Lootboxen: EU und USK für mehr Verbraucher- und Spielerschutz
Posted on: 19/12/2022, 10:22h.
Last updated on: 19/12/2022, 10:45h.
Die in vielen Videospielen enthaltenen Lootboxen stehen schon lange in der Kritik von Spielerschützern. Sie sind aufgrund ihres Glücksspiel-ähnlichen Charakters in vielen Ländern mittlerweile reglementiert und in Belgien sogar verboten. Nun haben Initiativen in der EU und Deutschland eine weitere Reglementierung der Beutekisten vorangetrieben.
Den Anfang machte Mitte vergangener Woche der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments. Dieser forderte eine Reihe von EU-weiten Regeln zum Schutz der Konsumenten von Videogames, gerade im Hinblick auf Lootboxen und heranwachsende Spieler.
EU für mehr Verbraucherschutz bei Videospielen
Mit einer breiten Mehrheit von 35 Ja-Stimmen, drei Enthaltungen und keinen Nein-Stimmen billigte der Ausschuss die Forderung nach einem besseren Verbraucherschutz. Dabei sollen künftig Informationen über den Inhalt von Spielen und deren käuflich zu erwerbenden Zusatzfeatures leichter zugänglich gemacht werden. Ziel sei es, Eltern eine wirksamere Kontrolle darüber zu geben, wie viel Geld ihre Kinder für die Spiele ausgeben.
Dies gelte laut Antrag besonders für Lootboxen:
…um sicherzustellen, dass die Spieleentwickler ein süchtig machendes Design vermeiden und das Alter, die Rechte und die Verletzlichkeit von Kindern berücksichtigen.
Neben Lootboxen betrifft der Vorstoß der EU-Parlamentarier auch die finanziellen Modalitäten von Gaming-Abos. So müsse die Kündigung von Spieleabos genauso einfach sein wie die Anmeldung. Dies sei eine Bedingung, da auch für Videospiele gelte, dass ihre Rückgabe- und Erstattungspolitik den EU-Vorschriften zu entsprechen habe.
USK erweitert Prüfkriterien für Lootboxen
Auch in Deutschland tut sich in Bezug auf die Regulierung von Lootboxen etwas. Verantwortlich dafür ist die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Diese hat angekündigt, dass ab Januar 2023 neue Regeln bei der Prüfung von digitalen Spielen gelten.
Demnach können beim Verfahren der gesetzlichen Alterskennzeichnung neben für den Jugendschutz relevanten Inhalten auch mögliche Online-Risiken berücksichtigt werden. Dazu zählen unter anderem Kaufmöglichkeiten wie Lootboxen.
Das neue Verfahren der USK kommt nicht einer automatischen Anhebung des Mindestalters für Spiele, die Lootboxen enthalten, gleich. Doch die USK-Gremien können künftig im Einzelfall prüfen, ob durch die in den Beutekisten enthaltenen Features ein erhöhtes Risiko für Kinder und Jugendliche besteht, beispielsweise durch überhöhte Kaufanreize.
Die Heranwachsenden und ihre Erziehungsberechtigten sollen bei den Games ab Januar sofort erkennen können, welche Risiken es bei der Mediennutzung geben kann. So erfolgt bei einem Spiel mit Lootboxen künftig die Kennzeichnung “In-Game-Käufe”.
USK-Geschäftsführerin Elisabeth Secker betonte in einer Stellungnahme, dass die Anpassungen „ein wichtiger Pfeiler für einen ganzheitlichen und in die Zukunft gerichteten Kinder- und Jugendmedienschutz“ seien. Inwieweit die Kennung dazu beiträgt, das Angebot von Lootboxen in Spielen zu reduzieren, werden die kommenden Monate zeigen.
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