Golf Clash: Britische Werbeaufsicht fordert deutliche Hinweise zu Lootboxen
Posted on: 12/07/2024, 09:08h.
Last updated on: 12/07/2024, 09:08h.
Die britische Werbeaufsicht ASA (Advertising Standards Authority) hat den Spieleentwickler Electronic Arts (EA) wegen einer Werbeanzeige für das Spiel Golf Clash abgemahnt. In der betreffenden Anzeige für das Handyspiel habe EA nicht ausreichend auf die im Spiel enthaltenen Lootboxen hingewiesen.
Bereits im Monat März soll EA in sozialen Medien wie Facebook eine Anzeige für Golf Clash geschaltet haben. Diese habe Auszüge aus dem Spiel gezeigt. Außerdem sei der ASA zufolge ein Text mit dem Hinweis auf In-Game-Käufe zu sehen gewesen. Dieser Text sei allerdings nur sehr kurz eingeblendet worden.
Die Werberichtlinien schreiben in Großbritannien vor, dass Informationen zu In-Game-Käufen und Lootboxen für den Verbraucher leicht abrufbar und ersichtlich sein müssen. Als Grund hierfür führt die ASA an, dass diese für die Entscheidung des Verbrauchers für oder gegen den Download oder die Nutzung eines Games von entscheidender Bedeutung sind. Werbung für Spiele muss daher eindeutige Hinweise darauf enthalten.
Irreführende Werbung wegen fehlender Hinweise auf Lootboxen?
Die Werbeaufsicht sei auf die Anzeige auf eine Beschwerde eines Glücksspielforschers hin aufmerksam geworden. EA habe daraufhin erklärt, dass die Werberichtlinien zwar die Pflicht zur Offenlegung enthielten, jedoch keine Hinweise dazu, wie diese Informationen aussehen müssten.
Der Hinweis auf die In-Game-Käufe sei dem Entwickler zufolge gleich zu Beginn der Anzeige zwei Sekunden lang deutlich sichtbar gewesen. Die ASA hielt jedoch dagegen, dass der Hinweis lediglich am unteren Ende des Videos abgebildet gewesen sei.
Weiterhin begründete die ASA ihre Entscheidung wie folgt:
Der Text wurde in hellgrauer Schrift dargestellt und erschien vor einem sich bewegenden Hintergrund aus verschiedenen Spiel-Clips, darunter einer goldene Statue, einem See und einem Golfplatz. Wir stellten fest, dass die Clips in leuchten Farben und schneller Bildabfolge abgespielt wurden und so oft mehr als ein Farbkontrast zwischen dem Text und dem Hintergrund bestand.
Durch diese Gestaltung sei die Möglichkeit des Verbrauchers, den Hinweis zu den Lootboxen wahrzunehmen, eingeschränkt worden. Daher sei die ASA zu dem Schluss gekommen, dass die Anzeige gegen die Werberichtlinien verstoßen habe.
Gegenüber der Branchenplattform GamesIndustry.biz erklärte Electronic Arts auf die Entscheidung der ASA hin, es habe sich um eine alte Anzeige für Golf Clash gehandelt. Diese habe die gesetzlich erforderlichen Angaben enthalten. Sie seien aber nicht so gut sichtbar gewesen, wie sie hätten sein müssen.
Der Entwickler versicherte, sich weiterhin für Klarheit und Transparenz in der Werbung einzusetzen. Auf diese Weise wolle er sicherzustellen, dass Spieler und Eltern die Informationen haben, die sie benötigen, um sachkundige Entscheidungen zu treffen.
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