Schweden: Oberster Gerichtshof weist Klage eines Online-Casinos gegen die Regierung zurück
Posted on: 26/03/2021, 12:22h.
Last updated on: 26/03/2021, 12:41h.
Der Oberste Gerichthof in Schweden hat die Klage eines lizenzierten Online-Casinos gegen die schwedische Regierung in höchster Instanz abgewiesen. Wie die juristische Fachzeitschrift Dagens Juridik am Donnerstag berichtet hat [Seite auf Schwedisch], hätten die Betreiber der Plattform Videoslots versucht, 5,5 Mio. SEK (knapp 490.000 Euro) Schadensersatz einzuklagen.
Hintergrund der Schadensersatzforderung seien die derzeit geltenden temporären Restriktionen im Online-Glücksspiel, die die schwedische Regierung als Reaktion auf die Corona-Krise implementiert hat.
Seit dem 1. Juli 2020 gelten strikte Einsatz- und Bonuslimits für alle in Schweden lizenzierten Online-Casinos. Dazu zählt ein wöchentliches Einsatzlimit von 5.000 SEK (490 Euro) sowie ein Bonuslimit von 100 SEK (9,80 Euro). Die Einschränkungen müssen noch mindestens bis Ende Juni dieses Jahres eingehalten werden.
Wie viele andere lizenzierte Anbieter reagierte auch Videoslots mit großem Unverständnis auf die Übergangsregelung. Im Januar geriet das maltesische Unternehmen dadurch ins Visier der Glücksspielaufsicht Spelinspektionen. Videoslots wurde vorgeworfen, seinen Kunden zu ermöglichen, die Einsatzlimits durch sogenanntes „Reverse Withdrawal“ [in etwa: umgekehrte Abbuchung] zu umgehen.
Dabei wird die Zeitspanne zwischen der Anforderung einer Auszahlung und der tatsächlichen Auszahlung so weit in die Länge gezogen, dass eine neue Einzahlung von dem Auszahlungsbetrag abgezogen werden kann, statt vom Bankkonto des Kunden abgebucht zu werden.
Gericht erachtet Klage als zu „abstrakt“
Spelinspektionen hatte Videoslots daraufhin mit einer Strafe von umgerechnet knapp 25.000 Euro pro Woche gedroht, sollte die Lücke im System nicht beseitigt werden. Daraufhin zogen die Betreiber vor Gericht, um die rechtliche Grundlage für die Forderungen der Behörde in Frage zu stellen.
Wie Dagens Juridik erklärt, habe Videoslots geklagt, dass die vorübergehenden Glücksspielrestriktionen rechtswidrig seien. Der Anbieter habe sich dabei auf das EU-Gesetz zur Dienstleistungsfreiheit berufen. Dieses werde verletzt, da die Restriktionen die Arbeitsweise des Unternehmens maßgeblich behinderten.
Gleichzeitig habe Videoslots erklärt, sich trotz seines Unverständnisses gegenüber den Regeln stets an diese gehalten zu haben, um den Entzug seiner schwedischen Glücksspiellizenz zu verhindern. Dadurch sei jedoch ein großer finanzieller Schaden entstanden.
Auch der schwedische Branchenverband für Online-Glücksspiel (BOS) kritisiert die temporären Restriktionen scharf. Der Verband hat sich mehrmals an die Regierung gewandt, damit diese die Verordnung außer Kraft setzt. Studien hätten deutlich gezeigt, dass die strikten Einsatzlimits der Kanalisierung der Spieler auf den legalen Markt massiv entgegenwirkten. Der einzige Profiteur sei der Schwarzmarkt, während die Kunden den hart erkämpften Spielerschutz verlören, so der Verband.
Der Oberste Gerichtshof habe das Argument der EU-Dienstleistungsfreiheit jedoch nicht gelten lassen. Ebenso wie zuvor das Bezirksberufungsgericht habe das Gericht die Klage als eine „abstrakte Überprüfung von Normen“ bezeichnet, die das schwedischen Rechtssystem nicht decke. Auch das Unionsrecht finde in diesem speziellen Fall keine Anwendung.
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