Britischer Glücksspielverband meldet Rekord bei Altersüberprüfung
Posted on: 30/05/2024, 09:55h.
Last updated on: 30/05/2024, 09:55h.
Der britische Glücksspielverband Betting & Gaming Council (BGC) meldet Rekordzahlen bei der Einhaltung der Altersüberprüfung durch seine Verbandsmitglieder. Die Compliance in diesem Bereich liege deutlich über der anderer Branchen.
Unabhängige Analysen des Marktforschungsinstituts Serve Legal [Seite auf Englisch] hätten gezeigt, dass die Buchmacher eine Erfolgsquote von 91,4 % bei der Altersüberprüfung vorweisen konnten. Noch höher sei diese Zahl mit 98 % bei den Casinos.
Deutliche Steigerung bei der Altersüberprüfung im Glücksspielsektor erzielt
Seitdem Serve Legal mit der Überprüfung der Einhaltung der erforderlichen Altersüberprüfung im Glücksspielsektor begonnen habe, habe sich diese um ganze 30 % verbessert.
Serve Legal wurde im Jahr 2006 zunächst mit dem Ziel gegründet, die Altersüberprüfung beim Verkauf von alkoholischen Getränken zu überwachen. Im Jahr 2009 begann das Marktforschungsinstitut, mit dem legalen Wett- und Glücksspielsektor in Großbritannien zusammenzuarbeiten. Seitdem finden regelmäßige Überprüfungen der Einhaltung der Compliance-Regeln statt.
Die Mitglieder des BGC, so betonte der Verband, hätten die Standards zum Schutz junger Menschen deutlich erhöht. Gegenüber Wetten von Kindern würden sie eine Null-Toleranz-Politik verfolgen.
Bei der Einhaltung der Altersüberprüfungsvorschriften übertreffe der Glücksspielsektor mittlerweile andere Branchen und Einrichtungen wie Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte und Tankstellen. Die Quote im Wett- und Glücksspielbereich sei um ganze 10 bis 15 % höher als beim Verkauf von Alkohol und Lotterieprodukten.
Wes Himes, BGC-Exekutivdirektor für Standards und Innovation, erklärte:
Der BGC und unsere Mitglieder sind unglaublich Stolz auf diese Konformitätsraten, mit denen wir in jeder Abteilung vor unseren Mitbewerbern liegen. Ich bin Serve Legal sehr dankbar für die Arbeit der vergangenen 15 Jahre, die maßgeblich zu diesem Wandel beigetragen hat.
Das Engagement des Verbandes, so betonte der BGC, gehe jedoch über das landbasierte Glücksspiel hinaus. Auch hinsichtlich der Glücksspielwerbung fühle sich die Branche verpflichtet.
So hätten sich die BGC-Mitglieder im Jahr 2019 zu einem „Whistle-to-Whistle-Verbot“ entschlossen. Demzufolge darf TV-Werbung für Glücksspiele und Sportwetten nicht mehr vor, während und nach der Übertragung eines Live-Sport-Events geschaltet werden.
Als weiteren Fortschritt nannte der BGC neue Altersbeschränkungen für Werbung auf Social-Media-Plattformen. Diesen zufolge müsse Werbung auf über 25-Jährige ausgerichtet sein, es sei denn, die Plattform kann eine Ausstrahlung an unter 18-Jährige verhindern.
Diese Maßnahmen sollen dazu führen, dass Minderjährigen nicht nur der Zugang zum Glücksspiel verwehrt bleibt, sondern sich auch die Anzahl der Glücksspielwerbeanzeigen minimiert, denen sie ausgesetzt sind.
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