Österreichische Polizei reißt Mauer bei Glücksspiel-Razzia ein und landet vor Gericht
Posted on: 25/03/2019, 12:40h.
Last updated on: 25/03/2019, 12:56h.
Immer wieder führt die Polizei in Österreich Razzien gegen das illegale Glücksspiel durch. Mit welchen Hürden sie dabei zu kämpfen hat, zeigt ein aktueller Fall, der das Landesverwaltungsgericht in Innsbruck beschäftigt. Dieses musste sich am Freitag der Frage widmen, wie brachial die Beamten vorgehen dürfen und ob es legitim sei, dabei Mauern einzureißen.
Richter Albin Larcher vom Innsbrucker Landesverwaltungsgericht muss sich derzeit der Beschwerde eines Lokalbetreibers widmen, bei dem im vergangenen Dezember eine Razzia wegen Verdachts auf illegales Glücksspiel durchgeführt wurde. Die Polizei wollte ein Lokal in Kufstein (Tirol) kontrollieren, dieses war jedoch mit einer Panzertür versperrt und die Beamten konnten nicht in die Räume eindringen.
Sie ließen einen Schlüsseldienst kommen, doch auch dem gelang es nicht, die Räumlichkeiten zu öffnen. Kurzerhand beauftragten sie ihn damit, eine Rigips-Wand einzureißen, um in das Lokal einzudringen. Hier fanden sie tatsächlich illegale Spielautomaten vor.
Sie schlossen den Einsatz mit der schriftlichen Androhung, das Lokal zu schließen, wenn weitere Verstöße gegen das Glücksspielverbot erfolgen sollten. Doch damit war der Fall nicht beendet, denn der Lokalbetreiber erhob Beschwerde gegen die brachialen Maßnahmen der Polizei.
Ein unbekannter Lokalbesitzer
Richter Larcher muss sich am Freitag nun nicht nur der Frage widmen, ob die durchgeführte Polizeimaßnahme rechtens war, sondern muss auch klären, ob die Beschwerde selbst überhaupt zulässig ist. Bisher ist noch unklar, ob der Anwalt des Klägers überhaupt den Betreiber selbst vertritt, oder ob es sich nur um einen Strohmann handelt.
Der mutmaßliche Betreiber des betreffenden Lokals war am ersten Verhandlungstag abwesend und hat sich durch seinen Anwalt vertreten lassen. Der Anwalt berichtet, ihn habe ein Herr D. aus Oberösterreich beauftragt. Dieser hat auch den Mietvertrag für das Lokal unterschrieben. Allerdings sagte die Vermieterin aus, ihren Mieter noch nie zu Gesicht bekommen zu haben:
„Ich hab ihn nie gesehen, auch nie mit ihm gesprochen. Der Kontakt lief jedoch immer über Herrn S., den habe ich auch persönlich kennengelernt.“
Auch die einzige Angestellte des Lokals gab an, ihren Chef noch nie gesehen zu haben. Stattdessen habe auch sie lediglich mit Herrn S. Kontakt und sei von ihm auch eingestellt worden. Sollte sich herausstellen, dass der Anwalt in Wirklichkeit einen Strohmann statt des tatsächlich Geschädigten vertritt, wäre er gar nicht legitimiert, die Beschwerde gegen die Polizeimaßnahme einzureichen.
Der Richter hat nun vorerst die Verhandlung vertagt und den Anwalt darauf hingewiesen, dass der Lokalbetreiber vor Gericht zu erscheinen hat.
Illegales Glücksspiel nur schwer einzudämmen
Der Fall macht deutlich, dass sich einerseits die Bemühungen der österreichischen Polizei verschärfen, das illegale Glücksspiel einzudämmen, es andererseits jedoch schwer ist, die Drahtzieher zu ermitteln und ihnen das Handwerk zu legen.
In Österreich gelten restriktive Gesetze für das Glücksspiel. Glücksspielautomaten sind generell verboten. Ausnahmen gibt es nur für Anbieter, die über eine Bundeskonzession verfügen und die Polizei geht streng gegen illegal betriebene Glücksspielautomaten vor. Jedoch wird es immer schwerer, Lokale zu enttarnen, in deren Hinterzimmern illegale Spielautomaten aufgestellt werden. Allein in Innsbruck gab es im Jahr 2018 nach Angaben der Kronenzeitung 52 Razzien mit 34 Treffern. Jedoch ziehe sich die Szene in die Anonymität zurück und die Polizei sehe sich mit immer raffinierteren Tricks konfrontiert.
Die Automatenwirtschaft plädiert schon seit längerem dafür, das Glücksspiel in Österreich zu legalisieren. Die Organisation „Spieler-Info“, die sich für ein sicheres Glücksspiel einsetzt, fordert dagegen ein strengeres Glücksspielgesetz. Ein generelles Glücksspielverbot hält sie jedoch nicht für ratsam. Gert Schmidt von „Spieler-Info“ rät:
„Die Praxis zeigt, dass ein Land, welches ein Totalverbot ausspricht, zum Eldorado der illegalen Anbieter wird. Gerade unkontrollierte Spielprogramme, die von der Entwicklung her so ausgelegt sind, die Spielsucht rasch zu fördern, richten in der Bevölkerung größtmöglichen psychischen und finanziellen Schaden an.“
Im Tirol ist derzeit eine Novelle zum Glücksspielgesetz in Arbeit. Dabei ist unter anderem vorgesehen, dass Eigentümer von Lokalen haftbar gemacht werden können, wenn ihre Mieter darin illegales Glücksspiel anbieten. Dies würde auch die Vermieterin des Lokals treffen, um das es gerade vor dem Innsbrucker Landesverwaltungsgericht geht.
Fraglich ist allerdings, ob es damit wirklich gelingen kann, das illegale Glücksspiel einzudämmen. Die Polizei begrüßt die geplanten Verschärfungen zwar, weist aber auch darauf hin, dass sich das illegale Glücksspiel immer mehr ins Internet verlagert.
No comments yet