Werbeaufsicht warnt Buchmacher bzgl. Social-Media-Werbung für E-Sportwetten
Posted on: 24/04/2020, 02:04h.
Last updated on: 24/04/2020, 02:04h.
Großbritanniens Komitee zur Formulierung von Grundsätzen ethischer Werbung (Committee of Advertising Practice, CAP) hat am Donnerstag ein offizielles Mahnschreiben an Wettanbieter veröffentlicht [Dokument auf Englisch], in welchem diese an die Einhaltung der Richtlinien für Werbung für E-Sportwetten auf Social-Media-Plattformen erinnert werden.
Die Behörde habe sich einen Zwischenbericht der Spielerschutzorganisation GambleAware zur Grundlage genommen, in welchem die Auswirkungen von Glücksspielwerbung über Social-Media-Kanäle auf Kinder und Jugendliche beleuchtet worden seien.
Laut GambleAware hat das Werbevolumen der Glücksspielbranche in den letzten Jahren stetig zugenommen. Besonders der Anteil von Online- und Social-Media-Werbung werde zunehmend größer, was im Hinblick auf den Jugendschutz eine besondere Gefahr darstelle. Auf Twitter sei beobachtet worden, dass schätzungsweise 6 % der Follower von Accounts mit Glücksspielbezug minderjährig seien.
Jugendschutz bei E-Sport-Werbung vordergründig
Zu den geprüften Social-Media-Plattformen zählten insbesondere Facebook, Twitter, Instagram, Snapchat, Twitch und TikTok.
Ein großer Teil der im Bericht genannten Beispiel-Tweets, in welchen die Werberichtlinien nicht beachtet worden seien, habe sich auf E-Sport-Wetten bezogen.
Da E-Sportarten wie League of Legends, CS:GO oder FIFA jedoch insbesondere von Minderjährigen gespielt, bzw. im Fall professioneller E-Sport-Turniere per Streaming mitverfolgt würden, sei ein Verstoß gegen die Regeln besonders schwerwiegend.
Werbung für E-Sportwetten dürfe daher keine Elemente enthalten, die Kinder und Jugendliche ansprächen.
Glücksspiel-Werbung dürfe ohnehin, soweit technologisch umsetzbar, nur auf den Social-Media-Accounts volljähriger Nutzer sichtbar seien. Ein Hinweis darauf, dass ein Inhalt nur für Personen ab 18 Jahren geeignet sei, reiche nicht aus.
Klarer Hinweis auf Werbeinhalte notwendig
Ein weiteres grundlegendes Problem auf Social-Media-Plattformen sei, dass Werbung nicht immer als solche gekennzeichnet werde. Für Nutzer sei es somit nicht immer leicht, zwischen informativen und werbenden Inhalten zu unterscheiden.
Für Wettanbieter, Vertragspartner oder speziell beschäftigte Influencer gilt daher:
- Jeder werbende Post muss mit einem Hinweis wie „#AD“ oder ähnlichem beginnen.
- Der Werbende darf sich nicht als Kunde oder Nutzer des beworbenen Produktes ausgeben.
- Die Absicht der Werbung (bspw. die Gewinnung von Kunden oder der Verkauf eines Produktes) muss unmissverständlich kommuniziert werden.
Eine mangelnde Kennzeichnung und missverständliche Inhalte könnten also gerade in den Bereichen Glücksspiel und E-Sport eine große Gefahr für Kinder und Jugendliche darstellten. Umso mehr noch dort, wo sich diese Bereiche überschneiden.
CAP mahnt daher, dass Werbebotschaften für E-Sportwetten denselben Standards und Regeln unterliegen wie Werbung für alle sonstigen Sportwettenprodukte. Sollte ein Anbieter sich künftig nicht an diese halten, könnten rechtliche Konsequenzen drohen.
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