Schweden: Online-Glücksspiel-Verband befürwortet höhere Strafen bei Geldwäsche-Verstößen
Posted on: 12/09/2023, 09:43h.
Last updated on: 12/09/2023, 09:43h.
Der Branchenverband für Online-Glücksspiel BOS (Branschföreningen för Onlinespel) spricht sich für eine Anpassung der Bußgelder im Fall von Geldwäsche-Verstößen in Schweden aus. Dies gab der Verband am Montag in einer Stellungnahme bekannt.
Damit antwortete der BOS auf einen Vorschlag des Finanzministeriums, das eine Erhöhung der entsprechenden Strafgelder vorsieht.
Dem Vorschlag des Finanzministeriums zufolge sollen in Schweden die Bußgelder für Verstöße gegen Geldwäscherichtlinien an die Strafgelder angepasst werden, die auch das Glücksspielgesetz vorsieht. Somit würde die Mindeststrafe bei Geldwäsche-Verstößen mindestens 5.000 SEK (knapp 420 EUR) betragen. Die Höchststrafe würde 10 % des Umsatzes betragen, den der betreffende Anbieter im vorangegangenen Geschäftsjahr erwirtschaftet hat. Sie kann laut Finanzministerium aber auch das Doppelte des Gewinns betragen, den der Anbieter durch die begangene Straftat erzielt hat oder einen Betrag, der 1 Mio. EUR entspricht.
BOS-Generalsekretär Gustaf Hoffstedt zufolge gebe es keinen Grund, die Geldwäsche-Verstöße mit geringeren Bußgeldern zu ahnden als andere Verstöße gegen die Glücksspielrichtlinien. Es handele sich vielmehr um die schwerwiegendsten Vergehen auf dem Glücksspielmarkt.
Forderung nach Verhältnismäßigkeit
Seine Zustimmung ergänzte Hoffstedt jedoch um einige Anmerkungen. Zum einen betonte er, dass es wichtig sei, dass die Glücksspielbehörde bei entsprechenden Entscheidungen höchste Sorgfalt walten lassen müsse. Würden Gerichte angefochtene Entscheidungen der Behörde zugunsten der sanktionierten Glücksspielunternehmen ändern, sei dies problematisch zu sehen.
Andererseits sollte die Höhe der verhängten Strafgelder angemessen sei. So betonte der BOS-Generalsekretär, dass die Glücksspielindustrie im Vergleich zu den Finanzakteuren einen recht geringen Einfluss auf die Glaubwürdigkeit des gesamten Finanzsystems habe. Höher sei dagegen die Rolle des Glücksspielsektors im Bereich des Spielerschutzes zu sehen. Dies sollte sich Hoffstedt zufolge in der Höhe der Bußgelder widerspiegeln.
Zu deren Höhe kommentierte der BOS-Chef darüber hinaus:
Drittens kann der BOS nicht genug betonen, wie wichtig es ist, dass die Strafgebühren für die AML-Verstöße, ebenso wie für die Verstöße gegen das Glücksspielgesetz, auf dem sogenannten Bruttospielertrag basieren sollten, d. h. auf dem, was an Geld übrigbleibt, nachdem die Gewinne an die Glücksspielkunden ausgezahlt wurden.
Es handele sich also um einen Betrag, der rund 5 bis 10 % des Gesamtumsatzes ausmache. Etwa 90 bis 95 % des Umsatzes würden dagegen in Form von Gewinnauszahlungen wieder an die Spieler zurückfließen.
Dies sei in den Vorschlägen des Finanzministeriums allerdings auch berücksichtigt worden, was der Branchenverband ausdrücklich begrüße. Nun bleibt abzuwarten, ob die Pläne des Finanzministeriums tatsächlich realisiert werden.
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