Verfal­lener Mega-Mil­lions-Jack­pot: Gewinner klagt auf rest­liche 197 Mio. USD

Posted on: 12/12/2024, 10:16h. 

Last updated on: 12/12/2024, 11:32h.

In der vergangenen Woche beschäftige unzählige Lottofans in den USA das Schicksal eines unbekannten Lottospielers und seines entgangenen Millionengewinns. Nun hat das Drama um den verfallenen halben Mega-Millions-Jackpot eine neue Wendung erhalten, denn der Gewinner der anderen Hälfte hat Klage eingereicht. Sein Ziel: Er will auch die restlichen 197 Mio. USD.

Mega-Millions-Schild
Bekommt der Gewinner auch die andere Hälfte? (Bild: Flickr/Sam Saunders, CC BY-SA 2.0)

Der wohl überaus größte Teil der Menschheit dürfte sich mit einem lebensverändernden Lottogewinn in dreistelliger Millionenhöhe mehr als zufrieden geben. Das scheint allerdings für den Lottospieler Faramarz L. nicht zu gelten. Dieser gewann vor einem Jahr einen halben Mega-Millions-Jackpot in Höhe von 197 Mio. USD, doch mithilfe einer Klage beansprucht er nun auch die restlichen 50 %.

L. hatte Anfang Dezember 2023 an einer Tankstelle den wertvollen Lottoschein erworben und daraufhin den Jackpot geknackt. Lediglich er und ein weiterer Spieler hatten damals sämtliche richtigen Gewinnzahlen auf ihren Scheinen angekreuzt und so den auf 394 Mio. USD angewachsenen Jackpot gewonnen.

Das Frappierende an dem geteilten Gewinn war, dass beide Lottoscheine an ein und derselben Tankstelle im kalifornischen Encino gekauft worden waren. Deshalb berichteten schon im vergangenen Jahr zahllose Medien über die schiere Unmöglichkeit eines solchen Zufalls.

Der Millionengewinner von damals stützt sich nun genau auf diesen unwahrscheinlichen Zufall. So behauptet L. in seiner Klage, auch den zweiten, den Mega-Millions-Jackpot knackenden Lottoschein besessen zu haben.

Glückslos verlegt?

L., der erst im Juni 2024 seinen bestätigten Gewinn beansprucht hatte, erklärt vor Gericht, auch den anderen Lottoschein ausgefüllt und abgegeben zu haben. Diesen habe der jedoch verlegt, sodass er trotz aufwendiger Suche unauffindbar bleibe.

Das ändere jedoch nichts an der Gültigkeit seiner Forderung. In der Klage schreiben die Anwälte, L. habe

Anspruch auf den gesamten Jackpot … aufgrund der Tatsache, dass er den ersten passenden Schein rechtzeitig eingereicht hat.

Ein Sprecher der Lotterie erklärte gegenüber Medien, dass die beiden Lottoscheine anscheinend bei zwei unterschiedlichen Terminen abgegeben worden seien. Das sei nicht ungewöhnlich, so der Sprecher. Ob das allerdings die These des Klägers stützt, ließ er unbeantwortet.

Um seinen Rechtsanspruch auf den gesamten Mega-Millions-Jackpot zu untermauern, reichte L. seine Klage einige Tage vor dem 8. Dezember ein. Damit umging er das Risiko, dass die Klage aufgrund der verstrichenen Beanspruchungsfrist für den Lottogewinn abgewiesen wird. Ob die Argumentation des Klägers Bestand hat, wird nun das Geeicht entscheiden.