Glücksspielstaatsvertrag 2021: Saarland stimmt nur widerwillig zu
Posted on: 14/04/2021, 04:12h.
Last updated on: 14/04/2021, 04:12h.
Am heutigen Mittwoch hat der Landtag im Saarland über den neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021 abgestimmt. Das Saarland ist damit das 14. Bundesland, das der Neuregulierung des Glücksspiels in Deutschland zugestimmt hat. Die heutige Zustimmung erfolgte zum Großteil jedoch widerwillig.
Wie der Saarländische Rundfunk schon vor der Sitzung berichtete, sei das Land mehr oder weniger gezwungen, in den Staatsvertrag einzuwilligen. Andernfalls nämlich müsste das Saarland bis Ende Juni ein eigenes Regionalgesetz zur Regelung des Glücksspiels auf die Beine stellen.
Das Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Juli 2021 gilt als so gut wie sicher. Bis auf Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt haben bisher alle Länder dem Vertrag zugestimmt. Auch die beiden verbleibenden Regionen zeigen sich der Neuregelung des Glücksspiels und der Legalisierung des Online-Glücksspiels in ganz Deutschland gegenüber positiv gestimmt. Sollte jedoch Sachsen-Anhalt wider Erwarten nicht zustimmen, könnte der Vertrag doch noch scheitern. So gilt die Zustimmung des Landes als zwingend notwendig, da es die künftige Glücksspiel-Aufsicht beherbergen soll.
SPD sieht keine Alternative
Die SPD zeigte sich zum Thema Glücksspielstaatsvertrag größtenteils resigniert. Der Vertrag werde kommen, ob das Saarland zustimme oder nicht. Die Zustimmung sei jedoch das geringere der beiden Übel, da andernfalls zunächst „Verhältnisse wie im Wilden Westen“ herrschen könnten.
Hätten bislang lediglich 12 andere Länder ihre Zustimmung erteilt, hätte die SPD des Saarlandes gegen den Vertrag gestimmt und versucht, eine Neuverhandlung zu erwirken, erklärte Fraktionsvorsitzender Ulrich Commerçon. Die Einwilligung seiner Partei sei daher nicht mit Zufriedenheit über den Inhalt des Gesetzes gleichzusetzen.
Ganz im Gegenteil, ich finde manches fatal, wie leichtfertig hier insbesondere mit dem Glücksspielbereich umgegangen wurde, angefangen bei der Art und Weise, wie dieser Glücksspielstaatsvertrag ausgehandelt wurde […] mit wenig Sachverstand und Expertise sollte dieser Gesetzesentwurf schnell abgewickelt werden.
Bedauernswert sei auch, dass bislang illegale Online-Anbieter nun schlichtweg mit einer Lizenz belohnt würden. Darüber hinaus sei das Einzahlungslimit von 1.000 Euro viel zu hoch angesetzt, denn schließlich wisse man, dass vor allem die Menschen diese Grenze erreichen würden, die es sich eigentlich nicht leisten könnten.
CDU und AfD „mit Bauchschmerzen“ zugestimmt
Dem stimmte auch die AfD zu. Das monatliche Einsatzlimit von 1.000 Euro sei wie viele andere Inhalte des Vertrages ein „Unding“. Nichtsdestoweniger sehe sich die Partei gezwungen, dem Vertrag „mangels Alternativen“ und „mit Bauchschmerzen“ zuzustimmen.
Die CDU zeigte sich dem Glücksspielstaatsvertrag gegenüber geringfügig positiver. Eine bundesweite Regulierung des Glücksspiels sei sehr wichtig und gesellschaftlich relevant. Das Glücksspiel gehe mit erheblichen Gefahren wie Spielsucht, Begleitkriminalität und Manipulation einher.
Die einheitliche Regulierung solle diese Gefahren mindern und eine Kanalisierung der Spieler auf den legalen Markt erreichen. Doch auch die CDU stimme nur „mit Bauchscherzen“ zu. So sei die Alternative ein Regulierungswirrwarr und wie bisher ein uneinheitliches Vorgehen zwischen den Ländern.
Linke will mit Gegenstimme ein Zeichen setzen
Auch die Linke gestand bei ihrer Ansprache ein, dass der Glücksspielstaatsvertrag so oder so in Kraft treten werde. Anders als die SPD wolle man aus diesem Grund aber nicht einfach zustimmen.
Richtig, der Zug ist an dieser Stelle schon losgefahren und hoffentlich rast er nicht auf eine Wand zu. Aber wir dürfen das Saarland an dieser Stelle ja nicht klein reden, denn immerhin sind wir ein Parlament und kein Abnickverein und deshalb müssen wir hier auch die Notbremse ziehen und ein Zeichen setzen.
Der Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form schütze nicht die Interessen der Spieler, sondern die der Glücksspiellobby. Darüber hinaus biete er keinen ausreichenden Schutz vor Geldwäsche. Die Partei schließe sich daher der Mehrheit der zuvor angehörten Gutachter an und lehne den Vertrag ab.
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