Niederlande verhängen 6,8 Mio. EUR Geldstrafe gegen GoldWin
Posted on: 31/10/2023, 08:19h.
Last updated on: 31/10/2023, 08:19h.
Die niederländische Glücksspielaufsicht Kansspelautoriteit (KSA) hat gegen den Glücksspielanbieter GoldWin Limited eine Geldstrafe in Höhe von knapp 6,8 Mio. EUR verhängt. Die KSA wirft dem Unternehmen illegales Glücksspiel vor.
So sollen niederländische Spieler Zugriff auf ein Online-Casino von GoldWin gehabt haben, obwohl der Betreiber hierfür keine Lizenz im Land besitze.
Fehlende Netzsperren und Altersüberprüfung
Kontrolleure der KSA, so erklärt diese in einer Pressemitteilung, hätten sich auf der Webseite westcasino.com anmelden können. Es seien keine technischen Maßnahmen, wie zum Beispiel Netzsperren, vorhanden gewesen, die die Teilnahme von Spielern aus den Niederlanden verhindern. Darüber hinaus sei das Alter der teilnehmenden Spieler nicht überprüft worden.
Die 6,8 Mio. EUR hohe Strafe ist nicht die einzige, die die KSA jüngst wegen illegalen Glücksspiels in den Niederlanden verhängte. Ebenfalls am Montag erklärte die Behörde in einer Pressemitteilung, den Glücksspielbetreiber MKC Limited mit einem Bußgeld in Höhe von 900.000 EUR belegt zu haben. Das Unternehmen verfügt über eine Lizenz in Malta, nicht jedoch in den Niederlanden.
Auch die Online-Glückspielseiten der MKC Limited seien nicht durch Netzsperren für niederländische Spieler blockiert worden. Hinzu komme, dass der Anbieter keine Altersverifizierung durchgeführt habe. Somit sei es minderjährigen Spielern möglich gewesen, am Online-Glücksspiel des Betreibers teilzunehmen.
Für GoldWin dürfte die Strafe von 6,8 Mio. EUR nicht gänzlich unerwartet kommen. Bereits im Januar erhielt der in Curaçao lizenzierte Betreiber eine Warnung der KSA sowie eine Aufforderung, sein in den Niederlanden illegales Angebot zu stoppen. Nachdem die Seite des Anbieters daraufhin in den Niederlanden noch immer besucht werden konnte, erteilte ihm die KSA eine Unterlassungsverfügung.
Auf diese Anordnung hin habe GoldWin sein Angebot in den Niederlanden zwar gestoppt, das hindere die KSA aber nicht an der Erteilung eines Bußgeldes. KSA-Vorsitzender René Jansen erklärte:
Mit einer Unterlassungsverfügung können wir illegalen Angeboten oft schnell Einhalt gebieten. Das bedeutet nicht, dass zuvor begangene illegale Aktivitäten damit aus dem Blickfeld verschwinden: Sie können immer noch geahndet werden.
Die Höhe der nun verhängten Strafe sei auf Grundlage des Umsatzes festgelegt worden, den das Unternehmen schätzungsweise mit niederländischen Spielern machen konnte. Sein scharfes Vorgehen gegen nicht für den niederländischen Markt lizenzierte Anbieter und Verstöße gegen die Glücksspielgesetze setzt die Glücksspielbehörde des Landes somit fort.
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