Niederlande: Kein Verbot der Glücksspielwerbung
Posted on: 15/02/2024, 09:58h.
Last updated on: 15/02/2024, 09:58h.
Die Abgeordnetenkammer der Niederlande hat sich am Dienstag gegen ein vollständiges Verbot der Glücksspielwerbung ausgesprochen. Der Vorschlag, ein anbieterübergreifendes Einsatzlimit einzuführen, fand dagegen Zustimmung.
Derk Boswijk, Politiker der christdemokratischen CDA, hatte Anfang des Monats einen Antrag auf ein Komplettverbot der Glücksspielwerbung eingereicht. Als Grund hierfür nannte er, dass diese auch viele junge und gefährdete Menschen erreiche. Die im Sommer 2023 eingeführte Beschränkung für die Online-Glücksspielwerbung sei seiner Ansicht nach nicht ausreichend.
Seit dem 1. Juli 2023 ist in den Niederlanden bereits die ungezielte Werbung für das Online-Glücksspiel verboten. Ziel der Richtlinie ist es, Minderjährige und gefährdete Personengruppen vor dem potenziellen Einfluss von Glücksspielwerbung zu schützen. Werbung für Online-Glücksspiel darf daher nicht mehr in TV und Radio ausgestrahlt werden. Auch in gedruckten Medien ist die Online-Glücksspielwerbung verboten [Seite auf Niederländisch]. Erlaubt ist sie lediglich über das Internet sowie in Form von E-Mail- sowie Social-Media-Marketing, allerdings unter strengen Auflagen.
Bei der Abstimmung im Parlament konnte sich der Antrag Boswijks jedoch nicht durchsetzen. Ihm fehlten für die erforderliche Mehrheit sechs Stimmen.
Mehrheit spricht sich für Einsatzlimits aus
Zustimmung erhielt im Gegensatz zum Glücksspielwerbeverbot der Antrag der ChristenUnie-Politikerin Mirjam Bikker auf die Einführung anbieterübergreifender Einsatzlimits für das Online-Glücksspiel. Medienberichten zufolge werfe Bikker dem zuständigen Rechtsschutzminister Franc Weerwind vor, nicht genug für den Spielerschutz zu tun.
Eine anbieterübergreifende Einsatzbeschränkung solle nun sicherstellen, dass Spieler nicht zu einem anderen Anbieter wechseln könnten, sobald sie das Limit erreicht hätten. Weerwind hatte im Vorfeld der Abstimmung Zweifel dahingehend geäußert, dass eine derartige Maßnahme aus datenschutzrechtlichen Gründen eingeführt werden könne.
Bikker argumentierte dagegen, das Spielersperrregister Cruks zeige bereits, dass ein derartiges System durchaus rechtssicher sei. Sie erklärte gegenüber der Zeitung Nederlands Dagblad:
Es gibt bereits ein solches übergreifendes System für Spielsüchtige, die keinen Zugang mehr zu Glücksspiel-Webseiten haben wollen, das sogenannte Cruks-Register. Es kann also dort gemacht werden. Mir kommt es so vor, als ob die Interessen der Glücksspielindustrie wichtiger sind als der Wille, junge Menschen vor dieser Misere zu schützen. Davon habe ich die Nase voll.
Finanzielle Risikoprüfungen, so hatte Weerwind vor der Abstimmung argumentiert, seien allerdings bereits in die aktuellen Überprüfungen der Glücksspielrichtlinien aufgenommen worden. Er hatte zudem vorgeschlagen, eine Ausgabenbeschränkung für die Spielerkonten von Kunden unter 24 Jahren einzuführen.
Ihm steht es nun frei, den vom Parlament angenommenen Vorschlag zur Einführung anbieterübergreifender Limits umzusetzen. Ob es dazu kommen wird, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Doch auch unabhängig von diesem Antrag ist angesichts der politischen Forderung von einer Verschärfung der Richtlinien für die Online-Glücksspielanbieter der Niederlande auszugehen.
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