Lootboxen: Bayerische Abgeordnete fordern Änderung des Jugendschutzgesetzes
Posted on: 31/07/2019, 01:03h.
Last updated on: 31/07/2019, 01:03h.
Bayerische Landespolitiker von Freien Wählern und CSU fordern ein Umdenken im Umgang mit Lootboxen. In einem auf den 04. Juli 2019 datierten Antrag sprechen sie sich gegenüber der Staatsregierung dafür aus, das Jugendschutzgesetz so zu reformieren, dass glücksspielähnliche In-Game-Käufe nur noch für Spieler „Ab 18“ zulässig sind.
„Suchterzeugende, glücksspielähnliche Elemente“
Die Drucksache 18/2872 mit dem Titel „Lootboxen, Gewinnversprechen & Co.: Mehr Jugendschutz bei suchterzeugenden, glücksspielähnlichen Elementen in Online-Games“ trägt die Namen der 27 Abgeordneten der Freien Wähler im Bayerischen Landtag und von 31 ihrer CSU-Kollegen.
Bereits im Jahr 2017 hatte die Fraktion der Freien Wähler einen Dringlichkeitsantrag in Bezug auf Lootboxen im bayerischen Landtag eingebracht. Schon damals hatten die Politiker, zu diesem Zeitpunkt noch in der Opposition, gefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu verändern, dass Spiele, die Lootboxen beinhalteten, „Ab 18“ klassifiziert werden könnten. Der Antrag scheiterte.
Die Abgeordneten stellen in ihrem Antrag drei Hauptforderungen. So solle die Staatsregierung den effektiven Jugendschutz durch eine Reform von Jugendmedienschutzstaatsvertrag und Jugendschutzgesetz in Bezug auf In-Game-Käufe stärken.
Weiterhin solle die Thematik der Lootboxen künftig stärker in Maßnahmen zur Förderung der Medienkompetenz in Bayern einfließen. Auch in Bezug auf Suchtprävention müsse bei der Aufklärung von Minderjährigen und Eltern ein stärkerer Fokus auf Lootboxen gelegt werden.
Monetarisierungsmaßnahmen der Hersteller
In ihrer Erklärung weisen die Antragsteller darauf hin, dass „suchterzeugende, glücksspielähnliche Monetarisierungsmaßnahmen“ in Computerspielen eine deutliche Verbreitung erführen. Insbesondere Lootboxen seien hierbei als problematisch zu betrachten.
Für die Unterzeichner steht fest, dass manche Hersteller die im Antrag auch als „Zufallskisten“ bezeichneten Elemente vorsätzlich nutzten, um Spieler an sich zu binden. Besonders problematisch seien Lootboxen, wenn sie Ähnlichkeiten zum Glücksspiel aufwiesen. Dies sei der Fall, wenn sie gegen Geld erhältlich seien und ihr Inhalt das Spiel maßgeblich beeinflusse.
Alles nur Zufall?
Insbesondere Pay-to-win-Mechanismen, bei denen der Spieler den Inhalt der Kisten benötige, um das Game überhaupt erfolgreich bestreiten zu können, zeigten deutliche Nähe zu Glücksspielangeboten:
Handele es sich beim Inhalt der erworbenen Box nicht um das gewünschte oder benötigte Element, erzeuge dies beim Gamer das Bedürfnis nach weiteren Käufen. Somit sei eine Nähe zum suchterzeugenden Glücksspiel gegeben.
Die Antragsteller weisen darauf hin, dass Spielehersteller in Deutschland rechtlich nicht gebunden seien, ihre Gewinnquoten für Lootboxen offenzulegen und dies für gewöhnlich auch nicht täten.
Der Eindruck der Spieler, der mehr oder minder wertvolle Inhalt der virtuellen Kisten sei dem Zufall überlassen, sei nichtzutreffend. Schließlich setzten die Hersteller darauf, die Spieler an sich zu binden. In diesem Sinne, so die Vermutung, dürften auch Algorithmen in Bezug auf die In-Game-Käufe programmiert sein.
Minderjährige unter Druck
Den Jugendschutz sehen die Unterzeichner des Antrags dort berührt, wo Minderjährige im Spiel echtes Geld einsetzten. Spielehersteller, so der Vorwurf, instrumentalisierten den sozialen Druck unter Kindern und Jugendlichen.
So gerieten diese durch Lootboxen unter emotionalen Stress, die gewünschten Items erstehen zu müssen, um Vorteile oder Anerkennung unter Mitspielern zu erhalten.
Der Antrag verweist darauf, dass es derzeit keine rechtlichen Rahmenbedingungen gibt, die es Prüfstellen erlauben, Spiele aufgrund ihrer glücksspielhaften Elemente mit einer Altersfreigabe „Ab 18“ zu versehen.
Diese Rahmenbedingungen sollten durch eine Reform dementsprechend verändert werden. Weiterhin halten die Unterzeichner ein Label, das auch volljährige Spieler auf die glücksspielähnlichen Inhalte hinweist, für zielführend.
Dieser Ansicht ist auch Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD), die sich im Februar zum Thema äußerte:
Anbieter müssen mehr Verantwortung übernehmen, zum Beispiel kennzeichnen, dass Loot Boxes in einem Game enthalten sind und die Gewinnchancen offenlegen. Loot Boxes sollen künftig auch auf die jeweilige Altersfreigabe eines Games Einfluss haben. Eltern brauchen mehr Transparenz darüber, welche Games und Apps für ihre Kinder geeignet sind und welche nicht.
Bayern als Vorreiter?
Mit dem Antrag widmen sich die bayerischen Abgeordneten einem Thema, das international bereits viel Beachtung erfährt. Während Belgien und die Niederlande Lootboxen in Spielen wie FIFA gänzlich untersagen, ist die Diskussion um Glücksspielelemente im Gamingsektor in Deutschland noch nicht flächendeckend im öffentlichen Bewusstsein angekommen.
Wann der bayerische Landtag über den aktuellen Antrag abstimmt, ist bislang nicht bekannt. Es wird sich zeigen, ob Bayern möglicherweise Vorreiter eines neuen Umgangs mit Lootboxen in Deutschland wird.
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