KSA schreitet gegen illegale Glücks­spiel­werbung ein

Posted on: 23/07/2024, 11:23h. 

Last updated on: 23/07/2024, 11:23h.

Im Juli 2023 wurden in den Niederlanden strengere Vorgaben für das Marketing von Glücksspielbetreibern erlassen. Nun hat die Glücksspielbehörde Kansspelautoriteit (KSA) einen lizenzierten Betreiber wegen rechtswidriger Glücksspielwerbung abgemahnt.

Fußballspieler
Das Logo war auf einem Trikot zu sehen (Symbolbild: Flickr/T. Takasu, CC BY 2.0)

Die Behörde wirft dem Inhaber einer Lizenz für das Online-Glücksspiel in den Niederlanden vor, gegen das Verbot ungezielter Werbung verstoßen zu haben. Dabei sei im Rahmen eines im Fernsehen gesendeten Werbespots ein Fußballspieler in einem Trikot mit dessen Logo gezeigt worden.

Diese Form der ungezielten Werbung ist seit Juli vergangenen Jahres jedoch verboten. Mit dieser Einschränkung der Glücksspielwerbung will die KSA nach eigener Aussage dafür sorgen, gefährdete Gruppen wie junge Menschen besser zu schützen.

In einer am Montag veröffentlichten Begründung erklärt die Behörde:

“Das bedeutet, dass Werbung für Online-Glücksspiele im öffentlichen Raum sowie in Radio und Fernsehen verboten ist, da diese Form der Werbung es unmöglich macht, gefährdete Zielgruppen, wie zum Beispiel junge Erwachsene, auszuschließen.”

Mildernde Umstände

Laut KSA wurde die monierte Glücksspielwerbung sowohl im Fernsehen als auch in den sozialen Medien gezeigt. Als mildernden Umstand ließ die Behörde gelten, dass die Werbung nicht für den Glücksspielanbieter selbst bestimmt gewesen sei.

Dabei wies sie allerdings darauf hin, dass Glücksspielanbieter jederzeit für die Darstellung ihrer Marke verantwortlich seien. Das gelte auch, wenn sie von Dritten gezeigt werde, mit denen die Betreiber beispielsweise einen Sponsoringvertrag abgeschlossen haben.

Die Abmahnung von lizenzierten Betreibern nach kleineren Vergehen zählt zu den leichtesten Sanktionen der Kansspelautoriteit. Bei schwerwiegenderen Verstößen fallen jedoch rasch hohe Bußgelder an. Diese reichen von vier- bis sechsstelligen Beträgen für illegale Werbemaßnahmen bis hin zu Millionensummen für Unternehmen, die ihr Online-Angebot in den Niederlanden illegal vermarkten. Auch bei dem nicht-lizenzierten terrestrischen Glücksspiel kann es zu hohen Strafen kommen. So berechnet die KSA bei illegal aufgestellten Spielautomaten zwischen 25.000 und 100.000 Euro pro Gerät.

Anlässlich der veröffentlichten Abmahnung wies die KSA auf ein erweitertes Verbot hin, welches seit dem 1. Juli 2024 gilt. Seitdem ist es in den Niederlanden ebenfalls illegal, wenn Online-Anbieter Programm- und Veranstaltungssponsoring betreiben.

Für den abgemahnten Betreiber hat die Sanktion der KSA wegen der verbotenen Glücksspielwerbung keine weiteren Folgen. Da dieser Maßnahmen umgehend ergriff, um eine Wiederholung der irregulären Werbung zu verhindern, beließ es die Behörde bei der Verwarnung.