Schweizer Kanton Luzern setzt sich für Abschaffung der Lottoabgaben ein
Posted on: 26/09/2019, 01:03h.
Last updated on: 26/09/2019, 01:03h.
Laut einem Bericht der Schweizer Regionalzeitung Luzerner Zeitung vom Mittwoch setzt sich die Kommission Wirtschaft und Abgaben für eine Abschaffung der gesetzlich vorgesehen Lottoabgaben für Vereinslotterien ein.
Gerade im Hinblick auf die Restriktionen durch das neue Geldspielgesetz und die ohnehin strengen Vorgaben des Lotteriegesetzes sei es für viele Vereine zu schwer, ihre jährlichen Lotterien, welche gänzlich wohltätigen Zwecken zugutekommen, aufrechtzuerhalten.
Die Schattenseite des Geldspielgesetzes
Das Schweizer Geldspielgesetz, welches am 1. Januar 2019 offiziell in Kraft trat, hat die eidgenössische Glücksspiellandschaft nachhaltig verändert. Bei der Volksabstimmung am 10. Juni 2018 haben 72,9 % der wählenden Bevölkerung für das Gesetz gestimmt. Im Kanton Luzern lag der Prozentsatz mit 70,9 % ähnlich hoch.
Neben dem Hauptpunkt, der Liberalisierung des Online Glücksspiels für die konzessionierten Schweizer Spielbanken, hat das neue Gesetz jedoch auch einige neue Einschränkungen mit sich gebracht.
Im Kanton Luzern sehen sich beispielsweise die Veranstalter der beliebten Vereinslotterien plötzlich mit unüberwindbaren Hürden konfrontiert. Der Bund hat nämlich entschieden, dass die maximalen Bruttoeinahmen (die sogenannte Plansumme) aus den Kleinlotterien auf 25.000 CHF heruntergesetzt werden sollen.
Da diese Plansumme zuvor nicht spezifisch gesetzlich geregelt wurde, duldete der Bund eine grobe Spannbreite zwischen 4.000 und 60.000 CHF. Im Hinblick auf die geltenden Bestimmungen des Lotteriegesetzes, schafft die neue restriktive Obergrenze der Plansumme in der Praxis große Probleme für die Vereine.
Das geltende Lotteriegesetz vom 12. Mai 1986 sieht vor, dass Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften nach Erteilung einer Lottobewilligung einmal im Jahr eine Lotterie mit höchsten zwei Spieltagen veranstalten dürfen.
Die Gewinne daraus müssen mindestens 40 % der Bruttoeinnahmen (Plansumme) erreichen und gänzlich wohltätigen Zwecken zugutekommen. Als Preise dürfen lediglich Sachgegenstände, nicht aber Geldbeträge ausgegeben werden.
Der Veranstalter muss die bundesweit vorgeschriebenen Lottoabgaben leisten: 5 % auf Bruttoeinnahmen bis 10.000 CHF, 10 % auf alle darüberhinausgehenden Beträge. Die Abgaben werden von der Abteilung Gastgewerbe und Gewerbepolizei eingenommen.
Im Sinne der Luzerner Vereine
Viele Vereine haben erklärt, dass sich die jährliche Veranstaltung ihrer Lotterien aufgrund der reduzierten Plansumme nicht mehr lohne. Seit Jahren seien ohnehin immer weniger Lotterien veranstaltet worden, eine weitere derart rigorose Einschränkung könne das endgültige Aus vieler Vereinslotterien bedeuten.
In der Tat lässt sich vor allem im Kanton Luzern bereits seit Jahren ein starker Rückgang der Lottoveranstaltungen beobachten. Laut dem Luzerner Justiz- und Sicherheitsdepartment seien im Jahr 2007 beispielsweise 210 Vereinslotterien worden, im Jahr 2018 hingegen lediglich 128.
In der Folge seien auch die Bruttoeinnahmen der Lotterien und die dazugehörigen kantonalen Lottoabgaben kontinuierlich gesunken (338.121 CHF Abgaben im Jahr 2007 vs. 246.101 CHF Abgaben im Jahr 2018).
Wie die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) erläutert, leide nicht etwa der Kanton, sondern die Vereine und die damit verknüpften Wohltätigkeitsprojekte unter den rückläufigen Zahlen.
Um dem entgegenzuwirken setzt sich die WAK aktuell für eine gänzliche Abschaffung der Lottoabgaben an den Kanton ein. Yvonne Hunkeler, die Vorsitzende der WAK, erläuterte dazu:
Im Vordergrund stand aber unsere Auffassung, dass diese Abgabe die Falschen trifft. Personen, die ehrenamtlich viel Zeit und Energie in gemeinnützigen Organisationen wie beispielsweise Vereine investieren.
Laut der Luzerner Zeitung habe die Kommission daher jetzt einstimmig für das Ende der Lottoabgaben gestimmt. Eine dazu verfasste Vorlage werde in der Oktobersitzung des Kantonsrats behandelt.
Unterstützung durch die Sozialdemokratische Partei
Auch die Sozialdemokratische Partei (SP Luzern) spricht sich seit längerem gegen die Lottoabgaben aus. Durch eine Abschaffung der Abgaben könne man die Vereine entlasten und den bürokratischen Aufwand verringern.
Darüber hinaus fordert die Partei auch, dass nicht mehr die kantonalen Departments und Regierungsräte über die Empfänger der Beiträge aus dem Schweizer Lotteriefond bestimmen soll, sondern eine unabhängige Stiftung. Nur so könne Neutralität bei der Zweckbestimmung garantiert werden.
Die Bundesregierung hingegen sieht die vorgeschlagenen Änderungen kritisch. Vor einem Verzicht auf die Lottoabgaben warnte diese bereits vor Inkrafttreten des Geldspielgesetzes. Aufgrund schwer einschätzbarer finanzieller Auswirkungen habe die Regierung die Abgaben zunächst beibehalten wollen.
Sollte der Kanton Luzern eine Abschaffung dennoch durchsetzen, besteht zumindest regional Grund zur Freude für die Vereine und Lotto-Veranstalter. Dass jedoch andere Kantone oder der Bund folgen, ist eher unwahrscheinlich.
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