Spielerin aus Österreich muss Glücksspielgewinn zurückzahlen
Posted on: 12/08/2024, 10:50h.
Last updated on: 12/08/2024, 10:50h.
Auch in Österreich häufen sich die Klagen von Spielern, in denen diese von nicht-lizenzierten Betreibern die Erstattung ihrer erlittenen Verluste einfordern. Dass diese Strategie auch in die andere Richtung funktioniert, zeigt eine aktuelle höchstrichterliche Entscheidung. In dieser wurde eine Frau aus Österreich dazu verurteilt, ihren online erzielten Glücksspielgewinn zurückzuzahlen.
Die Frau hatte bei einem Online-Glücksspielanbieter Beträge in insgesamt fünfstelliger Höhe gesetzt. Das in Malta registrierte Unternehmen verfügt jedoch nicht über eine von den Behörden der Alpenrepublik erteilte Glücksspiellizenz. Auf diese Tatsache stützte sich nun der Betreiber.
In Österreich besitzt nur der Glücksspielkonzern Casinos Austria eine Online-Glücksspiellizenz. Dieser hat mit seiner Marke win2day das von Branchenvertretern kritisierte Monopol zum Vertrieb von Glücksspielprodukten in Internet. Die Angebote der vielen übrigen im Land vertretenen Online-Betreiber sind somit illegal.
Dem klagenden Unternehmen zufolge sei der zwischen ihm und der Spielerin geschlossene Vertrag aufgrund der fehlenden Lizenz ungültig. Aus diesem Grund forderte er die Rückerstattung der Spielgewinne ein. Dieser Ansicht schlossen sich die Richter des Obersten Gerichtshof (OGH) in ihrem letztinstanzlichen Urteil an.
Ende August entschied der OHG, dass die nicht-lizenzierten Online-Betreiber ihre Gewinne von Spielern zurückfordern dürfen. Der Zeitung Standard zufolge habe es sich bei dem Kläger um den Sportwetten-Anbieter bet365 gehandelt. Dieser habe von der Spielerin den Gewinn in Höhe von 7.152,71 Euro zurückgefordert.
Folgt jetzt eine Klagewelle der Betreiber?
Aufgrund der wegweisenden Entscheidung von Österreichs höchstem Gericht könnten sich nun auch andere Betreiber zur Rückforderung von Glücksspielgewinnen ermutigt sehen. Prozessbeobachter rechnen laut Standard jedoch damit, dass derartige Klagen eher als Reaktion der Betreiber auf individuelle Ansprüche von Spielern eingereicht werden.
Der OHG selbst sieht in dem Urteil keine Stützung des illegalen Spiels. Vielmehr werde es dadurch für Spieler unattraktiver, ihr Geld bei nicht-lizenzierten Anbietern zu setzen.
In ihrer Begründung betonen die Richter:
Eine bloß einseitige Rückforderungsmöglichkeit durch den Spieler würde es für den Veranstalter noch weniger lohnend machen, das verpönte Spiel am Markt anzubieten. Kann dagegen zusätzlich der Veranstalter den unrechtmäßig ausbezahlten Gewinn zurückfordern, wird auch der Spielteilnehmer davon abgehalten, bei einem solchen Veranstalter zu spielen.
Betroffene dürften sich in Österreich somit nicht sicher sein, ihre Glücksspielgewinne behalten, die Verluste aber gleichzeitig zurückfordern zu können. Diese Form der risikolosen Teilnahme am verbotenen Online-Glücksspiel in Österreich unterbanden die Richter mit ihrem Urteil.
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