Niederlande: KSA verwarnt drei Anbieter wegen illegalem Glücksspiel-Sponsoring
Posted on: 05/11/2024, 09:39h.
Last updated on: 05/11/2024, 09:39h.
Die Niederlande haben im Sommer dieses Jahres strengere Regeln für das Glücksspiel-Sponsoring aufgestellt. Dass die neuen Vorgaben genau überwacht werden, zeigt das aktuelle Vorgehen der Glücksspielbehörde KSA: Die Kansspelautoriteit gab am Montag bekannt, drei Anbieter wegen illegaler Aktivitäten in diesem Bereich verwarnt zu haben.
Die Glücksspielbehörde wirft den drei Anbietern unterschiedliche Verstöße vor. Gemeinsam haben diese der KSA zufolge jedoch, dass im Rahmen der jeweiligen Sponsorings der Schutz Minderjähriger missachtet wurde.
Glücksspiel-Sponsoring für Jugendliche sichtbar
Einer der Anbieter sponserte ein großes Turnier. Dabei konnten Kinder und Jugendliche im Vorfeld des Events am Veranstaltungsort Sport treiben. Zu diesem Zeitpunkt war die Werbung des Anbieters auf den Sportflächen bereits deutlich sichtbar und damit auch für die gefährdete junge Zielgruppe.
Nach Angaben der KSA ist der Anbieter selbst für die Sponsoring-Botschaften und deren Sichtbarkeit verantwortlich. Daher hätte er darauf achten müssen, dass diese auch außerhalb des Turniers sichtbar sind.
Seit dem 1. Juli 2024 haben die Niederlande das Glücksspiel-Sponsoring von Fernsehsendungen und Veranstaltungen verboten. Für das Sportsponsoring gilt eine bis zum 1. Juli 2025 dauernde Schonfrist. Danach ist auch dieses dort nicht mehr legal. Schon jetzt ist es Anbietern beim Sportsponsoring nicht gestattet, sich an gefährdete Gruppen wie Minderjährige und junge Erwachsene zu wenden. Laut KSA liegt es in der Verantwortung der Glücksspielanbieter, diese Regeln jederzeit einzuhalten. Dies gilt auch, wenn Dritte an dem Sponsoring beteiligt sind.
Ein zweites Unternehmen verstieß gegen die Regeln zum Glücksspiel-Sponsoring der Niederlande in seinem Online-Shop. Dort verkaufte es Trikots eines bekannten Sportlers, auf denen das Logo des Anbieters als Trikotsponsor abgebildet war.
Da die Shirts auch in Kindergrößen erhältlich waren, wurde die Botschaft irregulär dem jungen Publikum präsentiert. Nach Aufforderung ergriff der Anbieter umgehend Maßnahmen, damit die Kindergrößen nicht mehr das Logo tragen.
Sponsoringvereinbarungen mit Dritten sind ebenfalls den neuen Regeln unterworfen. Dies bekam ein Glücksspielunternehmen zu spüren, dass dagegen verstieß. Die KSA stellt dazu fest:
Ein Anbieter hatte in der Vergangenheit einen Sponsoring-Vertrag mit einem nationalen Veranstalter abgeschlossen. Obwohl dieser Vertrag ausgelaufen war, verwendete der Veranstalter weiterhin Werbematerialien mit dem Namen des Anbieters, obwohl dies ab dem 1. Juli nicht mehr erlaubt war.
Die Behörde beließ es auch in diesem Fall bei mahnenden Worten. Grund dafür ist, dass der Anbieter sein Logo nach der Abmahnung durch die KSA umgehend aus den Werbematerialien entfernen ließ.
Zugleich betonte die Behörde, dass sie es bei weiteren Verstößen gegen die Sponsoringregeln Zwangsmaßnahmen ergreifen werde. Es sei Sache des Anbieters, klare Vorkehrungen zu treffen, damit die Sponsoringbotschaften nicht Minderjährigen gezeigt werden.
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