Irre geführt werden.
Unter anderem stehen speziell die Werbemaßnahmen von Buchmachern und Betreibern von Online Casinos im Fokus von Politik und Regulierungsbehörden.
So hatte das unter dem Dach der ASA operierende Committee of Advertising Practice (CAP) erst im Februar ein neues Regelwerk erlassen, das Kinder und Jugendliche künftig besser vor den Werbeangeboten der Glücksspielindustrie schützen soll.
Neue Regeln ab April
Ab dem 01. April sollen Glücksspielbetreiber unter anderem sicherstellen, dass das Zielpublikum der Influencer, mit denen sie werben, die Volljährigkeit überschritten hat. Die Werbepartner selbst dürfen nicht den Eindruck erwecken, unter 25 Jahre alt zu sein. Zudem ist der Einsatz von aus Film und Fernsehen bekannten animierten Figuren künftig nicht mehr zulässig.
Die Vorgaben von ASA und CAP sind zwar nicht rechtlich bindend, verfügen aber über einen enormen Einfluss auf die Außenwirkung der abgemahnten Unternehmen. Es ist davon auszugehen, dass Sky Bet in näherer Zukunft mehr Vorsicht in Bezug auf seine Werbemaßnahmen walten lassen wird.
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