Saarland verbietet TV-Werbung für Online-Casinos
Posted on: 11/06/2020, 12:38h.
Last updated on: 11/06/2020, 12:38h.
Die saarländische Landesmedienanstalt (LMS) untersagt zwei in Schleswig-Holstein lizenzierten Online-Casino-Betreibern, im Saarland für ihre Angebote zu werben. Dies gab die Behörde, die auf Landesebene auch das Glücksspiel beaufsichtigt, gestern per Pressemitteilung bekannt. Das Saarland ist damit das erste Bundesland, das der verstärkten Kritik an der bundesweiten Werbung für Online-Glücksspiel Taten folgen lässt.
LMS verhängt Unterlassungsverfügung
Eigenen Angaben zufolge hat die LMS „zwei marktstarke[n] Anbieter[n] von Online-Casino-Spielen mit Lizenz des Landes Schleswig-Holstein“ per Unterlassungsverfügung verboten, im saarländischen TV Werbung für ihre Seiten zu machen. Welche Betreiber konkret betroffen sind, lässt die auf der Webseite der Behörde veröffentlichte Mitteilung offen.
Derzeit verfügen 11 Betreiber von Online-Casinos über eine Lizenz des Landes Schleswig-Holsteins. Diverse von ihnen werben bundesweit mit TV-Spots für ihre Angebote. Die Clips sind dabei meist mit dem Hinweis versehen, dass sich das Angebot ausschließlich an „Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Schleswig-Holstein“ richte.
In ihrem Schreiben äußert die LMS deutlichen Unmut darüber, wie Lizenzgeber Schleswig-Holstein mit der Werbung seiner Lizenznehmer umgehe. So habe das Bundesland mit seiner Entscheidung, erneut als einziges Konzessionen für das Online-Glücksspiel zu vergeben, zugesichert, die Werbung der Betreiber zu begrenzen.
Insbesondere sollte sichergestellt werden, dass eine Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die überregionale Werbung der nur in Schleswig-Holstein legalen Angebote gewahrt bleibe.
„Gefährlicher Alleingang“ Schleswig-Holsteins?
Von Verhältnismäßigkeit sei jedoch in der Praxis nichts zu spüren, so der Vorwurf der LMS. Derzeit würden die Online-Casinos bundesweit verstärkt auf privaten TV-Sendern beworben und das auch zu Tageszeiten, in denen ein minderjähriges Publikum besonderen Schutz erfahren müsse.
Die massive Glücksspielwerbung aus Schleswig-Holstein stehe der Bekämpfung der Spielsucht entgegen, so LMS-Direktorin Ruth Meyer im aktuellen Statement. Sie erklärt:
Die LMS hat sich daher entschlossen Schritte zu ergreifen, damit über schleswig-holsteinische Alleingänge unter der Geltung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrages nicht das Ziel der Glücksspielsuchtbekämpfung gerade auch in Corona-Zeiten massiv gefährdet wird.
Bereits im vergangenen September hatte Meyers Vorgänger Uwe Conradt Konsequenzen angekündigt, sollten die Werbebeschränkungen für Online-Casinos nicht eingehalten werden.
Wie die Anbieter auf die Untersagungsverfügungen reagieren werden, kann mit Spannung erwartet werden. Da der Großteil der Angebote privater TV-Sender bundesweit einheitlich ausgestrahlt wird, müsste das Verbot aus dem Saarland Auswirkungen auf die gesamte deutsche Fernseh- und Werbelandschaft haben.
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