Liechtenstein: Regierung spricht sich gegen Casino-Moratorium aus

Posted on: 09/10/2019, 02:27h. 

Last updated on: 10/10/2019, 08:23h.

Die Liechtensteiner Regierung hat sich im Rahmen der gestrigen Sitzung gegen ein Moratorium für die Bewilligung neuer Spielbanken im Fürstentum ausgesprochen und beantwortete damit den im April 2019 von mehreren Abgeordneten eingereichten Antrag „für eine größenverträgliche Casino-Landschaft Liechtenstein“.

Regierungsgebäude Vaduz
Liechtensteiner Regierung entscheidet sich gegen ein Spielbanken-Moratorium. (Bild: wikimedia.org, Presse- und Informationsamt Vaduz)

In dem Postulat wurde die Regierung aufgefordert, neben einem Bewilligungsmoratorium auch mögliche alternative Maßnahmen zu prüfen, um die Anzahl der Spielbanken in Liechtenstein einzuschränken.

Weiterhin sollte über eine mögliche Zweckbindung der Geldspielabgaben sowie über den Austausch von Sperrlisten mit den benachbarten Staaten entschieden werden.

Ein Moratorium verstößt gegen geltendes Recht

In ihrer gestern veröffentlichten Stellungnahme antwortete die Liechtensteiner Regierung, dass ein Moratorium für die Zulassung neuer Spielbanken aufgrund der geltenden Rechtslage nicht möglich sei.

In dem Antwortschreiben heißt es:

„Im geltenden GSG gibt es im Spielbankenbereich keine gesetzliche Grundlage für ein Moratorium. Im Gegenteil ist nach Art. 9 GSG i.V.m. Art. 3 SPBV eine Bewilligung zu erteilen, wenn die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind. […] Die Behörde erteilt nach Art. 14 GSG die Bewilligung und verfügt, anders als bei der Erteilung einer Konzession, über keinen Ermessensspielraum. Ein Moratorium würde demnach dem Gesetz und dem in der Verfassung verankerten Legalitätsprinzip widersprechen.“

Aus diesem Grunde könne eine von den Postulanten angestrebte Eingrenzung der Anzahl der Spielbanken nicht erreicht werden, sollte Liechtenstein am liberalen Zulassungssystem weiterhin festhalten.

Es bestehe sogar ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Bewilligung, wenn der Antragsteller die Voraussetzungen erfülle. Über den wirtschaftlichen Erfolg der Spielbanken soll der Markt und nicht der Staat entscheiden. Ein Moratorium und die damit einhergehende Änderung der Rechtslage halte die Regierung nicht für zielführend.

Darüber hinaus seien die derzeitigen Anforderungen an die Spielbanken-Betreiber hinsichtlich des Eigenkapitals, der Anforderungen an das Management sowie des Personals ausreichend, um den Risiken, die mit dem Betrieb einer Spielbank in Verbindung stünden, zu begegnen.

Alternative Maßnahmen zur Eingrenzung der Spielbanken-Anzahl

In ihrem schriftlichen Antrag ersuchten die Abgeordneten die Prüfung alternativer Maßnahmen zur Einschränkung der Spielbanken-Anzahl. Im September unterbreitete die Partei Freie Liste den Vorschlag einer Erhöhung der Geldspielabgaben, welcher zum jetzigen Zeitpunkt keine Zustimmung fand.

Weitere überprüfte alternative Maßnahmen:

  • Einführung eines Rauchverbots
  • Anpassungen der Werbebestimmungen
  • Einschränkung der Öffnungszeiten
  • Erhöhung der Betriebszeiten für Tischspiele
  • Erhöhung des Verhältnisses der Anzahl Tischspiele zur Anzahl der Geldspielautomaten
  • Begrenzung der Einsatzhöhe
  • Begrenzung der Anzahl und Höhe der Jackpots

Die Regierung erachte es als fraglich, ob die aufgeführten alternativen Maßnahmen den Markteintritt weiterer Spielbanken verhindern könnten. Vielmehr treffe ein Rauchverbot die bereits existierenden Betreiber sehr hart und ziehe vergleichbare Maßnahmen in der gesamten Gastronomie-Branche nach sich.

Spielautomaten, Spielhalle, Casino
Rauchverbote und Einsatzbeschränkungen nicht vorgesehen. (Bild: pixabay.com)

Aktuell gebe es in den Casinos abgetrennte Raucherbereiche und nach Ansicht der Regierung liege es in der Eigenverantwortung der Gäste, ob sie den Raucherbereich betreten wollten.

Was die Änderung der Öffnungszeiten und eine Änderung der Anzahl der Tischspiele betreffe, so hätten die Spielbanken sich den Bedürfnissen der Kunden angepasst. Daher beabsichtige die Regierung, an der derzeitigen Regelung festzuhalten.

Auch eine Limitierung der Einsätze beim Automatenspiel sei nicht zielführend, da es ohnehin nur wenige Automaten gebe, die einen Maximaleinsatz von 50 CHF zuließen.

Sollten die Rahmenbedingungen verschärft werden, könnte dies die Einschränkung der unternehmerischen Freiheit bedeuten. Von einer Änderung sehe die Regierung daher zum jetzigen Zeitpunkt ab.

Zweckbindung der Geldspielabgaben und Sperrlisten

In dem eingereichten Antrag wurde die Regierung auch dazu aufgefordert, Optionen einer Zweckbindung der Geldspielabgaben aufzuzeigen. So könnten die Mittel beispielsweise in soziale Projekte fließen.

Allerdings wurde auch dies abgelehnt, da eine Zweckbindung die finanzpolitische Flexibilität einschränke, denn mitunter seien Anpassungen aufgrund sich verändernder Bedürfnisse erforderlich. Die grundsätzlichen Überlegungen hinsichtlich des Finanzhaushalts wögen mehr als ein positiver kommunikativer Effekt, den die Zweckbindung der Geldspielabgaben mit sich bringe.

Was den Austausch der Sperrlisten betreffe, sei die Regierung bereits aktiv geworden und habe entsprechende Schritte eingeleitet, indem Kontakt zur Schweiz aufgenommen worden sei.

Gesperrte Spieler in der Schweiz seien somit automatisch auch in Liechtenstein gesperrt und umgekehrt. Ein konkretes Gespräch der deutschsprachigen Aufsichtsbehörden zur Durchführung des Austausches besagter Sperrlisten sei bereits für Ende Oktober 2019 geplant.

Die Antragsteller befürchteten durch die Errichtung weiterer Spielbanken durch erhöhtes Verkehrsaufkommen mögliche Ruhestörungen in Wohngebieten. Die Erteilung einer Baugenehmigung obliege aber den Gemeinden.

Bezugnehmend auf die gestrige Stellungnahme der Regierung könnte der Eröffnung neuer Spielbanken nichts mehr im Wege stehen.