Sächsischer Datenschutzbeauftragter: Glücksspiel-Staatsvertrag geht zu weit
Posted on: 12/06/2020, 02:00h.
Last updated on: 12/06/2020, 05:31h.
Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig hat den neuen Glücksspielstaatsvertrag (GlüNeuRStV) kritisiert. Wie die Süddeutsche Zeitung gestern berichtet hat, habe er in einem Schreiben an die Staatskanzlei des Landes NRW Sorge um den Datenschutz von Spielern geäußert.
Spieler-Überwachung durch den Staat
Als Datenschutzbeauftragter des Landes Sachsen, das derzeit den Vorsitz der Datenschutzkonferenz der Bundesländer innehat, spreche er sich insbesondere gegen die Einrichtung zentraler Dateien aus, die zur Überwachung von Online-Glücksspiel dienen sollen.
So sei geplant, künftig Namen, Geburtsdaten, Anschriften und Einzahlungen von Spielern ein Jahr lang zu speichern. Dies gehe Schurig zu weit:
Glücksspiel findet nicht mehr statt, ohne dass der Staat Kenntnis vom Spieler und seinen konkreten Spieleinsätzen erlangt.
Gemäß dem GlüNeuRStV sollen Spieler zudem künftig nicht auf mehreren Seiten gleichzeitig spielen dürfen. Schurig bemängelte, dass dies durch die Speicherung der Nutzeraktivitäten sichergestellt werden soll.
Außerdem verstoße die Einrichtung eines Algorithmus, der bei der Identifizierung von Spielern mit problematischem Spielverhalten helfen soll, Schurigs Auffassung nach gegen die Datenschutz-Grundverordnung.
Viel Kritik von Datenschutz-Experten
Eine datenschutzrechtliche Untersuchung des Staatsvertrages durch Prof. Dr. Julian Krüper vom im März 2019 gegründeten Institut für Glücksspiel und Gesellschaft der Ruhr-Universität Bochum unterstützt Schurigs Ansicht, dass der Vertrag gegen die allgemeinen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung verstoße.
Anfang des Jahres hatte zudem der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar vor einer „Totalüberwachung von Spielern“ durch den neuen Glücksspielvertrag gewarnt.
Nach langen Verhandlungen haben die Ministerpräsidenten der Länder dem Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüNeuRStV) am 12. März zugestimmt. Am 18. Mai wurde der Vertrag der Europäischen Kommission zur Notifizierung vorgelegt. Der Staatsvertrag soll ab Juli 2021 gelten.
Mit dem Vertrag sollen illegale Online-Glücksspiel-Angebote effizienter bekämpft werden. Die Neuerungen betreffen unter anderem Regelungen zur Früherkennung von problematischem Spielverhalten, die Einschränkung von Online-Sportwetten, Einsatzlimits in Online-Casinos sowie die Gründung einer neuen zentralen Glücksspielbehörde.
Datenschutz im Glücksspiel wird nicht nur im Zusammenhang mit dem neuen Staatsvertrag diskutiert. Auch der Europäische Glücksspielverband (EGBA) beschäftigt sich mit dem Thema und hat erst am Mittwoch einen europäischen Verhaltenskodex zum Schutz von Spielerdaten vorgestellt, zu dem sich alle EGBA-Mitglieder verpflichten sollen.
Ob der GlüNeuRStV noch einmal hinsichtlich möglicher Verstoße gegen die Datenschutzverordnung überarbeitet wird, bleibt abzuwarten.
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