Online-Glücksspiel in Deutschland: Sachsen-Anhalt veröffentlicht technische Richtlinien
Posted on: 30/05/2021, 05:30h.
Last updated on: 28/05/2021, 02:50h.
Als künftiger Standort der geplanten deutschen Glücksspielaufsicht hat das Land Sachsen-Anhalt am Donnerstag erste technische Richtlinien für das Online-Glücksspiel veröffentlicht. Diese betreffen die Dateien und das Auswertesystem zur Überwachung von Glücksspiel-Aktivitäten und sind ab dem 1. Juli 2021 einzuhalten.
Wie das Land erklärt, seien sowohl die zwei zentralen Dateien, die Limitdatei und die Aktivitätsdatei, als auch der sogenannte „Safe-Server“ für alle Anbieter von Online-Sportwetten, Online-Casinospielen, Online-Poker und Online-Spielautomaten verpflichtend.
Die drei Systeme im Detail
Die beiden Zentraldateien sollen das Spielverhalten von Online-Glücksspiel-Kunden nach den im Glücksspielstaatsvertrag vorgeschriebenen Regelungen überwachen. Die sogenannte Limitdatei soll verhindern, dass Spieler das gesetzlich vorgeschriebene Einzahlungslimit überschreiten. Dieses liegt nach aktueller Vertragsfassung bei 1.000 Euro monatlich. Darüber hinaus enthält die Limitdatei die von den Spielern zusätzlich selbst festgelegten Einzahlungslimits.
Die Aktivitätendatei hingegen soll Spieler daran hindern, auf mehreren Online-Glücksspiel-Plattformen gleichzeitig zu spielen, da der Glücksspielstaatsvertrag auch dieses untersagt. Sobald ein Spieler mit dem Spiel beginnt, wird er in der Aktivitätendatei als „aktiv“ markiert. Beendet der Spieler sein Spiel auf einer Plattform, ändert sich sein Status automatisch in „inaktiv“ und das Spiel auf einer anderen Webseite wird ermöglicht.
Und so funktionieren die Dateien:
Jeder Spieler erhält bei seiner erstmaligen Registrierung bei einem beliebigen Online-Glücksspiel-Anbieter ein individuelles Pseudonym sowie eine Spieler-ID. Der Glücksspiel-Anbieter ist verpflichtet, beide Identifikationen an die Zentraldatei weiterzuleiten, teilt dabei jedoch keine personenbezogenen Daten mit. Dadurch soll innerhalb der Zentraldatei vollständige Anonymität gewährleistet werden. Auch die künftige Glücksspielaufsicht wird daher nur das Pseudonym und die ID einsehen können.
Der „Safe-Server“ hingegen beschreibt das Auswertesystem, welches der Glücksspielbehörde als Werkzeug zur Überwachung der Aktivitäten der Glücksspielanbieter dienen soll.
Jeder Glücksspiel-Anbieter ist verpflichtet, sich auf eigene Kosten einen sicheren Server (Safe-Server) einzurichten, auf welchem die Kundendaten anonymisiert erfasst werden. Das Auswertesystem, welches von der Glücksspielbehörde kontrolliert wird, kann auf die Server der Anbieter zugreifen und die Daten zur Verarbeitung herunterladen.
Vorversion von „LUGAS“ bald verfügbar
Um Zugang zu den Dateien und dem Auswertesystem, zusammengefasst als „Länderübergreifendes Glücksspielauswertesystem“ (LUGAS), zu erhalten, müssen sich die Glücksspiel-Anbieter bis zum 30. Juni über das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt anmelden.
Das Land weist bereits jetzt auf etwaige Wartezeiten hin, die davon abhingen, wie viele Anbieter sich pünktlich zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages anmeldeten.
In Kürze werde es eine Vorabversion geben, die die Anbieter in der Testphase ausprobieren könnten. Die Ressourcen und Performance seien jedoch begrenzt. Anbieter werden des Weiteren darauf hingewiesen, auch in der Testphase keine personenbezogenen Daten zu übermitteln. Die Verantwortung dafür liege gänzlich bei ihnen.
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