Schweden: Rückforderung von 67.000 SEK Verlusten in Online-Casino abgewiesen
Posted on: 13/05/2021, 01:48h.
Last updated on: 13/05/2021, 01:48h.
Ein schwedischer Glücksspieler hat sich an die Verbraucher-Beschwerdestelle der Regierung (ARN) gewandt, nachdem er in einem Online-Casino 67.000 SEK (umgerechnet 6.575 Euro) verloren hatte. Wie die juristische Fachzeitschrift Dagens Juridik am Dienstag berichtete [Seite auf Schwedisch], habe er so eine Rückerstattung seiner Verluste erwirken wollen. Die Behörde sehe jedoch kein Verschulden seitens des Casinos.
Bei seiner Rückerstattungsforderung habe der Spieler sich auf das Glücksspielgesetz sowie die derzeitigen temporären Einzahlungslimits berufen. Das Online-Casino habe seiner Ansicht nach gegen die gesetzlichen Vorgaben und seine Lizenzbedingungen verstoßen, da es ihn innerhalb von nur einer Woche 67.000 SEK habe verlieren lassen.
Auch habe der Anbieter so seine allgemeine Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Kunden vernachlässigt, beklage sich der Spieler.
Das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene schwedische Online-Glücksspiel-Gesetz legt grundsätzlich kein Einzahlungs- oder Einsatzlimit für in Schweden lizenzierte Online-Casinos fest. Vielmehr muss jeder Spieler bei seiner Registrierung ein tägliches, wöchentliches oder monatliches Einzahlungslimit für sich festlegen, welches vom Anbieter eingehalten werden muss.
Allerdings gelten seit Juli letzten Jahres temporäre Einzahlungs- und Bonuslimits, die die Regierung im Zusammenhang mit der Coronakrise eingeführt hatte. Spieler können bei legalen Anbietern nun maximal 5.000 SEK (490 Euro) pro Woche einsetzen und einen Willkommensbonus von maximal 100 SEK (9,81 Euro) in Anspruch nehmen. Die Sonderregelung soll noch mindestens bis Mitte November gelten.
Rückerstattung nur bei Straftat oder Vertragsbruch
Tatsächlich jedoch habe es sich bei den 67.000 SEK nicht um eine Neueinzahlung vom Bankkonto des Spielers auf sein Casino-Kundenkonto gehandelt. Wie das betroffene Casino in einer Reaktion auf die Rückforderung erläutert habe, habe der Betrag sich aufgrund früherer Einzahlungen und Gewinne auf seinem Spielerkonto befunden.
Da das Gesetz, bzw. die temporäre Corona-Glücksspiel-Verordnung, kein Einsatzlimit, sondern ein Einzahlungslimit vorschreibe, habe kein Verstoß gegen die Regelung stattgefunden. Die ARN habe dies nun bestätigt und damit jedwede Rückzahlungsansprüche an den Glücksspiel-Anbieter widerlegt.
Selbst im Fall eines Regelverstoßes eines Casinos sehe das Glücksspiel-Gesetz grundsätzlich keine Rückerstattung von Verlusten vor. Die Beschwerdestelle schreibt dazu:
Das bedeutet, dass das Glücksspielgesetz dem Spieler kein Recht auf Schadensersatz einräumt, selbst wenn nachgewiesen werden kann, dass der Glücksspiel-Anbieter gegen die Bestimmungen zu Einsatzlimits oder Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Prävention gegen übermäßiges Glücksspiel verstoßen hat.
Rückerstattungen seien nach schwedischem Recht nur dann möglich, wenn der entstandene finanzielle Schaden durch eine Straftat im strafrechtlichen Sinne oder durch einen Vertragsbruch entstanden sei. Der Spieler habe aber diesbezüglich nichts belegen können.
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