Spaniens oberstes Gericht lässt Einspruch gegen Glücksspiel-Werbeverbot zu
Posted on: 21/01/2021, 11:09h.
Last updated on: 21/01/2021, 11:26h.
Der Verband der spanischen Anbieter von Online-Glücksspiel Jdigital hat im Kampf gegen das von der Regierung geplante Werbeverbot einen Teilerfolg erzielt. Am Mittwoch bestätigte ein Sprecher, dass der oberste Gerichtshof von Spanien einen entsprechenden Einspruch des Verbandes gegen den “königlichen Erlass zur Werbung” zugelassen habe.
Damit geht der Streit zwischen den Anbietern und dem Verbraucherministerium in die nächste Runde. Die Behörde hatte zuvor ihren Willen bekräftigt, Werbung für Glücksspiel ab diesem Sommer gänzlich zu verbieten.
Begünstigung des illegalen Glücksspiels?
Mit dieser Absicht stoßen die Regierungsvertreter auf den erbitterten Widerstand des Jdigital. Der Verband argumentiert, dass ein Werbestopp spanische Spieler den illegalen Anbietern “wehrlos und schutzlos” ausliefere.
Werbung sei eine der wenigen Möglichkeiten, Spieler auf legale Online-Angebote hinzuweisen. Zugleich diene sie als Schutz der lizenzierten Unternehmen vor dem Glücksspiel-Schwarzmarkt.
In einem Statement erklärte Jdigital:
Die kürzlich auf Ersuchen des Verbraucherministeriums genehmigte Verordnung steht im Widerspruch zur Realität des Online-Glücksspielsektors in Spanien. Das Dekret ist eindeutig unverhältnismäßig und wird nicht nur die Probleme, die die Regierungsparteien der Koalition seit Jahren ohne Daten anprangern, nicht wirksam lösen, sondern höchstwahrscheinlich verschärfen und zum Wachstum des illegalen Marktes beitragen, der keiner Aufsicht unterliegt.
Darüber hinaus betonte der Verband, dass die Online-Glücksspielanbieter in der Vergangenheit von sich aus freiwilligen Werbebeschränkungen zugestimmt hätten. Ein entsprechender Beschluss sei bereits vor über einem Jahr gefasst worden.
Das Gericht wird im Zusammenhang mit dem umstrittenen Glücksspiel-Werbeverbot nicht nur den Einspruch von Jdigital verhandeln. Letzte Woche ließ es einen Protest des Verbandes der Funk- und Fernsehanstalten zu. Diese beklagen, dass sie der geplante Werbestopp zum 1. Mai gegenüber Onlinekanälen benachteilige. Dort sei das Ende der Glücksspielwerbung erst für den 1. August terminiert. Damit könnten Glücksspielanbieter während der Fußball-EM online werben, während ihnen dies im Radio und TV untersagt sei. Den Sendern entgingen damit Einnahmen in Millionenhöhe.
Schon im November 2019 sei von den Glücksspielunternehmen sichergestellt worden, dass Jugendliche besser vor Werbung geschützt und die Werbezeiten eingeschränkt würden. Dies zeige, dass die Branche von sich aus an strengeren Regeln interessiert sei.
Nun obliegt es Spaniens höchstem Gericht, darüber zu befinden, ob der Werbestopp tatsächlich rechtskräftig wird. Ein Termin für diese Entscheidung wurde noch nicht bekanntgegeben.
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