Zahlungsdienstleister in der Verantwortung: Niedersachsens Innenministerium will Transaktionen in Online Casinos stoppen
Posted on: 17/06/2019, 10:41h.
Last updated on: 17/06/2019, 06:57h.
Am Montagmorgen teilte das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport via Pressemitteilung mit, dass Zahlungsdienstleister im Zusammenhang mit illegalen Online Glücksspielangeboten jetzt in die Pflicht genommen werden, den entsprechenden Zahlungsverkehr effektiv zu unterbinden.
Eine bundesweit geltende Untersagungsverfügung
Das Online Glücksspiel in Deutschland ist nach wie vor ein heikles Thema und will unter den sechzehn Bundesländern auch nach Jahren noch keine Einigung finden.
Während die deutschen Zocker sowie die unzähligen Anbieter von Online Glücksspiel mit Spannung auf den geplanten 3. Glücksspielstaatsvertrag warten, nehmen die einzelnen Ministerien sich der Sache in der Zwischenzeit auf unterschiedliche Art und Weise an.
So setzt Schleswig-Holstein auf die Option, seinen Sonderweg fortzuführen und Hessen und Nordrhein-Westfalen liebäugeln zunehmend mit der Liberalisierung des Marktes. Aus Niedersachsen jedoch kam nun ein entscheidender Schlag gegen das Online Glücksspiel.
Das Ministerium für Inneres und Sport erklärte in seinem jüngsten Pressestatement den Erlass einer bundesweit geltenden Untersagungsverfügung, gemäß der die im Online Glücksspiel involvierten Zahlungsanbieter keine Zahlungen mehr an in Deutschland illegale Online Casinos weiterleiten dürfen.
Zur Erinnerung:
Der zuletzt geltende Glücksspielstaatsvertrag besagt, dass das Anbieten von Glücksspielen im Internet gänzlich verboten ist. Definiert wurden lediglich wenige Ausnahmen, gemäß derer zum einen die staatlich geführte Lotterie ihre Produkte online Anbieten darf und zum anderen der Markt für Online Sportwetten „probeweise“ teileröffnet wurde.
Andere Online Glücksspiele, die typischerweise als Casinospiele bezeichnet werden, sind jedoch nicht zulässig. Dazu zählen Online Spielautomaten, Roulette, Blackjack, Poker, sonstige Gelegenheitsspiele mit Echtgeld-Einsatz und die sogenannten Zweitlotterien.
Das zuständige Glücksspielkollegium, in welchem die Glücksspielaufsichten aller deutschen Bundesländer vertreten seien, hätte sich im Vorfeld gemeinsam für diese Maßnahme ausgesprochen.
Laut Aussage des Ministeriums sei bereits einem „großen, international tätigen Zahlungsdienstleister die Mitwirkung am Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit in Deutschland unerlaubten Glücksspiel untersagt“ worden. Um welchen Zahlungsdienstleister es sich handelt, präzisiert das Statement nicht.
Allerdings gelte das Verbot für jenen Zahlungsanbieter unweigerlich im ganzen Bundesgebiet. Weitere derartige Unterlassungsverfügungen an andere Anbieter sollen folgen.
Allgemeines Mitwirkungsverbot
Bisherige Versuche der deutschen Ministerien, die unerwünschten Anbieter vom Markt zu verdrängen, erwiesen sich weitgehend als fruchtlos. Die Geschäfte der Online Casinos boomen weiterhin und die Uneinigkeit unter Parteien und Politikern gibt den Unternehmen umso mehr Zuversicht, trotz Verbot am Markt aktiv zu bleiben.
Genau aus diesem Grund möchte das Niedersächsische Innenministerium nun sozusagen die „Mittelmänner“ stoppen. In diesem Fall sind das die Zahlungsdienstleister, die die im Glücksspiel gesetzten Gelder zwischen Kunden und Casinos in beide Richtungen überweisen.
Boris Pistorius (SPD), der niedersächsische Minister für Inneres und Sport, sagte dazu:
Die Zahlungsdienstleister tragen hier eine wichtige Verantwortung. Sie sind gesetzlich aufgefordert, Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel zu unterlassen […] Wir setzen damit ein Zeichen und gehen davon aus, dass nun der Druck auch auf andere Zahlungsdienstleister zunimmt, ihre Geschäftsprozesse im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel neu zu ordnen, wenn dies nicht schon geschehen ist.
Er betonte des Weiteren, dass das Anbieten von Online Glücksspiel gewiss keine Bagatelle, sondern in der Tat strafbar sei. Nicht nur verbiete der letzte Glücksspielstaatsvertrag den Betrieb von Online Casinos, sondern gelte entsprechend auch ein Mitwirkungsverbot für alle Beteiligten, namentlich die Zahlungsdienstleister.
Diese seien dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die den illegalen Zahlungsverkehr zwischen Kunde und Casino unterbinden. Welche Maßnahmen im Detail ergriffen würden, bleibe den Zahlungsunternehmen selbst überlassen.
Ein potentiell harter Schlag
Sollten sich sämtliche Zahlungsanbieter tatsächlich an die Untersagungsverfügungen halten, könnte dies den deutschen Glücksspielmarkt sehr hart treffen. Wie das Niedersächsische Innenministerium erläuterte, würde „ein wesentlicher Bestandteil der für das Betreiben von unerlaubtem Glücksspiel erforderlichen Infrastruktur wegfallen“.
Das Land verspreche sich davon einen nachhaltigen Erfolg, zumal bereits jetzt „einige dieser Unternehmen reagiert und Zahlungen eingestellt“ hätten. Laut dem Ministerium könnten dank der Mitwirkung der Zahlungsdienstleister in der Tat Einnahmen in Höhe von mehreren Milliarden wegfallen.
Eine im Jahr 2017 durchgeführte Schwarzmarktstudie habe ergeben, dass die illegalen Anbieter allein in Deutschland jährlich einen Bruttospielertrag von 2,14 Mrd. Euro erwirtschafteten.
Dass die vielen Online Casino Betreiber jetzt wegen der Untersagungsverfügung kampflos auf die Einnahmen aus Deutschland verzichten, ist wenig wahrscheinlich. Dennoch könnten die Geschäfte deutlich erschwert werden, wenn große Zahlungsanbieter die entsprechenden Transaktionen nicht mehr autorisieren.
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