Glücksspiel-Anbieter Kindred verliert Berufungsverfahren in Norwegen
Posted on: 06/06/2023, 09:03h.
Last updated on: 06/06/2023, 09:12h.
Der Glücksspiel-Anbieter Kindred hat in Norwegen vor dem Berufungsgericht Borgarting eine Niederlage gegen die Glücksspielaufsicht des Landes erlitten. Das Gericht entschied, dass die Glücksspielbehörde Lotteri-og stiftelsestilsynet (Lotteritilsynet) dem Betreiber zu Recht das Verbot ausgesprochen hat, in dem Land mit der Tochtergesellschaft Trannel aktiv zu sein.
Wie die Glücksspielaufsicht am vergangenen Freitag in einer Pressemitteilung bekanntgab, müsse der Glücksspielkonzern nun Angebote wie Unibet, Mariacasino, Bingo und Storspiller in Norwegen einstellen.
Lotteritilsynet-Direktor Atle Hamar erklärte:
Wir sind mit dem Urteil des Berufungsgerichts sehr zufrieden. Es zeigt, dass große internationale Glücksspielunternehmen das norwegische Recht einhalten und aufhören müssen, illegales Glücksspiel für norwegische Spieler anzubieten. Die Tatsache, dass Trannel in keinem einzigen Punkt Recht bekommt, zeigt, dass die Arbeit, die wir leisten, um illegale Unternehmen aus dem norwegischen Markt zu vertreiben, solide und gut etabliert ist.
Die Kindred-Tochter Trannel müsse sich nun nicht nur vom norwegischen Markt zurückziehen, sondern auch die Anwaltskosten des Ministeriums für Kultur und Gleichstellung tragen.
Urteil zugunsten des Glücksspielmonopols in Norwegen
Kultur- und Gleichstellungsministerin Anette Trettebergstuen zufolge sei die Entscheidung des Berufungsgerichtes auch eine Bestätigung der Rechtmäßigkeit des norwegischen Exklusivrechtsmodells.
In Norwegen herrscht ein staatliches Glücksspielmonopol der beiden Anbieter Norsk Tipping und Norsk Rikstoto. Legales Online-Glücksspiel ist offiziell ausschließlich bei diesen Anbietern möglich. Bereits im Jahr 2019 verbot die norwegische Glücksspielbehörde der Kindred-Tochter Trannel daher das Anbieten von Online-Glücksspielen in norwegischer Sprache. Das in Malta ansässige Unternehmen legte gegen das Verbot vor Gericht Berufung ein. Seiner Ansicht nach habe die Behörde nicht die Befugnis, gegen bei der Malta Gaming Authority lizenzierte Anbieter zu entscheiden.
Mit dem Urteil sei klargestellt, dass das Glücksspielmonopol in Norwegen mit dem Recht des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) vereinbar sei.
Branchenvertreter wie die European Gaming & Betting Association (EGBA) verkünden allerdings schon länger Zweifel daran, dass das Monopol zweckdienlich sei. So habe Norwegen der EGBA zufolge hohe Spielsuchtraten. Rund 66 % der Online-Spieler des Landes wichen auf nicht in Norwegen lizenzierte Glücksspiel-Anbieter aus. Damit sei der Spielerschutz nicht gewährleistet.
Dass Norwegen von seinem Glücksspiel-Monopol abrücken könnte, scheint angesichts des jüngsten Urteils und der Stellungnahme von Glücksspielbehörde und Kulturministerium trotz derartiger Argumente nicht absehbar.
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