Saarland erlaubt Wiedereröffnung von Spielhallen
Posted on: 04/05/2020, 12:58h.
Last updated on: 04/05/2020, 01:11h.
Die Saarländische Landesregierung hat am Samstag die Wiedereröffnung von Spielhallen erlaubt. Auf Grundlage der Neufassung der „Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ (VO-CP) dürfen die Spielstätten ab heute wieder ihre Kunden in Empfang nehmen.
Einen normalen Spielbetrieb wie vor der Corona-Pandemie wird es aber vorerst nicht geben. So sollen strenge Hygiene-Vorschriften einen sicheren Betrieb für Gäste und Spielhallenbeschäftigte gewährleisten.
Aufgrund der Corona-Pandemie mussten ab Mitte März bundesweit Spielhallen ihren Betrieb einstellen. Die Deutsche Automatenwirtschaft hatte Soforthilfen für die rund 6.000 Unternehmen der Branche und ihre 70.000 Beschäftigten gefordert. Gerichtliche Beschwerden gegen die Schließungen blieben erfolglos.
Welche Regeln gilt es zu beachten?
Spielhallenbetreiber, die ihre Geschäfte ab heute öffnen wollen, müssen eine Vielzahl von Regeln beachten. Sie müssen unter anderem sicherstellen, dass die Zahl der Gäste derart begrenzt ist, dass nicht mehr als ein Gast auf 20 Quadratmeter der ausgewiesenen Nutzungsfläche Zutritt hat.
Warteschlangen vor den Eingängen der Spielhallen sind zu vermeiden. Unabhängig von der Gesamtfläche sind nur maximal vier Besucher zulässig.
Ein gastronomischer Service darf in den Einrichtungen nicht stattfinden. In der Rechtsverordnung heißt es:
„Beim Betrieb von Spielhallen, Wettannahmestellen und Wettbüros ist die Abgabe von Speisen und Getränken verboten.
Spielhallenverband zeigt sich erleichtert
Christian Antz, Vorsitzender des Automaten-Verbands Saar (AVS), zeigte sich in Anbetracht der Lockerungen erleichtert.
In einem Schreiben an die Verbandsmitglieder, das dem Branchenmagazin games & business vorliegt, äußert der Funktionär, dass die Wiedereröffnung auf einem Dialog mit Politik und Behörden basiere. Dass die Spielhallen eröffneten, sei:
„nicht zuletzt auch dem intensiven, aufopferungsvollen Einsatz des gesamten Vorstandes des AVS zu verdanken, der in unzähligen Schreiben und persönlichen Kontakten zu Politikern und Mitarbeitern in Ministerien auf die existenzbedrohende Situation der Spielhallenbetreiber und Aufsteller von Geldspielgeräten einschließlich ihrer Mitarbeiter infolge des behördlich angeordneten Shutdowns hingewiesen hat.
Seinen Mitgliedern rät Antz allerdings zur Vorsicht. Die derzeitigen Sicherheitsmaßnahmen müssten beachtet werden. Ein nochmaliger Shutdown aufgrund einer erneuten Zunahme des Coronavirus sei „mit allen Mitteln zu verhindern.“
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