Gesetzentwurf: Sichert Niedersachsen Spielbanken-Monopol von Casag-Tochter SNG?
Posted on: 07/07/2021, 03:42h.
Last updated on: 07/07/2021, 03:44h.
Die Landesregierung in Hannover plant Änderungen am Niedersächsischen Spielbankengesetz (NSpielbG), die insbesondere dem aktuell einzigen Spielbanken-Betreiber des Landes, der Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG), zugutekommen dürften. Nachdem die Koalition aus SPD und CDU dem neuen Gesetzentwurf zugestimmt hat, soll der Prozess nun mit der Verbandsbeteiligung in die nächste Runde gehen. Dies gab die Niedersächsische Staatskanzlei gestern bekannt.
Der Entwurf solle unter anderem sicherstellen, dass es künftig statt mehrerer separater Spielbanken-Zulassungen nur noch eine Lizenz für den Betrieb von bis zu zehn Spielbanken im Land geben wird.
Alles für den Spielerschutz?
Drei Jahre vor Ablauf der aktuell geltenden Spielbankenzulassungen am 31. August 2024 bringt die niedersächsische Landesregierung ein neues Gesetz auf den Weg. Maßgeblich für den Entwurf verantwortlich ist das Haus von Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU).
Ihm zufolge seien die vorgeschlagenen Anpassungen sowohl im Rahmen des neuen Glücksspielstaatsvertrages als auch mit Blick auf den Spielerschutz notwendig.
Konkret sehe der Entwurf unter anderem vor, dass Niedersachsen künftig nur noch eine Lizenz vergebe, die zum Betrieb aller zehn Spielbanken im Land berechtige. Aktuell hält die 100 %ige Casinos-Austria-Tochter Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG) alle Zulassungen für die Standorte Hannover, Göttingen, Osnabrück, Wolfsburg, Bad Bentheim, Bad Harzburg, Bad Pyrmont, Bad Zwischenahn, Seevetal und Norderney.
Laut geltendem Niedersächsischem Spielbankengesetz werden Spielbankenzulassungen stets für zehn Jahre vergeben und sind „frühestens drei Jahre vor Ablauf der Befristung auf Antrag einmalig um zehn Jahre zu verlängern (…)“. Nach Inkrafttreten des Spielbankengesetzes von 2004 und zeitgleicher Vergabe der Zulassungen an die SNG wurden die Lizenzen im Jahr 2014 verlängert. Eine erneute Verlängerung der Zulassungen des momentanen Monopolisten ist nach aktueller Gesetzeslage somit nicht ohne weiteres möglich.
Keine Konkurrenz bei Spielbanken
Mit der geplanten Vergabe von nur noch einer Spielbankenzulassung solle einem möglichen Nebeneinander mehrerer Betreiber entgegengewirkt werden. Ein solches könne laut Staatskanzlei zu einer Konkurrenzsituation mit ungewünschten Folgen führen.
So bestünde die „Gefahr aggressiver, spielanheizender Werbung und Spielangebote, die auch Personen zum Spiel verleiten könnten, die dem Glücksspiel bislang nicht zugeneigt sind“.
Im gestern auf der Seite der Staatskanzlei veröffentlichten Statement erklärt Minister Hilbers:
Die geplanten Neuregelungen des Niedersächsischen Spielbankengesetzes dienen der Suchtprävention. So kritisch der Betrieb einer Spielbank zu sehen ist, bleibt es unser Ziel, den natürlichen Spieltrieb der Menschen in staatlich überwachte Betätigungsfelder zu lenken und die Spielerinnen und Spieler vor Kriminalität und Ausbeutung zu schützen.
Weiterhin könne eine solche Wettbewerbssituation dazu führen, dass Betreiber nur noch an besonders attraktiven Standorten operierten und somit für Bewohner des ländlichen Niedersachsens nicht mehr gut erreichbar seien.
Ebenfalls neugeregelt werden sollten laut Pressemeldung die Spielbankenabgaben. So solle ab dem 1. September 2024 der Freibetrag auf die Zusatzabgabe entfallen. Zudem sei eine „gleichmäßigere Verteilung von Freibeträgen bei der Spielbankabgabe über das Jahr und eine gestaffelte Erhöhung des Steuersatzes der weiteren Abgabe“ geplant.
Wann es zur Anhörung der Verbände zum Gesetzentwurf kommen soll, ist bislang ebenso unklar, wie die Reaktion von Opposition und Industrie auf den Spielbanken-Vorstoß.
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