Hessen: Spielhallen-Verbände fordern qualitative Maßstäbe bei Regulierung
Posted on: 07/05/2021, 10:25h.
Last updated on: 07/05/2021, 11:43h.
Am 1. Juli 2020 tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Im Zuge dessen steht in Hessen die Neuregelung des landeseigenen Glücksspielrechts an. Am Donnerstag fand im Innenausschuss des Landtages eine Anhörung zum Thema statt. Dabei bezogen Vertreter der Automatenwirtschaft kritisch Stellung zu dem Gesetzesvorhaben.
Bei der Sitzung wurde die Glücksspielbranche durch den Vorstandssprecher des Dachverbandes Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW) Georg Stecker und Michael Wollenhaupt, 1. Vorsitzender Hessischer Münzautomaten-Verband (HMV), vertreten. Wichtigstes Thema war aus Sicht der beiden Verbandschefs die anstehende Spielhallen-Regulierung in dem Bundesland.
Für die Automatenwirtschaft hob Vorstandssprecher Stecker die Bedeutung einer zeitgemäßen Regelung des terrestrischen Glücksspielangebotes hervor. Dies sei im Hinblick auf die Wettbewerbssituation zum Online-Glücksspiel besonders wichtig.
Stecker erklärte vor den Abgeordneten des Landtages:
Ab Juli sind jederzeit und überall Online-Angebote legal verfügbar. Das zeigt, dass die Regulierung des gewerblichen Automatenspiels nach quantitativen Kriterien längst nicht mehr zeitgemäß ist. Wir brauchen auch hier eine Regulierung nach Qualität.
Anstatt Mindestabstände als vorrangige Kriterien für die Lizenzvergabe heranzuziehen, sei es zielführender, Fragen des Spieler- und Jugendschutzes sowie die Qualität des Angebotes der Spielhallen in den Vordergrund zu stellen.
Aus diesem Grund sollten bestehende Mehrfachkonzessionen für Standorte mit bis zu drei Spielhallen zumindest befristet erhalten bleiben. Entscheidend sei, dass hohe qualitative Standards eingehalten würden.
Rechtssicherheit für die Spielhallen diene zudem der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels. Durch das legale terrestrische Angebot könne das im Staatsvertrag festgeschriebene Ziel der Kanalisierung erfüllt werden. Menschen müssten an Orten spielen können, wo sie geschützt seien, so Stecker.
Erweitertes Angebot begrüßt
Der Münzautomaten-Verband-Vorsitzende Wollenhaupt lobte die geplante Erweiterung des Angebotes in Spielhallen um Lotto-Dienste. Es sei begrüßenswert, dass in hessischen Spielhallen demnächst auch Lottoannahmestellen integriert werden dürften.
Zugleich warb Wollenhaupt dafür, Sportwetten ebenfalls in Spielhallen anbieten zu dürfen. Aus Sicht des Spielerschutzes seien die Voraussetzungen gegeben. Dafür sorgten das geschulte Personal sowie die seit sieben Jahren bestehende Anbindung an das Spielersperrsystem OASIS.
Wollenhaupt betonte:
Die Umsetzung des Vorhabens und die Erweiterung um die Sportwette würde das legale Angebot stärken. (…) Denn gegen den Schwarzmarkt ist ein starkes legales Angebot noch immer das beste Mittel.
Zudem würden auf diese Weise die familienbetriebenen Geschäfte geschützt und damit in Hessen viele Arbeitsplätze gesichert. Aus diesem Grund warb auch Wollenhaupt bei den Abgeordneten für eine stärkere Berücksichtigung qualitativer Kriterien bei der anstehenden Neuregelung des Glücksspielgesetzes.
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