Schleswig-Holstein legalisiert Online-Bankhalterspiele und legt Glücksspiel-Steuer fest
Posted on: 26/01/2022, 07:41h.
Last updated on: 26/01/2022, 07:41h.
Am Mittwochnachmittag hat der Landtag von Schleswig-Holstein über drei Gesetzesentwürfe zum Thema Glücksspiel abgestimmt. Die Parteien haben dabei jeweils einstimmig für das Gesetz zur Besteuerung von Online-Glücksspielen, das Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages und das Spielhallengesetz gestimmt.
Auf die Glücksspiel-Branche in Schleswig-Holstein kommen damit einige wesentliche Neuerungen zu. Wie die Ministerin für Inneres, ländliche Räume und Integration Dr. Sabine Sütterlin-Waack eingangs verkündete, plane das Land Schleswig-Holstein die Legalisierung von Bankhalterspielen im Internet.
Der Glücksspielstaatsvertrag gewähre den Ländern die Option, Casinospiele wie Roulette und Blackjack individuell zu erlauben und das Land wolle davon Gebrauch machen.
Bankhalterspiele noch vor Online-Slots?
Insgesamt sollen dabei fünf Lizenzen vergeben werden. Eine davon solle in jedem Fall an die Spielbank Schleswig-Holstein gehen. Die anderen sollen nach „seriösen Kriterien“ vergeben werde. Die Legalisierung solle noch in dieser Legislaturperiode, also vor den Wahlen im Mai dieses Jahres, erfolgen.
Damit könnten Online-Bankhalterspiele in Schleswig-Holstein online verfügbar sein, noch bevor die ersten Online-Casinos eine bundesweite Lizenz für Online-Spielautomaten erhalten. CDU-Fraktionsführer Hans-Jörn Arp erwähnt in diesem Zusammenhang die nur teilweise operative Glücksspielbehörde in Halle. Bislang habe diese lediglich 12 Mitarbeiter.
Eine Behörde, die in Dänemark 300 Mitarbeiter hat, hat zurzeit in Sachsen-Anhalt gerade mal 12. […] Das heißt, wir müssen in dieser Zeit dieser Behörde vielleicht aus allen Bundesländern etwas Unterstützung geben, damit es bald die Lizenzgenehmigung gibt, denn sonst ist […] die Kanalisierung des Glücksspiels dann nicht mehr möglich, weil die Anbieter dann ins Ausland gehen. Wenn sie nicht bald anfangen können, mit diesem Unternehmen zu arbeiten, haben wir das Problem.
Arp drückte in seiner Ansprache insgesamt seine Freude über die bundesweite Legalisierung des Online-Glücksspiels aus. Seine Partei habe sich bereits 2004 dafür eingesetzt und jetzt sei das Ziel endlich erreicht worden.
Höhere Fördersummen für die Spielsucht-Forschung
Das Ausführungsgesetz sehe zudem vor, die Fördersummen für die Spielsucht-Forschung um 200.000 Euro zu erhöhen. Damit liege die neue Fördersumme bei insgesamt 800.0000 Euro pro Jahr. Wie der Abgeordnete Lasse Petersdotter (Bündnis 90/Die Grünen) ergänzte, werde die Förderung jedoch nicht auf diesen Betrag gedeckelt. Vielmehr stelle sie die Mindestanforderung an die Glücksspiel-Branche dar. Eine alternative Berechnung sehe hingegen 1,3 % der Bruttospielerträge der Glücksspiel-Anbieter vor.
Ebenfalls von der neuen Glücksspiel-Gesetzgebung profitieren solle der Sport im Land Schleswig-Holstein. Die Fördersumme solle von 8 Mio. Euro auf 11 Mio. Euro pro Jahr erhöht werden. Ziel der verstärkten Förderung sei, die Gesundheit und Lebensqualität der Einwohner des Landes zu erhöhen, erklärte die Innenministerin. CDU-Fraktionsführer Hans-Jörn Arp mahnt in diesem Zusammenhang, die Gelder nicht fest zu verteilen, bevor man sie eingenommen habe.
Details zur Besteuerung von Online-Casinos
Der zweite diskutierte Gesetzesentwurf betrifft die Besteuerung von Online-Casinos. Während die Bundesregierung bislang plante, von den Anbietern 5,3 % der Spieleinsätze in Form einer Steuer einzunehmen, sieht das Gesetz aus Schleswig-Holstein vor, die Bruttospielerträge der Online-Casinos zu besteuern.
Wie Petersdotter diesbezüglich in seiner Ansprache erklärt, sei der Ansatz der Bundesregierung nicht sinnvoll.
Wir werden hier eine abgewogene Regelung treffen, die sich nicht nur am terrestrischen […] Spiel orientiert, sondern eben am Online-Spiel. Weil die Online-Glücksspiel-Märkte eben nicht mit dem Terrestrischen […] konkurrieren, sondern mit den internationalen Märkten.
Das neue Steuergesetz sehe daher vor, dass Anbieter, die weniger als 300.000 Euro Bruttoumsatz im Monat generieren, 34 % abgeben. Glücksspiel-Betreiber, die bis 750.Euro einnähmen, müssten 39 % Steuern zahlen. Ab 750.000 Euro fielen hingegen 44 % an.
Bestandsschutz von Spielhallen durch faire Abstände
Der dritte Gesetzesentwurf betrifft eine Neuerung des Spielhallengesetzes von Schleswig-Holstein. Dabei sollten insbesondere die Mindestabstände neu geregelt werden. Wie die Sprecher mehrerer Fraktionen erklärten, stehe in diesem Fall vor allem der Bestandsschutz im Vordergrund.
Wie Arp in diesem Zusammenhang erklärt, seien die Spielhallen im Land nie negativ aufgefallen. Stattdessen seien sie für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt von großer Bedeutung. Die Mindestabstände für bestehende Spielhallen sollen daher weiterhin bei 100 Metern liegen. Neue Spielhallen hingegen müssten einen Abstand von 300 Meter einhalten.
Neu sei, dass die Abstände nun nicht mehr nur zu Schulen und anderen und Jugendeinrichtungen eingehalten werden müssten, sondern auch zu Sucht- und Schuldner-Beratungsstellen. Nicht mehr von Bedeutung hingegen seien die Abstände zu Kitas und Krippen. Alle Parteien begrüßten diese Neuerung.
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