Schweizer Geldspielgesetz tritt nun auch im Kanton St. Gallen in Kraft
Posted on: 05/10/2020, 02:36h.
Last updated on: 05/10/2020, 02:36h.
Ab dem 1. November gilt das Schweizer Geldspielgesetz auch im Kanton St. Gallen. Als einer der letzten Kantone hebt St. Gallen damit das Verbot von Poker-Turnieren und Geschicklichkeitsspielautomaten auf.
Wie das St. Galler Tagblatt heute berichtet, habe sich der Regierungsrat sechs Monate nach Veröffentlichung der dazugehörigen Vernehmlassung nun auf die Details zur neuen kantonalen Glücksspiel-Gesetzgebung geeinigt.
Eine Übersicht über die neuen Regelungen ist auf der Webseite der kantonalen Regierung einsehbar.
Für die Veranstaltung von Poker-Turnieren gelten die folgenden Einschränkungen:
- Der Einsatz pro SpielerIn wird auf 200 CHF (umgerechnet 185 Euro) begrenzt.
- Der Gesamteinsatz pro Turnier wird auf 20.000 CHF (18.500 Euro) begrenzt.
- Pro Tag und Veranstaltungsort liegt die Grenze bei 30.000 CHF (27.850 Euro).
- Der Veranstalter muss eine nach Schweizer Recht juristische Person sein.
- Durchgeführt werden darf ein Turnier jedoch im Auftrag dieser auch durch Dritte.
- 100 % des Einsatzes müssen an die Teilnehmer als Gewinn ausgezahlt werden.
Darüber hinaus müssen die Veranstalter vor jedem Turnier eine Bewilligung ersuchen. Im Antrag auf diese kann auch das Herabsenken des Mindestalters von 18 auf 16 Jahre erbittet werden. Pro Jahr können Veranstalter, sofern bewilligt, beliebig viele Turniere organisieren.
Keine Bewilligungen für Lotto und Tombola
Keine Bewilligungen hingegen werden künftig für die Organisation von Tombolas und Lotto-Veranstaltungen verlangt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Einsätze insgesamt 50.000 CHF (46.420 Euro) nicht überschreiten. Für beide Spiele gilt eine Gewinnausschüttung von mindestens 50 %. Ein Mindestalter gibt es nicht.
Für Sportwetten und Kleinlotterien hingegen soll sich im Kanton St. Gallen nichts ändern. Diese bleiben auch weiterhin bewilligungspflichtig und erlauben die Teilnahme erst ab 18 Jahren. Nur in Ausnahmefällen kann ein Antrag auf die Teilnahmeerlaubnis Minderjähriger gestellt werden.
180° Drehung bei Geschicklichkeitsspielautomaten
Eine eher unerwartete Kehrtwende hat der Regierungsrat in Bezug auf die Erlaubnis von Geschicklichkeitsspielautomaten gemacht. Diese waren in St. Gallen seit je her verboten. Noch im Januar bekräftigte der Regierungsrat von St. Gallen, an dem Verbot festhalten zu wollen.
Die „vorberatende Kommission“ der Regierung sah dies kritisch. Kommissionspräsident Michael Götte kommentierte damals:
Wir sind überrascht, dass die Regierung am Verbot festhalten will. Auch wenn wir ein Verbot beschließen – im Internet wird sowieso gespielt, unkontrolliert und irgendwo.
Für die neuen Geschicklichkeitsspielautomaten soll künftig eine interkantonale Aufsichts- und Vollzugsbehörde errichtet werden. Somit wird der Kanton St. Gallen selbst keine Bewilligungen für die Geräte ausstellen oder diese kontrollieren.
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