Schweden: Regierung lehnt Einschränkung der Glücksspiel-Werbung ab
Posted on: 29/11/2022, 09:31h.
Last updated on: 29/11/2022, 09:38h.
In Schweden hat die neugewählte Regierung gesetzliche Ergänzungen im Bereich Glücksspiel beschlossen. Die von Spielerschützern geforderten weiteren Einschränkungen bei der Glücksspiel-Werbung wurden allerdings nicht umgesetzt.
Im Vorfeld des Beschlusses hatte eine Verschärfung der gegenwärtigen Werberichtlinien für das Glücksspiel im Raum gestanden. Dabei sollte die Werbung für besonders risikoreiche Glücksspielarten in Schweden zwischen 6.00 und 21.00 Uhr verboten werden.
Keine unterschiedliche Risikoeinstufung
Regierungsvertreter erklärten, dass die Risikoeinschätzung technisch kaum umsetzbar sei. Beim Glücksspiel spielten zu viele Faktoren eine Rolle, als dass das Risiko der verschiedenen Glücksspiel-Produkte verallgemeinernd betrachtet werden könne.
Vonseiten des mit der Ausarbeitung beauftragten Ausschusses heißt es zur Begründung:
Bei der Neuregulierung des Glücksspielmarktes wurde es als schwierig eingeschätzt, die Glücksspielformen in mehr oder weniger risikoreiche Spiele auf Dauer nachhaltig einzuteilen und dies allein als Leitlinie für die Ausgestaltung der Regulierung gelten zu lassen. Es gibt keinen Grund, dies jetzt anders zu beurteilen.
Das Werbeverbot für Risikospiele komme der Einführung eines Stufensystems für die verschiedenen Glücksspiel-Angebote „durch die Hintertür“ gleich. Eine solche Risikobewertung sei jedoch nicht gewünscht.
Darüber hinaus sei es nicht an der Zeit, Änderungen bei den Werberichtlinien vorzunehmen. Das Glücksspielgesetz sei noch zu jung. Deshalb sei es noch zu früh, um die Wirkung der Marketingmaßnahmen von Glücksspiel-Anbietern grundlegend bewerten zu können.
Lizenzen für B2B-Dienstleister
Eine weitere Ergänzung ist die Einführung von Lizenzen für B2B-Dienstleister, die ihre Softwareplattformen den Online-Glücksspiel-Unternehmen anbieten. Die so lizenzierten IT-Firmen sollen so daran gehindert werden, illegale Glücksspiel-Anbieter mit ihren Lösungen zu versorgen.
Dem Schwarzmarkt werde auf diese Weise das Geschäft in Schweden nachhaltig erschwert, da er auf keine etablierten Software-Plattformen zum Betrieb seiner Webseiten zugreifen könne. Der Ausschuss betonte in diesem Zusammenhang:
Es ist wichtig zu verhindern, dass nicht lizenzierte Akteure auf dem schwedischen Markt tätig sind.
Die Lizenzen sollen vom 1. Juli 2023 an Gültigkeit besitzen. Schwedens Glücksspielbehörde Spelinspektionen kündigte bereits an, das Genehmigungsverfahren für die B2B-Betreiber im kommenden März zu eröffnen. Erste Infoveranstaltungen dazu würden noch in diesem Dezember beginnen.
Weitere einschneidende Änderungen am Glücksspielgesetz wurden nicht beschlossen. So dürfen die Anbieter in Schweden auch weiterhin keine Bonuszahlungen von mehr als 100 SEK (9 Euro) gewähren. Wie lange diese von den Glücksspiel-Anbietern heftig kritisierte Regelung Bestand hat, wird sich zeigen.
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