Versuchter Mord an Lottogewinnerin in Wales: Ehemann bekennt sich schuldig
Posted on: 14/09/2021, 12:07h.
Last updated on: 14/09/2021, 12:59h.
In Wales muss sich ein Mann wegen versuchten Mordes an seiner Partnerin vor einem Gericht in der Hauptstadt Cardiff verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 45-jährigen Stephen G. vor, Anfang des Jahres versucht zu haben, seine Ehefrau Emma B. zu töten. Die Lottogewinnerin hatte vor vier Jahren 5,5 Mio. GBP (6,5 Mio. Euro) gewonnen.
Die Tat hatte sich am 30. Januar 2021 ereignet. Damals habe der als Fliesenleger arbeitende G. der Anklageschrift zufolge seiner 49-jährigen Frau im gemeinsamen Haus im Küstenort Barry mehrmals ins Gesicht gestochen. Sie sei daraufhin ins Krankenhaus gebracht und dort mehrmals operiert worden.
Inzwischen habe sich die Frau von den Verletzungen erholt. Die Gründe für den Mordversuch lägen jedoch im Unklaren. Dem Täter werde somit nicht vorgeworfen, seine Frau aus Habgier aus dem Wege geräumt haben zu wollen.
Das Opfer hatte im Jahr 2017 die Millionen bei einer Verlosung der National Lottery gewonnen. Nach dem Geldsegen habe sie sich nach Medienangaben zur Ruhe gesetzt und sei mit ihrem Partner in ein 700.000 GBP teures Haus gezogen. Darüber hinaus habe sie von ihrem erzielten Gewinn vielfach für lokale Initiativen und Projekte gespendet.
Am Montag habe sich der Angeklagte britischen Medienberichten [Seite auf Englisch] zufolge vor Gericht für den unterstellten Mordversuch schuldig bekannt. Eigentlich habe an diesem Tag der reguläre Prozess gegen ihn beginnen sollen. Dieser könne durch das Geständnis nun jedoch erheblich verkürzt werden.
Hohe Haftstrafe zu erwarten
Richter Richard Twomlow habe G. daraufhin über die Tragweite seines Geständnisses aufgeklärt. Durch den versuchten Mord an der Frau, mit der er seit elf Jahren zusammen sei, habe er eine schwere Straftat begangen.
Zugleich habe Twomlow den Angeklagten darauf vorbereitet, was ihm bevorstehe:
Sie erwartet eine lange Gefängnisstrafe. Das muss Ihnen bewusst sein.
Bevor das Strafmaß festgesetzt werde, werde das Gericht ein psychiatrisches Gutachten über den Angeklagten einsehen. Demzufolge bestehe die Möglichkeit, dass von ihm eine generelle Gefahr ausgehen könne.
Das Urteil soll am 8. Oktober gefällt werden. Der Richter verfügte, dass der Angeklagte bis zu diesem Termin in Untersuchungshaft zu bleiben hat. Wie es derzeit aussieht, dürfte er das Licht der Freiheit auch danach für längere Zeit nicht erblicken.
No comments yet