Neues Gesetz gegen illegale Wettbüros in der Schweiz beantragt
Posted on: 26/02/2019, 12:56h.
Last updated on: 26/02/2019, 01:08h.
Schweizer Politiker aus der Gemeinde Baar haben einen parlamentarischen Vorstoß gewagt, um die Gesetzeslage in Bezug auf den Betrieb illegaler Spielstätten zu verändern. Die zuständige Regierung des Kantons Zug zeigt sich in einer Antwort wohlwollend.
Von 2015 bis 2017 führte die Polizei im Kanton Zug 26 Razzien und Kontrollen im Bereich des illegalen Glücksspiels durch, in deren Folge über 80 Strafverfahren eröffnet wurden. Medien bezeichneten Baar als „Hotspot für illegale Glückspiele des Kantons“.
Illegale Wettbüros in der Schweiz: Gastronomierecht soll es richten
Dieser Problematik wollten sich die Politiker Beni Riedi (SVP), Michael Riboni (SVP), Andreas Hostettler (FDP) und Pirmin Andermatt (CVP) aus der zwischen Zürich und Luzern gelegenen Gemeinde Baar stellen. Im Frühjahr 2018 reichten sie eine gemeinsame Motion bei der Regierung in Zug ein.
Seit dem 01. Januar 2019 gilt in der Schweiz ein neues Glücksspielgesetz. Dieses erlaubt den Betrieb von Online Casinos, vorausgesetzt der Anbieter verfügt über eine der Lizenzen, die die Schweizer Glücksspielbehörde vergibt. Ab dem 01. Juli 2019 sollen Netzsperren dafür sorgen, dass das Aufrufen der Seiten nicht lizensierter Anbieter aus der Schweiz nicht mehr möglich ist.
Das Anliegen der Motionäre: Eine Änderung des Gastgewerbegesetzes, mit der dem Angebot illegaler Wettstuben in der Schweiz der Nährboden entzogen werde.
Nun erhielten die Motionäre Antwort vom Regierungsrat. Dieser zeigte sich in einer Stellungnahme den Argumenten der Politiker gegenüber aufgeschlossen. Ob er den Antrag für „erheblich“ erklärt und damit den Weg zu einer Gesetzesänderung freimacht, ist noch nicht klar.
Clans dominieren illegales Glücksspiel in der Schweiz
Laut der Schweizer Glücksspielbehörde Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) stehen illegale Geldspielangebote meist in Bezug zur organisierten Kriminalität. So stünden hinter den Bars und Restaurants sowie sogenannten Vereinslokalen, in denen illegales Geldspiel angeboten werde, oft gut vernetzte Banden.
Wie auch in Deutschland sollen die Täter in der Schweiz oft in engen familiären Verbünden agieren, weswegen die Ermittlungen in diesem Bereich besonders anspruchsvoll und intensiv seien.
Ein weiteres Problem: Illegalen Wettstuben und Glücksspielanbietern sind ihre Verfehlungen nur schwer nachzuweisen. Da das Angebot heutzutage fast ausschließlich internetbasiert ist und den Kunden über Online-Terminals zur Verfügung gestellt wird, reicht es oft aus, den Stecker zu ziehen, um jeglichen Beweis zunichte zu machen.
Da die Server der großen Betreiberplattformen von Sportwetten und Online Geldspielen im Ausland stünden, sei den Behörden eine Verfolgung der Straftaten nach dem Ausschalten der Geräte so gut wie unmöglich.
In ihrem Antrag erklären die Baarer Politiker, die derzeitigen Instrumente des Staates reichten nicht aus, um der Problematik konsequent Herr zu werden.
Spielraum der Behörden soll ausgeweitet werden
So sei der Rahmen, in dem die Gemeinden agierten, um auffällig gewordenen Gaststätten die Betriebserlaubnis zu entziehen, deutlich zu eng gesteckt.
Derzeit könne eine Bewilligung nur entzogen werden, wenn der Betreiber innerhalb der vergangenen fünf Jahre für mindestens 18 Monate inhaftiert oder einschlägig verurteilt worden sei.
Eine Kritik, der die Kantonsregierung in ihrer Antwort auf die Motion folgt: Diese Regelung sei sehr restriktiv und erlaube die Verweigerung oder den Entzug einer Bewilligung nur in wenigen Fällen. Zudem trage das derzeit gültige Gesetz der Durchführung von illegalem Glücksspiel nicht explizit Rechnung, wodurch es in diesem Kontext wirkungslos sei.
Die vier Politiker aus Baar fordern, künftig auch Verstöße gegen das Ausländerrecht und die Veranstaltung von illegalem Glücksspiel als Gründe für Entzug der Betriebserlaubnis von Gaststätten in das Gastgewerbegesetz aufzunehmen.
Zudem wünschen sich die Motionäre eine neue Leumundsregelung: Die Erlaubnis zum Alkoholausschank in einer Gaststätte soll ihrer Meinung nach nur noch erhalten, wer nicht wegen Delikten im Bereich des Glücksspiel-, Betäubungsmittel- oder Ausländerrechts vorbestraft sei. Diese Schanklizenz soll zudem ausschließlich dem Betriebsführer vorbehalten und nicht übertragbar sein.
„Zwielichtige Lokale sanktionieren“
Trotz dieser restriktiven Forderungen legt Mitverfasser der Motion, SVP-Politiker Michael Riboni, Wert auf die Feststellung, dass es sich um zielgerichtete Vorschläge handele, die keineswegs alle Gastronomen betreffe:
Wir möchten somit nicht das ganze Gastronomiegesetz auf den Kopf stellen und beispielsweise eine Patentpflicht einführen. Das würde viel zu weit gehen. Vielmehr geht es darum, die Gesetzeslage so anzupassen, dass Gemeinden solche zwielichtigen Lokale sanktionieren können, wenn sie wollen.
Doch obwohl Riboni sich über die nun erfolgte Antwort der Regierung aus Zug erfreut zeigt und zuversichtlich ist, dass es in Kürze zu einer Gesetzesanpassung komme, bleiben Zweifel. So weist der Regierungsrat in seinem Schreiben auch darauf hin, dass Größe und Ausmaß des Marktes für illegales Glücksspiel im Kanton nur schwer einzuschätzen seien, da der Großteil der Aktivitäten im Verborgenen stattfinde. Die Aktionen der Strafverfolgungsbehörden beleuchteten vermutlich nur einen kleinen Teil des Problems, warnte er in seiner Antwort an die Baarer Politik.
Ob diese Haltung tatsächlich die Grundlage für eine Gesetzesänderung in dem Schweizer Kanton sein kann, wird sich zeigen. Wann, ist unklar: Zwischen Einreichen der Motion und Antwortschreiben ist immerhin ein ganzes Jahr vergangen.
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