Illegales Glückspiel: YouTuber Ron Bielecki erhält Strafbefehl
Posted on: 08/02/2023, 07:59h.
Last updated on: 08/02/2023, 07:59h.
YouTuber und Influencer standen in der Vergangenheit immer wieder für das Streamen von Glücksspiel-Content in Kritik. Wegen der Teilnahme an Glücksspiel in einem nicht in Deutschland lizenzierten Online-Casino soll die Staatsanwaltschaft Berlin nun Strafbefehl gegen den YouTuber Ron Bielecki erlassen haben. Dies teilte am Dienstag die WirtschaftsWoche mit.
Dem Wirtschaftsmagazin zufolge habe die Staatsanwaltschaft Berlin bestätigt, dass das Amtsgericht Tiergarten einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben habe. Nun müsse der YouTuber 480.000 EUR Strafe zahlen.
Strafbefehle wegen illegalen Glücksspiels und Beleidigung
Das Amtsgericht Tiergarten habe den Journalisten der WirtschaftsWoche gegenüber den Strafbefehl bestätigt, dabei jedoch keine Namen genannt. Die betreffende Person habe allerdings nicht nur einen Strafbefehl wegen illegalen Glücksspiels erhalten, sondern zudem einen weiteren wegen Beleidigung. Dessen Summe belaufe sich auf 8.000 EUR.
Hintergrund der Vorwürfe seien Videos, in denen er im Online-Casino Stake gespielt und dabei mehrere tausend Euro verloren habe. Diese Videos seien zum Teil mit dem Hinweis gekennzeichnet gewesen, dass es sich um Werbung handele. Allerdings ist das Online-Casino in Deutschland nicht lizenziert.
Ron Bielecki ist nicht der einzige YouTuber, der wegen seiner Glücksspiel-Streams in die Negativschlagzeilen gerät. Immer wieder geriet auch der Livestreamer Jens „Knossi“ Knossalla in die Negativkritik, weil er Glücksspiel-Content gestreamt hatte. Noch vor der bundesweiten Regulierung der Online-Casinos erklärte Knossalla jedoch, dem Glücksspiel-Content künftig abzuschwören und sich künftig auf das Entertainment zu konzentrieren.
Insgesamt 37 Mal habe Bielecki der Staatsanwaltschaft zufolge in dem Zeitraum von Oktober 2021 bis Mai 2022 Werbung für Online-Casinospiele gemacht. Daher habe das Amtsgericht die Geldstrafe auf 120 Tagessätze à e 4.000 EUR festgesetzt.
Die Staatsanwaltschaft kommentierte:
Grundlage dafür waren die Bekundungen des Angeschuldigten, der 2022 auch als Markenbotschafter einer Erotikmesse fungierte, zur Höhe seiner Einnahmen in sozialen Medien, bei denen zu seinen Gunsten noch ein Abschlag vorgenommen wurde.
Somit dürfte es Bielecki selbst gewesen sein, der die Staatsanwaltschaft auf den Tatverhalt aufmerksam gemacht hat. Seine Einnahmen, mit denen er auf sozialen Plattformen gegenüber der „Geringverdiener“ prahlte, habe er jedoch keineswegs nur aus Glücksspiel-Streams und -Werbung bezogen, sondern auch aus Werbung für alkoholhaltige Getränke, Kondome und mehr.
Der Strafbefehl ist nicht rechtskräftig. Bielecki habe hiergegen Einspruch eingelegt. Ob er damit letztlich um die Strafzahlung herumkommen wird, wird sich jedoch zeigen müssen.
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