Gericht stoppt abso­lutes Rauch­verbot in Saar­lands Spiel­hallen

Posted on: 04/09/2024, 02:36h. 

Last updated on: 04/09/2024, 02:36h.

Im Saarland ist das absolute Rauchverbot in Spielhallen außer Kraft gesetzt worden. Verantwortlich dafür ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) des Saarlands. In diesem erklären die Richter das Rauchverbot in Teilen als verfassungswidrig.

Spielhalle, Zigarette
Das Rauchverbot wurde gerichtlich gekippt (Bilder: Pixabay)

Mit seinem Beschluss vom 2. September gab das OVG in Saarlouis dem Antrag einer klagenden Spielhallenbetreiberin aus dem Saarland recht. Diese hatte gegen das im saarländischen Spielhallengesetzt im Dezember 2023 in Kraft getretene absolute Rauchverbot für Spielhallen Einspruch eingelegt.

Das OVG sieht in dem Gesetz eine Ungleichbehandlung von Spielhallen und den staatlichen Spielbanken des Landes. Hintergrund ist, dass das Rauchen in den saarländischen Spielbanken in abgetrennten Raucherbereichen weiterhin zulässig ist.

In einer Pressemitteilung begründen die Richter:

Im Einzelnen hat es [das OVG, Anm. d. Red.] festgestellt, dass die Antragstellerin vorläufig (…) nicht verpflichtet ist, zu gewährleisten, dass in ihrer Spielhalle in einem dort abgetrennten Raucherbereich, in dem keine Spielmöglichkeit angeboten wird (Raucherkabine), nicht geraucht wird.

Durch die bestehende Gesetzeslage werde die Antragstellerin in ihrer Berufsausübungsfreiheit eingeschränkt. Dies geschehe, ohne „dass ein diese Ungleichbehandlung rechtfertigender Grund“ vorliege.

Spielhallengesetz auf der Kippe

Durch den nun erfolgten Beschluss steht das Spielhallengesetz des Saarlandes auf der Kippe. Bei der Verabschiedung im Oktober vergangenen Jahres hatte der SPD-Abgeordnete Stefan Löw dieses noch als das „strengste Spielhallengesetz Deutschlands“ bezeichnet.

Nach Ansicht des Gerichts stellen allerdings weder der Nichtraucher- noch der Spielerschutz eine tragfähige Grundlage für ein absolutes Rauchverbot dar, wenn dieses auf Spielhallen beschränkt sei. Es müsse somit auch die Spielbanken umfassen.

Die Entscheidung des OVG zum Rauchverbot in Spielhallen ist noch nicht endgültig. Der Beschluss gilt bis zu einem abschließenden Urteil im Hauptsacheverfahren. Sollte das Gericht in diesem die Unzulässigkeit der Regelung erkennen, herrscht beim Gesetzgeber akuter Handlungsbedarf. Entweder müsste dieser das Rauchen in Spielhallen offiziell wieder erlauben oder es in den staatlichen Spielbanken ebenfalls verbieten. Wann das Urteil gefällt wird, ist derzeit nicht abzusehen.

Zunächst kann nur die Spielhalle der Antragstellerin den Raucherbereich wieder nutzen. Die Entscheidung gilt zunächst jedoch nur für die Spielhalle der Antragstellerin. Das Urteil könnte allerdings Signalwirkung haben, da sich viele andere Spielstätten darauf berufen dürften.