GVC-Marken unterstützen in Deutschland nicht länger Einzahlungen via PayPal
Posted on: 19/12/2018, 01:27h.
Last updated on: 19/12/2018, 01:27h.
Schnelles Ein- und Auszahlen via PayPal hat in der Vergangenheit vielen Nutzern von Online-Casino-Seiten das Leben erleichtert.
Das schnelle Einzahlen ermöglichte es, nach nur wenigen Klicks an den virtuellen Tischen um Echtgeld spielen zu können. Lange Auszahlungszeiten von Tagen – manchmal sogar Wochen – wurden durch Soforttransfers via PayPal, Skrill, Neteller und andere E-Wallets umgangen.
Diese Zeiten sind für die deutschen Nutzer von Glücksspielprodukten der GVC Holdings nun scheinbar vorüber.
Wie GVC in einem Schreiben an seine Affiliate-Partner mitteilte, werden die deutschen Casino-Ableger des Unternehmens ab dem 19. Dezember 2018 keine Ein- und Auszahlungen via PayPal unterstützen.
Betroffen sind unter anderem die deutschen Seiten von partypoker und partycasino. Auf der Seite des Sportwettenanbieters Bwin, einem Tochterunternehmen der GVC, wird PayPal derzeit noch als Zahlungsmethode geführt.
Wer ist die GVC Holdings
Die GVC Holdings (Seite auf Englisch) ist ein Glücksspielanbieter mit Sitz auf der Isle of Man. Das Unternehmen wurde im Jahre 2004 gegründet und launchte im Jahre 2007 seine erste Sportwetten-Website. 2009 streckte GVC seine Fühler nach Südamerika aus und erwarb das Glücksspielportal Betboo, das in Brasilien Sportwetten und Bingo anbot.
Der große Durchbruch auf dem europäischen Markt erfolgte durch den Kauf von bwin.party und den dazugehörigen Marken im Jahre 2016. Sie sind bei deutschen Spielern besonders populär und erwirtschaften einen signifikanten Teil des Gesamtjahresumsatzes von 896 Millionen Euro (Stand 2017).
Wieso wird die Zahlungsmethode nicht länger angeboten?
Wieso die GVC Holdings PayPal als Ein- und Auszahlungsmethode entfernt hat, kann aktuell nur gemutmaßt werden. In seinem Schreiben gab das Unternehmen keinerlei Begründung für diese Maßnahme.
Auch ein Blick in die jüngere Vergangenheit kann nur Anhaltspunkte geben. So hatte das Glücksspielunternehmen 888 Holdings in seinem Jahresabschlussreport von den Schwierigkeiten mit der „regulatorischen Ungewissheit“ in Deutschland berichtet.
Von dieser Ungewissheit war laut dem Report nicht nur der Glücksspielanbieter selbst betroffen, sondern auch die Zahlungsdienstleister, die Transaktionen für das Unternehmen in Deutschland abgewickelt hatten.
Einige Zahlungsdienstleister, so die 888 Holdings, hätten aufgrund der ungewissen Gesetzeslage bereits über eine Einstellung ihrer Leistungen in Deutschland nachgedacht. Andere planten schon konkrete Schritte.
Das GVC zukünftig keine Ein- oder Auszahlungen via PayPal anbieten wird, könnte demnach auf eine gemeinsame Entscheidung der Konzerne mit Hinblick auf die rechtliche Situation in Deutschland zurückzuführen sein.
Klagen gegen Dienstleister
Dass Unternehmen nicht länger Dienste von Zahlungsdienstleistern wie PayPal offerieren, könnte auch mit den wegfallenden Gebühren zu tun haben, die die Unternehmen bisher auf die Transaktionen erheben durften.
In einem aktuellen Fall hatte das Landgericht München (Az. 17 HK O 7439/18) entschieden, dass das Busunternehmen FlixBus keine zusätzlichen Gebühren für Zahlungen via PayPal erheben darf. Geklagt hatte die deutsche Wettbewerbszentrale. Sie sah es als erwiesen, dass Entgelte für bargeldlose Transaktionen gegen europäisches Recht verstießen.
Diese Ansicht teilten die Münchner Richter und setzten damit ein deutliches Zeichen für mehr Fairness im Zahlungsverkehr. Immerhin erhob der Fahrdienstleister für den bargeldlosen Zahlungsverkehr via Kreditkarte und Lastschrift schon länger keine Gebühren.
Auch einige Online-Casinos, die in der Vergangenheit PayPal anboten und pro Einzahlungen bis zu 3.5 % Prozent Gebühren aufschlugen, scheinen seit dem Urteil auf den amerikanischen Dienst zu verzichten. So das Glücksspielportal Drückglück, das mehr als 800 Casinospiele anbietet.
Dass GVC das Urteil aus München wahrgenommen hat und deswegen nicht länger auf PayPal setzt, kann allerdings nur vermutet werden.
Vor deutschen Gerichten haben es viele Zahlungsdienstleister schwer
Obwohl nicht bewiesen werden kann, dass die aktuelle Rechtslage dazu geführt hat, dass GVC PayPal nicht länger in Deutschland anbietet, sehen sich Zahlungsdienstleister im Land der Dichter und Denker vermehrt vor rechtliche Probleme gestellt.
Erst letzte Woche berichtete das Newsportal Wallstreet-Online von einem Fall, der vor dem Amtsgericht München (Aktenzeichen 158 C 19107/27) verhandelt wurde.
Ein Kunde der Landesbank Berlin hatte mit seiner Kreditkarte zu diversen Online-Casinos Geld transferiert, seine Kreditkartenrechnung aber nicht beglichen. Die so entstandene Forderung wollte in der Folge ein eingeschaltetes Inkassounternehmen vor Gericht einklagen.
Der Beklagte brachte dagegen vor, dass die Forderung nie bestanden habe. Die Bank habe durch die Transaktion verbotenes Glücksspiel gefördert und gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen.
Diesem Argument folgten auch die Richter, die die Klage abwiesen.
Gemäß § 4 Abs.1 S.2 des Glücksspielstaatsvertrag, so das Urteil, bestehe ein gesetzliches Verbot der Mitwirkung an Transaktionen in Verbindung mit illegalem Glücksspiel.
Kommentatoren vermuten, dass dem Verfahren eine ganze Welle an Klagen folgen könnte. Schließlich könnten nach dem wegweisenden Urteil weitere Online-Casino-Kunden versuchen, ihre Spielverluste gerichtlich einzuklagen.
Die unmittelbaren Auswirkungen
Der PayPal-Rückzug hatte weder für den Zahlungsdienstleister noch für GVC Holdings negative Auswirkungen. Die Aktie von GVC stieg an der Stuttgarter Börse sogar um 4 %. Die Aktie von PayPal konnte heute bis 11:30 (MEZ) um 0.29 % zulegen.
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