Spielautomaten bald in Züricher Gaststätten erlaubt?
Posted on: 17/11/2020, 01:50h.
Last updated on: 17/11/2020, 01:50h.
Im Schweizer Kanton Zürich könnten ab dem nächsten Jahr wieder Geschicklichkeitsspielautomaten in Gaststätten aufgestellt werden dürfen. Der Kantonsrat habe am Montag ein entsprechendes Verbot aus den 1990er-Jahren gekippt, berichtet die Aargauer Zeitung.
Die Erlaubnis für die Spielgeräte, bei denen laut Behörden der „Gewinn im Spiel überwiegend von der Geschicklichkeit des Spielers“ abhängen muss, sei gegen die Interessen der Schweizer Grünen, der Evangelische Volkspartei (EVP) und der Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) mit 113 zu 47 Stimmen beschlossen worden.
Geschicklichkeitsspielautomaten müssen in der Schweiz bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu zählt unter anderem:
- Gewinne unterschiedlich geschickter Spieler müssen deutlich unterscheidbar sein.
- Der Spieler muss vielfältige Fähigkeiten einsetzen können.
- Der Spieler muss das Spiel beeinflussen können.
Befürworter des Automatenspiels hatten betont, dass die niedrigen Einsätze und Gewinne nicht zu einer erhöhten Suchtgefahr bei Schweizer Spielern führten. Gegner der Geräte hätten im Zuge der Abstimmung vor allem die Suchtgefahren der Spielautomaten hervorgehoben, meldet die Neue Zürcher Zeitung (NZZ).
Dass im Kanton Zürich überhaupt über eine Legalisierung der Geräte diskutiert wird, steht mit der Einführung des Bundesgesetzes über Geldspiele in Zusammenhang, das im Jahre 2018 angenommen worden war. Die Kantone müssen das Gesetz, das Spielautomaten und andere Geldspiele erlaubt, in ihren Gesetzen berücksichtigen. Sie können jedoch Einschränkungen erarbeiten. So sollen im Kanton 10 % der Spielerträge in die Suchtprävention gesteckt werden.
Parteien kündigen Referendum an
Gegen die Entscheidung, Spielautomaten ab dem nächsten Jahr zu erlauben, hätten einzelne Parteien bereits das Behördenreferendum angekündigt, schreibt die NZZ.
Grund hierfür sei vor allem der Spielerschutz, der laut der Schweizer Sozialarbeiterin Jasmin Pokerschnig in Gaststätten nicht gewährleistet sei. EVP-Kantonsrat Beat Monhart habe zudem vor einer „Goldgräberstimmung in der Geldspielindustrie“ gewarnt. Die Gewinne der Branche würden auf Kosten der Bürger erzielt:
Wer zahlt am Ende die Zeche, wenn kein Geld mehr da ist für alltägliche Aufwendungen?
Ob ein Referendum Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Sollte das kantonale Gesetz ab 2021 nicht in Kraft treten, gelte das Bundesgesetz, das die Geldspielautomaten erlaube, so die NZZ.
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